TÜV HU zu unrecht nicht bekommen?

Zaucher

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Moin an alle,

Eventuell kennt sich hier der ein oder andere aus und kann mir eventuell weiterhelfen.

Vorweg: Ich war mit meinen KFZ beim TÜV Süd und habe keine HU bekommen.....warum?

Hintergrund: Ich habe mir vor 2 Jahren in einer Tuningwerkstatt eine Ansaugung, Downpipe und Klappenauspuff in meinen GTI einbauen lassen. Da dies ja in Kombination als Einzelabnahme eingetragen werden muss, ging dieser natürlich offiziell zum TÜV. Dort wurde dann aufwendig eine Lautstärkenmessung durchgeführt. In Summe kam dann dort eben raus, dass die Kombination nicht lauter ist, als das Serienfahrzeug.
Vom TÜV habe ich dann damals 2 Gutachten bekommen. Das erste Gutachten bezieht sich rein auf die Ansaugung. Das zweite bezieht sich auf die erste wo die Kombination Ansaugung, Downpipe und Klappenauspuff aufgeführt wurde mit den gemessenen DB Werten.

Tüv Bericht zur Ansaugung:
1656661142494.png


Geräuschmessung:

1656661199203.png


Ich war dann mit den TÜV Protokollen bei der Zulassung. Dort wurde dann nur die Ansaugung in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Begründet wurde dies, dass das 2. TÜV Protokoll den Nachweis bringt, nicht lauter zu sein, als Serienfahrzeug. Ich muss eben nur den Bericht immer bei mir mitführen.
Ebenfalls dürfen Klappenauspuff Anlagen sowie so nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Um sicher zu gehen ob das so passt, habe ich nochmals bei der Tuningfirma angerufen, die das gleiche bestätigt haben wie die Zulassungsstelle. War dann vor 2 Jahren auch beim TÜV zur HU und dort hat dann auch alles gepasst.
Das ganze war eben vor 2 Jahren.

Diese Woche musste ich wieder zum TÜV zur HU und naja, ich hab keinen bekommen.
Grund: Downpipe und Klappenauspuff sind nicht in den Fahrzeugschein eingetragen worden. Nachweis nicht erbracht, obwohl ich ihm die Dokumente gezeigt habe.

1656661004638.png



Für mich ist jetzt nicht klar wer was verbockt hat. Die Zulassungstelle, ich, oder der TÜV?
Eventuell kann mir jemand weiterhelfen.
Danke und Gruß
 
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Seit (ich glaube) 2016 sind Klappenanlagen soweit ich weiß nicht mehr eintragbar, falls das Fahrzeug ab Werk keine hatte. Der zweite Wisch ist wertlos, weil die Teile sich gegenseitig beeinflussen und deshalb zusammen eingetragen werden müssen. Der aktuelle Prüfer hat damit in meinen Augen Recht. Die Eintragung der Ansaugung alleine bringt dir nichts. Man liest zwar immer mal wieder von kürzlich abgenommenen Klappenanlagen mit EG oder ECE, auf Nachfrage wie genau das gelaufen ist kommt da aber meist nichts mehr... Wäre die Frage ob das zu 100% legal gelaufen ist.

Für eine 100% legale Eintragung dürfte eine Abgasmessung im Labor (lies: NICHT AU!) nötig sein, weil das Abgasverhalten mit der Ansaugung, der DP und der Klappenanlage nicht nachgewiesen ist. Dazu kommt die Geräuschmessung, die du ja bereits eingetütet hast.

Ich würde mir wohl einen Prüfer suchen der auf solche Umbauten spezialisiert ist und versuchen alles zusammen in Kombination eintragen zu lassen.
 
Seit (ich glaube) 2016 sind Klappenanlagen soweit ich weiß nicht mehr eintragbar, falls das Fahrzeug ab Werk keine hatte. Der zweite Wisch ist wertlos, weil die Teile sich gegenseitig beeinflussen und deshalb zusammen eingetragen werden müssen.

Die Ansaugung ist auch im zweiten Wisch explizit mit aufgeführt.
Klappenanlagen sind noch eintragbar, allerdings dürfen diese nur die Art des Abgasgeräuschs nicht die Lautstärke ändern. Insofern wäre diese auch in Ordnung, da laut Geräuschmessung nicht lauter als Serie.
Trotzdem insgesamt eine komische Geschichte, die sich so nicht ohne weiteres klären lässt. Würde mir da fachkundig(ere) Meinung einholen. Bpsw. von der Prüfstelle wo du zum eintragen warst.
 
