Twitter: Deutsche Behörde leitet Bußgeldverfahren ein

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
113.972
Am 19. März kündigte Twitter-Chef Elon Musk an, dass Presseanfragen ab jetzt nur noch mit einem Kackhaufen-Emoji beantwortet werden. Dies tat der exzentrische Milliardär natürlich stilecht über einen Tweet. Dabei handelte es sich keinesfalls um einen verfrühten Aprilscherz. Seit beinahe drei Wochen werden tatsächlich alle Anfragen an den offiziellen Pressekontakt des Unternehmens von einem Autoresponder mit dem fröhlichen Kackhaufen beantwortet.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Sofern ein Bußgeld verhängt werden sollte, ist das doch am Ende eh wieder so gering, dass ein Elon Musk sich darüber kaputtlacht und es mal eben aus der Gesäßtasche zieht. Unsere Justiz ist in solchen Dingen einfach nur ein zahnloses Schoßhündchen.
 
Sofern ein Bißgeld verhängt werden sollte, ist das doch am Ende eh wieder so gering, dass ein Elon Musk sich darüber kaputtlacht und es mal eben aus der Gesäßtasche zieht. Unsere Justiz ist in solchen Dingen einfach nur ein zahnloses Schoßhündchen.
Für einen reichen ist ein bußgeld lediglich der preis den er bezahlen muss.
 
Sofern ein Bußgeld verhängt werden sollte, ist das doch am Ende eh wieder so gering, dass ein Elon Musk sich darüber kaputtlacht und es mal eben aus der Gesäßtasche zieht. Unsere Justiz ist in solchen Dingen einfach nur ein zahnloses Schoßhündchen.

Das ist faktisch falsch. Ende letzten Jahres hat ein EU-Gericht eine Strafzahlung gegenüber Google bestätigt in Höhe von über 4 Milliarden €. Das ist auch für Google keine Portokasse. Irland hat gegen WhatsApp wegen Verstöße gegen die Transparentspflicht im Rahmen der DSGVO eine Strafe von 225 Millionen und Luxembourg gegen Amazon ein Strafe von 750 Millionen € erhoben wegen Online Targeting ohne Zustimmung.

Grade in der EU gibt es überhaupt solche Gesetzte und teilweise sehr hohe Strafen. Die gibt es so auf dem Rest des Globus einfach gar nicht. Wer meckert, dass es in Deutschland / EU keinen Schutz der privaten Daten gibt oder keine Strafen für Unternehmen, der hat einfach den Bezug zur Realität verloren oder hat keine Ahnung wie es in der Rest der Welt aussieht.

Natürlich ist es wieder wesentlich einfacher in das StammtischHorn zu pusten, als sich tatsächlich mal zu informieren. Das heißt nicht, dass keine Scheiße passiert, dass immer wieder mit Absicht Lücken gelassen und diese auch ausgenutzt werden. Es gibt genug zu kritisieren. Ein pauschales: ist eh alles Scheiße, wird der Wirklichkeit aber nicht gerecht und vor allem hilft es niemanden bei gar nichts, außer der eigenen Frustbewältigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir sind hier aber in Deutschland und es geht um ein Bußgeld in Deutschland und nicht in Irland, Luxemburg oder auf EU Ebene!
Und IN DEUTSCHLAND fallen solche Bußgelder in der Regel sehr viel geringer aus, als in anderen Ländern, die sowas machen bzw. auf EU Ebene. Und selbst wenn erstmal eine relativ hohe Summe festgelegt wird, können sich die Unternehmen letztlich doch wieder rauswinden wegen Formfehlern, Verfahrensfehlern und ähnlichem Quatsch und zahlen letztlich weniger oder gar nichts.

Haben wir doch nun wahrlich oft genug gesehen. Nix mit Stammtisch.
 
Wir sind hier aber in Deutschland und es geht um ein Bußgeld in Deutschland und nicht in Irland, Luxemburg oder auf EU Ebene!
Und IN DEUTSCHLAND fallen solche Bußgelder in der Regel sehr viel geringer aus, als in anderen Ländern, die sowas machen bzw. auf EU Ebene. Und selbst wenn erstmal eine relativ hohe Summe festgelegt wird, können sich die Unternehmen letztlich doch wieder rauswinden wegen Formfehlern, Verfahrensfehlern und ähnlichem Quatsch und zahlen letztlich weniger oder gar nichts.

