Urteil "Betriebsstörung" einer Web-Site durch häufiges Nutzen??

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anik

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Ich komme mit etwas nicht ganz klar, das ich zufällig gelesen habe. Es gibt virtuelle Hausverbote für hohe Abruffrequenzen von Web-Sites. Aber wie ist das möglich? Begründung ist hier die Betriebsstörung. Was also erzeugt hohe Abruffrequenzen:

(1) Es gibt doch zum Beispiel das berühmte Tool "Free Download Manager". Wenn man dort einen sequentiellen Download mit maximal 1-5 Verbindungen gleichzeitig startet, kann das Programm zum Beispiel tausende Bilder in einigen Minuten herunterladen. Also zum Beispiel URL/00001.jpg bis URL/99999.jpg. Ist es ein legal erstellter Inhalt, ist das ja vollkommen legal. Wenn ein etwas einfacher Interessieter vom Bildserver eines Baumarktes 100,000 Schrauben- und Werkzeugdarstellungen herunterlädt, ist das ein Betriebsstörer? Darf man also eine legale und frei veröffentlichte Web-Site nicht herunterladen, nur weil diese tausende von Inhalten hat und der Download deshalb sehr lange dauert?

Außerdem hierzu: Ist es nicht auch legal (und auch in Ordnung), wenn man unverlinktes herunterlädt? Es ist ja legal erstellt (also bei einer Namhaften und "harmlosen" Seite zum Beispiel). Wenn ich drei Inhalte in 1,000,000 URL-Folgen "versteckt" veröffentliche und nur ein Inhalt verlinke, sperre ich die anderen zwei doch trotzdem, wenn ich nicht will, dass es jemand sieht. Ich verhänge doch kein Hausverbot, weil jemand die Seite offline nutzt und dann die zwei unverlinkten Bilder sieht.

(2) Andersherum: Darf man eine kleine Site, also eine mit wenigen Inhalten, nicht 100,000 mal am Tag besuchen? Das macht zwar nun wirklich keiner mehr, aber erzeugt das wirklich eine Störung des Betriebes?
 
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Keine Diskussion?? Ich habe jetzt meine OP gekürzt. Vielleicht war es nicht nett von mir so lange zu posten. In dem Fall: Sorry.
 
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Stell Dir doch einfach einmal die Frage, warum der Seiteninhaber seine Seite öffentlich anbietet. Dann kombinierst Du das nur noch mit dem Verhalten, was man an den Tag legen muß, um diesen Zweck inanspruchzunehmen. Alles andere kann man dann als Betriebsstörun auslegen, weil es eben nicht der Nutzung entspricht, die der Seitenbetreiber vorgesehen hat.
 
Der Webseitenbetreiber betreibt die Seite, damit man sich da etwas anschauen kann und nicht damit man sich das herunterladen kann.
Durch den Download mit solchen Tools wird der Webserver belastet und kann u.U. Anfragen von anderen Besuchern nicht oder nur verzögert beantworten.
Und damit ist es dann eine Betriebsstörung, da du eben das Anschauen der Seite von anderen Leuten störst.

Was würdest du z.B. dazu sagen:
Du hast Besuch eingeladen und stellst Knabberzeugs für deinen Besuch auf den Tisch und einer deiner Besucher greift sich das ganze Zeugs und isst es in einem Zuge komplett auf, so das deine anderen Gäste nicht mehr zum Zuge kommen.
Er hat ja nichts illegales getan, denn du hast es ihm ja angeboten.
Ich würde den Gast aber vor die Tür setzen, denn mit seinem Verhalten stört er die Runde.

Und bei der Webseite kommt noch hinzu, das die dem Copyright unterliegt.
Der Betreiber räumt dir ein eingeschränktes Nutzungsrecht (Anschauen!) ein, nicht jedoch das erstellen einer Kopie auf deiner Festplatte.
Auch nicht von Teilen der Webseite.
Ausnahme davon sind explizit angebotete Downloads, wie z.B. Kataloge.
 
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