Jau, aber ich lese den zweiten Wisch als reine Geräuschmessung und nicht als Gutachten bzw. Eintragung. Natürlich können die auf der Zulassungsstelle damit nichts anfangen, sondern brauchen vom Tüv den Wisch wo genau draufsteht wie die Papiere berichtig werden müssen. Quasi das was im ersten Bild zu sehen ist, nur für alle Teile zusammen.

Davon abgesehen bin ich natürlich kein Prüfer ;)
 
Da hab ich falsch gelesen... Dachte die Geräuschmessung sei nur Teil eines Abnahmewisches gewesen.
 
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Ja, das ist tatsächlich missverständlich geschrieben. So oder so wurde alles zusammen nicht eingetragen. Und genau dort sehe ich das Problem... Wie der aktuelle Stand bei Klappenanlagen mit ECE/E-Zeichen/EG ist, das wäre die entscheidende Frage. Klappen mit Teilegutachten/nationaler ABE sind seit ~2016 nicht mehr eintragbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Klappenauspuff ist von DTH und hat eine EWG. Eine Abgaßuntersuchung muss nur nachgewiesen werden, wenn das Auto ein Euro 6 Fahrzeug ist. Mein 6er Golf ist ein Euro 5 Fahrzeug mit Baujahr 2011 von dem her nicht relevant.
Da ich damals auch beim TÜV dabei war und es auch eine offizielle Prüfstelle war und kein Hinterhof TÜVler, dachte ich eigentlich, dass es so passt. Mir kam es schon auch komisch vor, aber wie gesagt, dürfen ja Klappenagas nicht mehr in den Fahrzeugschein eingetragen werden und der einzige legale Weg ist, die Geräuschmessung.
 
ECE/EG heisst ja Serienersatz, sprich alles wird eingehalten. Die Quizfrage ist für mich, was passiert wenn man Teile kombiniert. Sprich nur Klappenanlage sollte gehen, nur Ansaugung oder nur DP auch. Aber was ist, wenn man DP+Ansaugung oder DP+Klappe verbaut? Dann ist der Rest vom Fahrzeug ja nicht mehr Serie... Ich würde an deiner Stelle wohl mal diverse tuning-affine Prüfer abtelefonieren und schauen was machbar ist. Sei es Heiner Manthey in Öhringen oder auch Hassan El-Daifi in Mainz. Gibt sicher noch weitere kompetente Leute, die dir weiterhelfen können.

Btw. meinte ich Abgasgutachten im Labor, nicht ne normale AU beim Tüv. Wann die fällig ist vermag ich nicht zu beurteilen. Das ist meist unabhängig von der Abgasnorm, aber gut...
 
Wenn sich der TÜV querstellt, fahre doch einfach zur Dekra, GTÜ, etc.
Dort einfach nicht erwähnen, das du beim TÜV durchgefallen bist.
Die wissen nichts von der Prüfung beim TÜV, wenn du ihnen das nicht erzählst.
Das ganze Zeugs hat, so wie ich das auf den Papieren sehe, eine E-Nummer, d.h. eine ECE-Zulassung.
Theoretisch muß das gar nicht eingetragen werden.
Das hatte ich beim TÜV:
Ich wollte da die Auspuffanlage eintragen lassen.
Der TÜV-Prüfer meinte: "Warum wollen sie das denn eintragen lassen, da ist doch überall eine E-Nummer dran! Das muß nicht eingetragen werden."
 
Das Verrückte ist eigentlich, das ECE/EG Teile tatsächlich nicht eingetragen werden müssen und das das Fahrgeräusch im zweiten Gutachten nachgewiesen ist. Also theoretisch alles paletti... Aber im Land der Paragraphenreiter findet sich immer ein Problem, wenn man eines sucht :bigok:
 
Ja da will man es halt korrekt machen aber man wird trotzdem angepisst. Mir geht es halt auch darum dass man sich nicht alles gefallen lassen muss, sollte er aus reiner Gehässigkeit und Abneigung gegen Tuner gemacht haben, will ich nicht beurteilen, da mir die Sachlage nun halt auch nicht ganz klar ist.

Leider muss man alles in Kombination eintragen, wie schon erwähnt kann man entweder eine Ansaugung, oder Downpipe, oder Klappenaga fahren uns muss es nicht eintragen da EWG. Sobald man halt was kombiniert, muss eine Einzelabnahme vorliegen.

@Tzk: Danke für die Kontakte :). Das witzige ist, dass zuerst eine Downpipe mit Ansaugung gefahren bin. Wollte dann eben die Ansaugung eintragen lassen, da die Downpipe ja ne EWG hat und wie ein Ersatzteile fungiert. Da hat sich damals der TÜV schon quer gestellt und gemeint ich müsse eine Abgaßsuntersuchung machen lassen bei VW und das würde locker über 10k Euro kosten XD. Weil eben die Downpipe dann doch nicht als Ersatzteil gehandelt werden kann.

@passat3233: Ja das wäre der nächste Schritt gewesen. Wieder 125 Euro zu bezahlen ist halt auch nicht ohne. Aber mir geht es halt auch darum, wer jetzt recht hat. Genau wenn du nur ein Teil geändert wird, dann gilt die EWG, sobald du aber jetzt noch Downpipe änderst, brauchst eine Einzelabnahme.
 
Eine Abgaßuntersuchung muss nur nachgewiesen werden, wenn das Auto ein Euro 6 Fahrzeug ist. Mein 6er Golf ist ein Euro 5 Fahrzeug mit Baujahr 2011 von dem her nicht relevant.

Bin jetzt 2 Jahre raus aus dem Geschäft, aber die Erläuterung was das mit der Euro Norm zu tun hat, würde ich gerne hören.
Abgasverhalten geändert = BE erloschen, da spielt die Euronorm keine Rolle..
 
  • Danke
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Warum sollte sich überhaupt das Abgasverhalten ändern, oder beziehst du dich jetzt rein aus meiner Aussage hin?
Das mit der Euro Norm wurde mir bei einer anderen TÜV Stelle so erläutert
 
Du hast ne veränderte Ansaugung und eine Downpipe. D.h. du greifst sowohl in die eigentliche Verbrennung ein als auch in den Abgasstrang. Downpipe soll ja u.a. den Abgasgegendruck ändern. Ich gehe mal davon aus, dass du auch das Kennfeld angepasst hast?
Das kann am Ende 0 Auswirkungen auf das Endprodukt am Auspuff haben, aber sicher ist das halt nicht. Deswegen brauchst du theoretisch den Nachweis. Ich hab jetzt keine Ahnung, was der Hersteller deiner Anlage da an Unterlagen/Freigaben mitliefert, das scheuen ja leider die meisten Hersteller..
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Auspuffanlage mit eigener Zulassung ist doch ein Originalersatz.
Die Ansaugung hast du prüfen / eintragen lassen. Messung wurde durchgeführt.

Ich würde da einfach nochmal wo anders probieren. Was mehr sollst du denn noch nachweisen?
 
Nein du musst das in Kombination nochmal abnehmen lassen.die EWG gilt ja nur wenn der Rest unverändert ist.
 
Du hast ne veränderte Ansaugung und eine Downpipe. D.h. du greifst sowohl in die eigentliche Verbrennung ein als auch in den Abgasstrang. Downpipe soll ja u.a. den Abgasgegendruck ändern. Ich gehe mal davon aus, dass du auch das Kennfeld angepasst hast?
Das kann am Ende 0 Auswirkungen auf das Endprodukt am Auspuff haben, aber sicher ist das halt nicht. Deswegen brauchst du theoretisch den Nachweis. Ich hab jetzt keine Ahnung, was der Hersteller deiner Anlage da an Unterlagen/Freigaben mitliefert, das scheuen ja leider die meisten Hersteller..

Also die Verbrennung findet im Brennraum statt.
Die Emissionen entstehen durch die Verbrennung, das Verhältnis aus Benzin und Luft ist da wesentlich relevant.
Wenn im Steuergerät die Benzineinspritzmengen und die Zündzeitpunkte nicht geändert wurden und der Ladedruck nicht angehoben wurde, kann ich keinen Grund erkennen, warum eine andere Art der Luftfilterung und eine andere Art der Abgasanlage dort einen relevanten Einfluss drauf haben sollen.

Das Problem ist halt, so wie Polarcat es schreibt: man hat es nicht "schwarz auf weiß", und dann meckert der Prüfer natürlich.
Wobei es da auch eine Bandbreite an Prüfern gibt. Manche würden das vielleicht so akzeptieren, andere nicht.

Die "Geräuschmessung" ist ja eigentlich hinreichend genau beschrieben, also sollte meiner Meinung nach da eine Eintragung möglich sein. Aber das wäre dann wohl auch die Voraussetzung für die HU.
Am besten mal mit einem anderen Prüfer sprechen, ob er das so einträgt, weil ja nachgewiesen wurde, dass keine Veränderung stattgefunden hat. Sollte dann machbar sein.
 
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