Haben wir doch nun wahrlich oft genug gesehen. Nix mit Stammtisch.

:rolleyes2:

Doch genau das. Wir leben immer noch in einem Rechtsstart. Wenn etwas falsch läuft und ein Gericht deswegen etwas kippt, dann ist das kein "Quatsch" sondern geltendes Recht. Das kann man blöd finden und das finde ich in dem Moment auch, sichert uns aber auch ab. Und das es eben auch nicht so ist wie du sagst, habe ich in dem Post davor schon erklärt. Da stand: EU-Gericht bestätigt Strafe in höhe von 4 Milliarden €.

Schauen wir doch einfach mal nach wer welche Strafen für welche Unternehmen und warum erhebt: https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank/
Dann sortieren wir mal nach Land und Höhe und stellen fest... ohh... häufige und hohe Strafen werden in... den USA und in Irland erhoben. Wie kommt es denn dazu? Richtig, weil die jeweiligen Sitze in den USA und in Irland sind. Wer tatsächlich dennoch sehr aktiv sind, sind die Franzosen. Deutschland liegt auf Platz 5 in der Gesamtsumme in der EU (2022).

Abgesehen davon sind wir nun einmal Teil der EU und viele Dinge landen daher... richtig... auf EU Ebene. Besonders wenn sie Groß sind. Zum Beispiel beim Kommissar für Wettbewerb, der Google 2017 eine Strafe von 2,5 Milliarden € aufgebrummt hat wegen Bevorzugung von Google Shopping. Wobei der Kommissar hier eher eine Kommissarin aus Dänemark ist.

Abgesehen davon, selbst wenn man deiner Argumentation folgt und sagt: es passiert die ganze Zeit nichts, wo ist dann die Logik sich trotzdem zu beschweren, wenn sich jemand dazu anschickt etwas zu machen. Macht man nichts heißt es man macht nichts, macht man was heißt es, wird ja sowieso nichts. Diesen Leuten kann man es nicht recht machen. Sie werden schon einen Grund finden sich beschweren zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heikos NetzDG, der zahnlose Tiger......

Gegen die Anwendung von § 3a NetzDG ging Google Ireland im Auftrag der Tochtergesellschaft YouTube vor dem VG Köln vor.[99][100] Eine Weitergabe von privaten Daten in diesem Umfang ohne festgestellten Anfangsverdacht sei unzulässig[101]. Strafverfolgung müsse Sache des Staates bleiben. Rechtsstaatliche Kontrollen fehlten.[102] Meta, TikTok und Twitter reichten später ebenfalls Klage ein.[103]

Die in § 3a NetzDG vorgesehene proaktive Meldepflicht der Anbieter an das BKA könnte nach einem weiteren Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gegen das Recht derjenigen Länder verstoßen, in denen die Anbieter von sozialen Netzwerken ihren Sitz haben. Zudem sei das Verhältnis der Prüfung durch die Einrichtungen der regulierten Selbstregulierung nach § 3 Abs. 6 NetzDG und der Prüfung durch die Freiwillige Selbstkontrolle nach den §§ 19-19b JMStV regelungsbedürftig.[104]

Mit Beschlüssen vom 1. März 2022 hat das VG Köln den Eilanträgen von Google und Meta stattgegeben.[105] § 3a NetzDG verstoße gegen das Herkunftslandprinzip der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (ECR) und sei damit nicht anzuwenden.[106] Außerdem sei das Bundesamt für Justiz nicht unabhängig genug, um als zuständige Behörde die Einhaltung der Pflichten nach dem NetzDG zu überwachen.
 
