Trouble: Zwei Windows System-SSD an einem PC?

BudSpencer

Gesichtsmasseur
Thread Starter
Mitglied seit
19.01.2006
Beiträge
7.758
Ort
Stuttgart
Hi Community,

ich habe eine 256GB SSD als System und ein paar HDD (2-3B) als Datenspeicher.

Ich würde mir gerne eine 512GB SSD als System zulegen, aber die alte Platte nicht löschen sondern einen langsamen Übergang auf die neue SSD zu Stande bringen.

Gibt es irgendwelchen Trouble, einfach zwei Win7-Systeme auf zwei Platten zu installieren und am PC zu hängen zu haben?
Ich würde gerne bei PC Start vom Boot-Menü die gewünschte Platte auswählen zu können.

Danke für eure Hilfe und Gruß
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
schließe nur die neue 512GB SSD an u. installiere dein Win,
dann kannst du den Rest wider anschließen, welche SSD Bootet kannst du dann im Bios auswählen, ist die sauberste Methode, so hast du auf jeder SSD ein sauberes System,

wenn du die Bootauswahl von Win nimmst kann es passieren das die neue SDD dann nicht boote da er Loader eventuell auf der alten SSD ist.
 
Die Frage ist nun aber, 1 Lizenz = 1 PC oder 1 Lizenz = 1 HDD.
Mir wäre letzteres ganz neu. Wer hat Lust die EULA sowie AGB von Microsoft durchzulesen?
 
X5-599
Eine Lizenz = Ein PC
Wenn Sie diese Lizenzbestimmungen einhalten, haben Sie die nachfolgend aufgeführten Rechte für jede Lizenz, die Sie erwerben.
1. ÜBERBLICK.
a. Software. Die Software umfasst Desktop-Betriebssystemsoftware. Diese Software umfasst keine Windows Live-Dienste. Windows Live ist ein Dienst, der von Microsoft unter einem separaten Vertrag erhältlich ist.
b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.
2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
a. Eine Kopie pro Computer. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.
b. Lizenzierter Computer. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem lizenzierten Computer gleichzeitig zu verwenden. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Computer zu verwenden.
c. Anzahl von Nutzern. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, darf nur jeweils ein Nutzer die Software verwenden.
d. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z.*B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und verwenden.
usw...
17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER.
a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden.
b. Windows-Sofortupgradesoftware. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu installieren, jedoch nur, wenn die Lizenzbestimmungen der Software, von der aus Sie das Upgrade ausgeführt haben, Ihnen dies erlauben. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden.
18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt. Der erste Nutzer ist verpflichtet, die Software zu entfernen, bevor er sie separat vom Computer überträgt. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Kopien der Software zurückzubehalten.
b. Windows-Sofortupgradesoftware. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Edition aufzubewahren.
c. Sonstige Anforderungen. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt.
 
es ist eigentlich egal, man kann schließlich nur ein Windows nutzen, auch wenn mehrere auf den Festplatten schlummern. Man kann dann auch weiter ausholen, ist denn überhaupt ein Backup oder ein Image einer Windows-Installation zulässig?

Nein ist nicht ganz legal. Schliesslich kann man auch eine VR Installieren und schon hat man zwei Windows im Einsatz.
Ich kenne sogar einen Software Programmierer der sagt das ich seine Software auf sovielen Rechnern installieren darf wie ich möchte, ich darf einfach nur auf einem einzigen das Programm laufen lassen. Also bevor ich es am anderen Rechner starte, es am ersten Rechner wieder beenden.

Aber warum zittierst du mich? Ich war nicht der erste der danach gefragt hat
 
Ich bräuchte nochmal eure Hilfe. Wie finde ich denn den Key welchen ich auf meinem installierten Windows besitze um ihn bei einer Neuinstallation wiederverwenden zu können?
Danke
 
Auf dem COA Aufkleber! :bigok:

Ansonsten versuche es mit Advanced Tokens Manager.
Damit soll man auch die Aktivierung sichern und bei einer Neuinstallation wieder einspielen können, sofern sich die Hardware nicht geändert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey, hab keine CD/Aufkleber mehr.

Danke. Advanced Tokens Manager hat geholfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh