Zu dem Thema hab ich noch nen Artikel aus der Süddeutschen Zeitung:
Achtung: Das Kaminscheit ist brennbar
Washington – Amerikaner sind nicht dümmer als andere Völker, sie erwecken nur manchmal diesen Eindruck. Ein Beispiel für diese Eigenart ist ihre Gewohnheit, Produkte und Gerätschaften mit zuweilen reichlich merkwürdigen Warnhinweisen zu versehen, die sich andernorts von selbst erübrigen würden. Wie jedes Jahr hat nun die private Verbraucherorganisation M- Law aus Detroit wieder die drei absonderlichsten Warnungen des Jahres gekürt. Die „Michigan Lawsuit Abuse Watch“ vergibt diese Auszeichnung bereits seit fünf Jahren.
Der erste Preis ging an eine Firma, die speziell präparierte, leicht brennbare Holzscheite für den Kamin herstellt. Das Produkt trägt den vorsorgli-chen, doch gleichwohl überraschenden Hinweis: „Vorsicht – feuergefährlich.“ Das Scheit passt damit gut zu jenem Kaminanzünder, der in einem früheren Jahr von M-Law geehrt wurde. Er trug die Aufschrift: „Nicht in der Nähe von Feuer, Flammen oder Fun-ken verwenden.“
Der Preisträger für das Jahr 2001 setzte sich nur knapp gegen den Zweitplatzierten durch, einen CD-Spieler. Aus nicht näher bekannten Gründen fühlte sich die Herstellerfirma verpflichtet, die Warnung anzubringen: „Benutzen Sie den Ultradisc2000 nicht als Projektil in einem Katapult.“
Der dritte Preis ging nach Kalifornien, wo ein Ein-sender auf einer Schachtel von Geburtstagskerzen den wohlmeinenden Rat entdeckte: „Weiches Wachs NICHT als Ohrstöpsel oder für andere Zwe-cke verwenden, die die Einführung in eine Körper-öffnung beinhalten.“ Man weiß nicht, was man mehr bewundern soll: Die gespreizte Sprache oder die Fantasie der Autoren solcher Warnungen.
Die unfreiwillig komischen Hinweise haben freilich eine ernste Ursache, wie M-Law hervorhebt. Denn mit ihnen versuchen sich die Hersteller gegen die Folgen „frivoler“ Schadensersatzprozesse zu wapp-nen. Den „Missbrauch“ der amerikanischen Gerich-te durch solche Verfahren zu verhindern, ist das eigentliche Ziel von M-Law. „Wir wollen die Prozess-Lotterie beenden und den gesunden Menschen-verstand in unseren Gerichten wiederherstellen“, heißt es auf der Website der Organisation. Unernste Schadensersatzklagen „korrumpieren das Justizwe-sen und spotten jeglicher persönlichen Verantwor-tung". Außerdem verteuerten sie Produkte und Dienstleistungen um eine „versteckte Prozess- Steuer“.
Solche Prozesse sind ein Auswuchs zweier Charak-terzüge, die in der amerikanischen Gesellschaft weit verbreitet sind: Amerikaner beschweren sich oft, laut und gern; und sie erliegen trotz ständiger ge-genteiliger Erfahrungen immer wieder dem Wunsch-traum, vielerlei umsonst, kostenfrei und gratis zu bekommen. Weltweit bekannt wurde vor Jahren der Fall jener Amerikanerin, die vom Boulettenbrater McDonald’s eine Entschädigung in Millionenhöhe erstritt, weil der sie nicht davor gewarnt hatte, dass Kaffee so heiß ist, dass man sich daran verbrühen kann. Seitdem trägt jeder Kaffeebecher in den USA die Aufschrift: „Achtung: Kaffee ist ein Heißgetränk.“
Doch demnächst könnte die Warnung auf Kaltge-tränke ausgedehnt werden: In New Jersey jeden-falls verklagte ein Mann McDonald’s auf Schaden-ersatz, nachdem ein Auto in seinen Wagen gerast war. Der Fahrer des Unfallfahrzeuges hatte sich einen Schoko-Milchshake von McDonald’s zwi-schen die Beine geklemmt, und diese versehentlich zusammengepresst. Als sich die kalte Flüssigkeit über seinen Schoß ergoss, verlor er die Kontrolle über sein Auto. McDonald’s, so der Kläger, müsse seine Kunden darauf hinweisen, dass Essen und Fahren gefährlich sei. Er verlor zwar den Prozess; doch der Richter lobte ausdrücklich „Kreativität und Einfallsreichtum“ seiner Klage. Entsprechend krea-tiv fallen demnach die Warnschilder aus, mit denen sich Hersteller vor einfallsreichen Klägern schützen. Da findet sich auf einem Pfefferspray zur Selbstver-teidigung der Hinweis, dass es „die Augen reizen“ könne; und eine Packung Schlaftabletten warnt: „Kann zu Schläfrigkeit führen.“ Die Hersteller eines Föns und eines Bügeleisens wiederum hatten wohl gute Gründe für die Warnungen: „Haartrockner nicht im Schlaf benutzen“, und „Kleidung nicht bügeln, während sie am Körper getragen wird.“
Unübertroffen aber dürfte der Vermerk an einem zusammenklappbaren Kinderwagen gewesen sein, den M-Law vor einigen Jahren auszeichnete: „Vor dem Zusammenklappen“, hieß es da, „Kind heraus-nehmen.“ Wo käme man denn auch hin, wenn die Kläger und Konsumenten von morgen schon im zarten Kindesalter Schaden davontrügen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung 30-01-02