Das NetzDG ist nicht weiter als der Versuch des von den Parteien okkupierten Staates, die Abwehrrechte der Bürger gegen diesen Staat zu unterwandern.
Eigentlich völlig illegal, aber mit Parteisoldaten als Verfassungsrichtern ist es ja ein leichtes Spiel...
Es ist weder die Aufgabe, noch liegt es in der Kompetenz eines Privatunternehmens festzustellen, ob eine Meinungsäußerung gegen ein Gesetz verstößt. Das ist eine staatliche Aufgabe, die dann auch den Einschränkungen unterliegt, die staatlichem Handeln aus gutem Grund auferlegt sind. Diese Einschränkungen hat man mit dem NetzDG ausgehebelt. Und das war kein Versehen, keine leider auftretende Begleiterscheinung, es war der einzige Grund, wieso dieses Gesetz existiert. Jeder einzelne Politiker, der das im Bundestag abgenickt hat, gehört geschaßt.
 
Nachdem sich weder die Medien noch die Behörden für die veröffentlichten "Twitter Files" interessiert haben, die nicht weniger bewiesen haben, als die massive Einmischung vom US-Bundesbehörden (da vor allem des FBI) in den US-Wahlkampf 2020 über Twitter (wurde von Mark Zuckerberg auch für Facebook bestätigt), ist diese Reaktion nun ziemlich kleinlich. Zumal es keinen Grund gibt, anzunehmen, daß das hier in Deutschland groß anders ablief.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das ist faktisch falsch. Ende letzten Jahres hat ein EU-Gericht eine Strafzahlung gegenüber Google bestätigt in Höhe von über 4 Milliarden €. Das ist auch für Google keine Portokasse.
"Im Jahr 2022 belief sich der Umsatz von Google auf rund 279,81 Milliarden US-Dollar"

Quelle Destatis.

Das ist in etwa das gleiche Verhältnis wie ein 30-Euro-Bußgeld für jemanden, der 2000 netto verdient.
Doch Portokasse? :geek:
 
:rolleyes2:
Doch genau das. Wir leben immer noch in einem Rechtsstart. Wenn etwas falsch läuft und ein Gericht deswegen etwas kippt, dann ist das kein "Quatsch" sondern geltendes Recht. Das kann man blöd finden und das finde ich in dem Moment auch, sichert uns aber auch ab. Und das es eben auch nicht so ist wie du sagst, habe ich in dem Post davor schon erklärt. Da stand: EU-Gericht bestätigt Strafe in höhe von 4 Milliarden €.

Schauen wir doch einfach mal nach wer welche Strafen für welche Unternehmen und warum erhebt: https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank/
Dann sortieren wir mal nach Land und Höhe und stellen fest... ohh... häufige und hohe Strafen werden in... den USA und in Irland erhoben. Wie kommt es denn dazu? Richtig, weil die jeweiligen Sitze in den USA und in Irland sind. Wer tatsächlich dennoch sehr aktiv sind, sind die Franzosen. Deutschland liegt auf Platz 5 in der Gesamtsumme in der EU (2022).

Abgesehen davon sind wir nun einmal Teil der EU und viele Dinge landen daher... richtig... auf EU Ebene. Besonders wenn sie Groß sind. Zum Beispiel beim Kommissar für Wettbewerb, der Google 2017 eine Strafe von 2,5 Milliarden € aufgebrummt hat wegen Bevorzugung von Google Shopping. Wobei der Kommissar hier eher eine Kommissarin aus Dänemark ist.

Abgesehen davon, selbst wenn man deiner Argumentation folgt und sagt: es passiert die ganze Zeit nichts, wo ist dann die Logik sich trotzdem zu beschweren, wenn sich jemand dazu anschickt etwas zu machen. Macht man nichts heißt es man macht nichts, macht man was heißt es, wird ja sowieso nichts. Diesen Leuten kann man es nicht recht machen. Sie werden schon einen Grund finden sich beschweren zu können.

Bitte derartige Posts als "zu sachlich" kennzeichnen. Keiner hat die Absicht, aufgeklärt zu werden.

;)

Edit: Ne, ganz im ernst. Danke für die Infos. Fand ich sehr aufschlussreich und auf den Punkt gebracht.
 
"Im Jahr 2022 belief sich der Umsatz von Google auf rund 279,81 Milliarden US-Dollar"

Quelle Destatis.

Das ist in etwa das gleiche Verhältnis wie ein 30-Euro-Bußgeld für jemanden, der 2000 netto verdient.
Doch Portokasse? :geek:
Umsatz =/= Gewinn
Laut Statista hat Google letztes Jahr 14 Mrd Gewinn gemacht, da sind 4 Mrd Strafe schon ordentlich. Da ist dann eher so als würdest du eine Strafe bezahlen müssen die höher ist als was du in 3 Monaten verdienst, das tut schon weh.
 
