Zaucher
Enthusiast
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- Mitglied seit
- 31.12.2008
- Beiträge
- 2.073
Moin an alle,
Eventuell kennt sich hier der ein oder andere aus und kann mir eventuell weiterhelfen.
Vorweg: Ich war mit meinen KFZ beim TÜV Süd und habe keine HU bekommen.....warum?
Hintergrund: Ich habe mir vor 2 Jahren in einer Tuningwerkstatt eine Ansaugung, Downpipe und Klappenauspuff in meinen GTI einbauen lassen. Da dies ja in Kombination als Einzelabnahme eingetragen werden muss, ging dieser natürlich offiziell zum TÜV. Dort wurde dann aufwendig eine Lautstärkenmessung durchgeführt. In Summe kam dann dort eben raus, dass die Kombination nicht lauter ist, als das Serienfahrzeug.
Vom TÜV habe ich dann damals 2 Gutachten bekommen. Das erste Gutachten bezieht sich rein auf die Ansaugung. Das zweite bezieht sich auf die erste wo die Kombination Ansaugung, Downpipe und Klappenauspuff aufgeführt wurde mit den gemessenen DB Werten.
Tüv Bericht zur Ansaugung:
Geräuschmessung:
Ich war dann mit den TÜV Protokollen bei der Zulassung. Dort wurde dann nur die Ansaugung in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Begründet wurde dies, dass das 2. TÜV Protokoll den Nachweis bringt, nicht lauter zu sein, als Serienfahrzeug. Ich muss eben nur den Bericht immer bei mir mitführen.
Ebenfalls dürfen Klappenauspuff Anlagen sowie so nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Um sicher zu gehen ob das so passt, habe ich nochmals bei der Tuningfirma angerufen, die das gleiche bestätigt haben wie die Zulassungsstelle. War dann vor 2 Jahren auch beim TÜV zur HU und dort hat dann auch alles gepasst.
Das ganze war eben vor 2 Jahren.
Diese Woche musste ich wieder zum TÜV zur HU und naja, ich hab keinen bekommen.
Grund: Downpipe und Klappenauspuff sind nicht in den Fahrzeugschein eingetragen worden. Nachweis nicht erbracht, obwohl ich ihm die Dokumente gezeigt habe.
Für mich ist jetzt nicht klar wer was verbockt hat. Die Zulassungstelle, ich, oder der TÜV?
Eventuell kann mir jemand weiterhelfen.
Danke und Gruß
Eventuell kennt sich hier der ein oder andere aus und kann mir eventuell weiterhelfen.
Vorweg: Ich war mit meinen KFZ beim TÜV Süd und habe keine HU bekommen.....warum?
Hintergrund: Ich habe mir vor 2 Jahren in einer Tuningwerkstatt eine Ansaugung, Downpipe und Klappenauspuff in meinen GTI einbauen lassen. Da dies ja in Kombination als Einzelabnahme eingetragen werden muss, ging dieser natürlich offiziell zum TÜV. Dort wurde dann aufwendig eine Lautstärkenmessung durchgeführt. In Summe kam dann dort eben raus, dass die Kombination nicht lauter ist, als das Serienfahrzeug.
Vom TÜV habe ich dann damals 2 Gutachten bekommen. Das erste Gutachten bezieht sich rein auf die Ansaugung. Das zweite bezieht sich auf die erste wo die Kombination Ansaugung, Downpipe und Klappenauspuff aufgeführt wurde mit den gemessenen DB Werten.
Tüv Bericht zur Ansaugung:
Geräuschmessung:
Ich war dann mit den TÜV Protokollen bei der Zulassung. Dort wurde dann nur die Ansaugung in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Begründet wurde dies, dass das 2. TÜV Protokoll den Nachweis bringt, nicht lauter zu sein, als Serienfahrzeug. Ich muss eben nur den Bericht immer bei mir mitführen.
Ebenfalls dürfen Klappenauspuff Anlagen sowie so nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Um sicher zu gehen ob das so passt, habe ich nochmals bei der Tuningfirma angerufen, die das gleiche bestätigt haben wie die Zulassungsstelle. War dann vor 2 Jahren auch beim TÜV zur HU und dort hat dann auch alles gepasst.
Das ganze war eben vor 2 Jahren.
Diese Woche musste ich wieder zum TÜV zur HU und naja, ich hab keinen bekommen.
Grund: Downpipe und Klappenauspuff sind nicht in den Fahrzeugschein eingetragen worden. Nachweis nicht erbracht, obwohl ich ihm die Dokumente gezeigt habe.
Für mich ist jetzt nicht klar wer was verbockt hat. Die Zulassungstelle, ich, oder der TÜV?
Eventuell kann mir jemand weiterhelfen.
Danke und Gruß