Verkauf nur an Händler oder Export ... wichtige Frage

magicshalz

Semiprofi
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Hallo,

ich stehe kurz vor dem Kauf eines Autos welches vom Händler nur an Gewerbetreibende verkauft wird. Ich weiß dass die das machen um die Gewährleistung zu umgehen.

Ich hab ein Freund der mir den Wagen mit seinem Gewerbeschein kaufen wird/würde.

Bis hier alles in Ordnung.

Aber wie sieht das mit den Steuern aus? Was zahl ich bzw mein Freund beim Händler? Den Preis den er angegeben hat oder noch die Steuern drauf ? Die Steuern muss er sich ja dann zurückholen, aber wie, wenn ich den Wagen benutzen werde ?

Ich hoffe jeman kann mir helfen. Vielen Dank
 
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ne die steuern musst du ihm ja dann zahlen, (und er dem händler) er muss dir dann übrigens auch garantie geben :d
 
oder er schreibt in den kaufvertrag dass das ein bastlerfahrzeug ist, somit keine garantie, aber dafür musst du mwst zahlen.
gruss
 
Ich versteh den ganzen Mist sowieso net...als ob er mir das Auto nich einfach so ohne Garantie verkaufen könnte...mein 190er war damals auch ohne Garantie vom Händler gekauft...
 
Das kommt darauf an, wieviel Umsatzsteuer auf dem anderen Wagen ist...

Wahrscheinlich hat ihn aber auch der andere Händler von einem Privaten gekauft, somit ist die Umsatzsteuer nicht ausweisbar für Deinen Freund.

Hier gilt dann die Differenzbesteuerung, d.h. dass nur auf die Gewinnspanne die Umsatzsteuer festgelegt wird.

Bsp: Händler A verkauft den Pkw für 5000,- inkl. Umsatzsteuer nach Differenzbesteuerung.
Händler B muss dafür 5000,- bezahlen, da die Umsatzsteuer aber bei Differenzbesteuerung nicht gesondert ausgewiesen werden kann, kann er keine Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Nun verkauft Händler B das Fahrzeug für 6000,-. Vorher hat er noch 100,- BRUTTO in das Auto investieren müssen. Bleiben also 1000-100 = 900,- Gewinn. Diese 900,- müssen versteuert werden bzw. sind der Bruttobetrag.
Daraus folgt: 900/1,19 = 756,-
756,- ist der Nettogewinn für Händler B. Er muss 900-756 = 144,- an Umsatzsteuer abführen.

Müssste er auf die 5000,- 19% Umst. draufschlagen, wäre er ja schon bei knapp 6000,- ohne etwas verdient zu haben.

Die Differenzbesteuerung darf man dann anwenden, wenn
1. der Wagen von privat gekauft wird und daher keine Umst. ausgewiesen werden kann (bei freiberuflich oder gewerblich genutzten Fahrzeugen geht dies nicht!)
2. man den Wagen von einem Händler kauft, der selber nur die Differenzbesteuerung anwendet.

Du musst also erstmal erkundigen, wie der Wagen verkauft wird ;)
 
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