Nein. Eine Firma bezahlt ihre Ausgaben aus den Einnahmen, nicht aus dem Gewinn. Und es würde mich nicht wundern, wenn man solche Strafen auch noch steuerlich geltend machen könnte.
 
Nachdem sich weder die Medien noch die Behörden für die veröffentlichten "Twitter Files" interessiert haben, die nicht weniger bewiesen haben, als die massive Einmischung vom US-Bundesbehörden (da vor allem des FBI) in den US-Wahlkampf 2020 über Twitter (wurde von Mark Zuckerberg auch für Facebook bestätigt), ist diese Reaktion nun ziemlich kleinlich. Zumal es keinen Grund gibt, anzunehmen, daß das hier in Deutschland groß anders ablief.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


"Im Jahr 2022 belief sich der Umsatz von Google auf rund 279,81 Milliarden US-Dollar"

Quelle Destatis.

Das ist in etwa das gleiche Verhältnis wie ein 30-Euro-Bußgeld für jemanden, der 2000 netto verdient.
Doch Portokasse? :geek:

Zum Glück hat es schon jemand geschrieben. Wer Umsatz von Gewinn nicht zu unterscheiden vermag, der sollte sich seiner Stimme in dieser Diskussion lieber enthalten, bevor er sich lächerlich macht.

Auch interessant finde ich, dass einer schreibt, dass es zahnlos ist und der nächste schreibt: damit soll die Bevölkerung unterdrückt werden.

Was denn nun? Ist es wirkungslos oder unterdrückt es Menschen oder was verstehe ich hier nicht?

Nein. Eine Firma bezahlt ihre Ausgaben aus den Einnahmen, nicht aus dem Gewinn. Und es würde mich nicht wundern, wenn man solche Strafen auch noch steuerlich geltend machen könnte.
Das ist nicht der Punkt. Aber Umsatz - Aufwendungen = Ergebnis vor Steuern. Ich habe auch andere Werte gefunden. 2022 Alphabet Ergebnis vor Steuern 71 Milliarden. Davon 4 Milliarden Strafe nur für ein Vergehen. Kommt ja noch mehr dazu. Das tut schon weh.

Ich möchte nur Mal an die Deutsche Bank erinnern, der Mal sehr viele Strafverfahren anhängig waren und so viele Rückstellungen bilden müsste, dass es hieß es die Deutsche Bank ist einen Juristenabteilung mit etwas Bankgeschäft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Spitzfindige Gegenfrage: Wenn Google keinen Gewinn machen würde, sondern Verlust - könnten sie dann die Strafe überhaupt zahlen?

;)
 
Spitzfindige Gegenfrage: Wenn Google keinen Gewinn machen würde, sondern Verlust - könnten sie dann die Strafe überhaupt zahlen?

;)
Die Frage ist nicht Spitzfindig. Wie lange schreibt Twitter schon rote Zahlen und ist noch da?
Wie viel hat die Deutsche Bank 2016 Minus gemacht und musste dennoch einen Sack voll Strafen zahlen? 1 Milliarde? 1,5?

Nur weil man Strafen fremdfinanzieren muss oder kann... tut es nicht weniger weh. Mussten ja genug Vorstände in den Sack hauen.
 
Zum Glück hat es schon jemand geschrieben. Wer Umsatz von Gewinn nicht zu unterscheiden vermag, der sollte sich seiner Stimme in dieser Diskussion lieber enthalten, bevor er sich lächerlich macht.
Gut formuliert. Ich kann bei derartigen Kommentaren schon gar nicht mehr schmunzeln... Es gibt tatsächlich Leute, die glauben, dass der Umsatz in dem Laden in dem sie arbeiten abends in der Kasse der Reingewinn ist und darüber groß philosophieren, wie reich der Chef doch sei. Das sind Basics aus der Berufsschule..
 
