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Urheberrechtsabgaben: Bald 150,- Euro pro PC?
BITKOM will DRM statt Pauschalabgaben
Wieder einmal warnt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) vor einer überzogenen Belastung von Verbrauchern und IT-Herstellern durch Urheberrechtsabgaben. Rund 150,- Euro an Urheberrechtsabgaben müssten Verbraucher bald für einen durchschnittlichen Computerheimarbeitsplatz zahlen, befürchtet der Verband und plädiert stattdessen für eine gesetzliche Verankerung von DRM-Systemen.
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Sollten die Gerichte den aktuellen Forderungen der Verwertungsgesellschaften nachgeben, sieht der BITKOM eine massive Benachteiligung von deutschen Verbrauchern und Herstellern im europäischen Vergleich. Bislang konnten sich die Verwertungsgesellschaften wiederholt mit ihren Forderungen per Gericht durchsetzen. Dabei stützen sich die Gerichte auf das "veraltete deutsche Urheberrecht", so zumindest der BITKOM.
"Die Abgabenlast für digitale Geräte in Deutschland ist schon heute einzigartig in Europa und es sieht derzeit so aus, dass wir diesen Spitzenplatz halten wollen", befürchtet Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM. Deutsche Kunden würden dadurch zum Einkauf ins Ausland getrieben.
"Das Abgabensystem im deutschen Urheberrecht stammt aus der Zeit von 1965, die Vergütungssätze von 1985. Ebenso gut könnte man die Verkehrsregeln aus der Zeit der Kutschen und Sänften fortschreiben", sagte Harms. Die nötige Überarbeitung des Gesetzes sei durch die angesetzten Neuwahlen ins Stocken geraten. "Die Regierung sollte sich nach den Wahlen dringend um dieses für Verbraucher und Hersteller enorm wichtige Thema kümmern", fordert Harms.
Entsprechende Abgaben werden beim Kauf von MP3-Playern, CD-Brennern, DVD-Brennern, CD- und DVD-Rohlingen, Faxgeräten, Scannern und Kopierern pauschal fällig. Die jeweilige Höhe der Abgaben hängt von der Leistungsfähigkeit der Geräte ab.
Im Top-Segment können demnächst über 1.000,- Euro für eine Gerätekombination fällig werden - auf die noch die Mehrwertsteuer für den Staat kommt, zeichnet der Verband eine bedrohliche Kulisse. Diese Gebühren fallen beim Kauf von IT-Geräten in Deutschland automatisch an, um den Urhebern eine Vergütung für das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik zukommen zu lassen.
Die Abgaben verteuern dadurch die Produkte, weshalb sich die Hersteller für eine nutzungsbezogene Abgabe stark machen, d.h. die Nutzer sollen nach dem Kauf der Geräte für jede Kopie einzeln zahlen, abgesichert durch Digital Rights Management (DRM). Betrachtet man die reinen Anschaffungskosten, werden die Geräte dann billiger. Bezieht man aber alle anfallenden Kosten mit ein, so werden die Kosten zumindest für einen Teil der Nutzer steigen.
Quelle
BITKOM will DRM statt Pauschalabgaben
Wieder einmal warnt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) vor einer überzogenen Belastung von Verbrauchern und IT-Herstellern durch Urheberrechtsabgaben. Rund 150,- Euro an Urheberrechtsabgaben müssten Verbraucher bald für einen durchschnittlichen Computerheimarbeitsplatz zahlen, befürchtet der Verband und plädiert stattdessen für eine gesetzliche Verankerung von DRM-Systemen.
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Sollten die Gerichte den aktuellen Forderungen der Verwertungsgesellschaften nachgeben, sieht der BITKOM eine massive Benachteiligung von deutschen Verbrauchern und Herstellern im europäischen Vergleich. Bislang konnten sich die Verwertungsgesellschaften wiederholt mit ihren Forderungen per Gericht durchsetzen. Dabei stützen sich die Gerichte auf das "veraltete deutsche Urheberrecht", so zumindest der BITKOM.
"Die Abgabenlast für digitale Geräte in Deutschland ist schon heute einzigartig in Europa und es sieht derzeit so aus, dass wir diesen Spitzenplatz halten wollen", befürchtet Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM. Deutsche Kunden würden dadurch zum Einkauf ins Ausland getrieben.
"Das Abgabensystem im deutschen Urheberrecht stammt aus der Zeit von 1965, die Vergütungssätze von 1985. Ebenso gut könnte man die Verkehrsregeln aus der Zeit der Kutschen und Sänften fortschreiben", sagte Harms. Die nötige Überarbeitung des Gesetzes sei durch die angesetzten Neuwahlen ins Stocken geraten. "Die Regierung sollte sich nach den Wahlen dringend um dieses für Verbraucher und Hersteller enorm wichtige Thema kümmern", fordert Harms.
Entsprechende Abgaben werden beim Kauf von MP3-Playern, CD-Brennern, DVD-Brennern, CD- und DVD-Rohlingen, Faxgeräten, Scannern und Kopierern pauschal fällig. Die jeweilige Höhe der Abgaben hängt von der Leistungsfähigkeit der Geräte ab.
Im Top-Segment können demnächst über 1.000,- Euro für eine Gerätekombination fällig werden - auf die noch die Mehrwertsteuer für den Staat kommt, zeichnet der Verband eine bedrohliche Kulisse. Diese Gebühren fallen beim Kauf von IT-Geräten in Deutschland automatisch an, um den Urhebern eine Vergütung für das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik zukommen zu lassen.
Die Abgaben verteuern dadurch die Produkte, weshalb sich die Hersteller für eine nutzungsbezogene Abgabe stark machen, d.h. die Nutzer sollen nach dem Kauf der Geräte für jede Kopie einzeln zahlen, abgesichert durch Digital Rights Management (DRM). Betrachtet man die reinen Anschaffungskosten, werden die Geräte dann billiger. Bezieht man aber alle anfallenden Kosten mit ein, so werden die Kosten zumindest für einen Teil der Nutzer steigen.
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