Sogar in Deutschland gibt es ein Rechtssegment, das über den "normalen" Gesetzen steht - das allseits bekannte Grundgesetz. Darin ist einigermaßen klar formuliert, dass (z.B.) das NetzDG keinerlei Existenzrecht hat und die Befolgung dessen untersagt ist. Dementsprechend handelt Twitter korrekt, wenn Anfragen gemäß NetzDG einfach abgewimmelt werden. Ob das mittels eines Kackhaufens sein muss, kann man diskutieren, aber die dahinter steckende Aussage ist auf jeden Fall nicht falsch ;)
 
@smalM Steile Rhetorik. An eurem Stammtisch schaukelt ihr euch vermutlich so gegenseitig auf, bis ihr mit Schaum vor dem Mund vor lauter Ärger ohnmächtig werdet. Anschließen wird zu Umsturzfantasien ordentlich masturbiert und es geht nach einer warmen Milch mit Honig ins Bett.
 
Hast du den Artikel von 2020 eigentlich gelesen? :ROFLMAO:
Also ich meine... wenn du dich unterdrückt fühlst, klage los. Der Rechtsweg steht dir offen.
 
Was ändert das Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags an der Unrechtmäßigkeit des Gesetzes?
Das unsere Regierung gerne mal Bullshit in Gesetze giest ist nichts Neues. Erst mal machen und drauf ankommen lassen bis das BVG, wenn überhaupt, sich drum gekümmert hat…..
 
Was ändert das Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags an der Unrechtmäßigkeit des Gesetzes?
Das unsere Regierung gerne mal Bullshit in Gesetze giest ist nichts Neues. Erst mal machen und drauf ankommen lassen bis das BVG, wenn überhaupt, sich drum gekümmert hat…..
Wie gesagt: kannst direkt Klage einreichen. Falls du gewinnst, bekommst du ein Zehner von mir.
 
Gib mir mir 100k im Vorraus und ich zieh das durch. Deinen 10ner im Erfolgsfall kannst dir in den Ar… stecken, auf den bin ich nachher nicht mehr angewiesen
 
Gib mir mir 100k im Vorraus und ich zieh das durch.
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist gemäß § 34 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz grundsätzlich kostenfrei. Niemand soll aus Kostengründen davon abgehalten werden, seine Grundrechte geltend zu machen.
Dann gibt es wohl keinen Grund mehr nicht los zu legen.

Deinen 10ner im Erfolgsfall kannst dir in den Ar… stecken, auf den bin ich nachher nicht mehr angewiesen
Kein Wunder, dass du dachtest, dass du dir das Verfahren nicht leisten kannst, bei der Einstellung im Leben könnte ich das auch nicht :ROFLMAO:
 
Deine Einstellung scheint ja zu sein die anderen die Drecksarbeit machen zu lassen und sich dann für nen 10ner dran zu hängen. Wo ich die Kohle für so nen Prozess her bekommen soll musste mir mal verraten. Im Gegensatz hab ich nicht wie mancher hier 1000 Bitcoins auf Halde und mit nem Kredit fürs Haus und Hof genug finanzielle Last. Auch ist der Erfolg nicht gegeben, das BVG hat ja in letzter Zeit viele fragwürdige Urteile gesprochen.

Außerdem sind gegen Heikos Schund so viele Klagen anhängig und wurde teilweise auch schon stattgegeben, das Ganze „Gesetz“ ist nur noch ne Lachnummer.


Meta,Google,Twitter,TikTok, die haben Geld, die können den Kleinkrieg weiter führen, sie betrifft er ja auch in erster Instanz. Ich bin auf keiner derer Plattformen vertreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lesen ist also auch nicht die Stärke.
Noch Mal:

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist gemäß § 34 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz grundsätzlich kostenfrei. Niemand soll aus Kostengründen davon abgehalten werden, seine Grundrechte geltend zu machen.
 
@smalM Steile Rhetorik. An eurem Stammtisch schaukelt ihr euch vermutlich so gegenseitig auf, bis ihr mit Schaum vor dem Mund vor lauter Ärger ohnmächtig werdet. Anschließen wird zu Umsturzfantasien ordentlich masturbiert und es geht nach einer warmen Milch mit Honig ins Bett.
Und ich hatte mich schon gefragt, wann der erste Blockwart auftaucht...
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh