Was is denn nun? Downloads strafbar oder nicht?

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bigpun

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hidiho

also irgendwie kennt man sich gar nicht mehr aus.
Letztens bei Günter Jauch hieß es Downloads sind nicht strafbar, upload schon, also Filesharing ist quasi mist.
Was ist denn nun mit z.b. Rapidshare, load.to, megaupload? Kann man hier mp3s ziehen oder nicht?
Ich meine für Eigenbedarf, keine Verteilung!

Wer bringt mal licht ins dunkel?
Hab keine Lust dass man ärger bekommt!
 
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upload ist strafbar, wurde doch jetzt schon mehrmals durchgekaut
 
Aber auch das einfache downloaden soll ja ab 2008 dann strafbar sein... dann ist das vorbei.
 
man sollte bei so einer fragestellung über das ist diskutieren und nicht über das irgendwann.

ist = download nicht verboten
 
Rechtsberatung im Forum ist verboten!
 
da der thread gleich (unnötigerweise) geschlossen wird:

das runterladen ist nicht strafbar, aber das zur verfügung stellen für andere schon! bis zum 1.1.2008 hat man mit RS oder asozialen leech-mods von tauschbörsen nix zu befürchten.. danach kommen massenabmahnungen für downloader und der VPN-markt wird aufblühen :d

e: das ist keine rechtsberatung, denn ich bin kein rechtsanwalt :d
 
sorry dass ich das thema nochmal ausgegraben habe....aber in meinem bekanntenkreis kursieren hier gespaltene Meinungen.
Ich war auch der Ansicht dass der download erlaubt ist, jedefnalls von mp3s, wie es mit Kinofilmen aussieht weiss ich nicht.

Aufgrund eines Streitgespräches entstand eben dieser Beitrag. Und wenn man schon ma ne Rechnerbeschlagnahmung wegen download/upload hatte ist man da vorsichtig! Aber auch damals war der Kommentar, hätten sie nicht upgeloaded, wären wir gar nicht gekommen => es handelte sich um 2gb upload der nicht über filesharing progs erfolgte sondern ftp up
 
Das downloaden ist erlaubt !
24 stunden darfst du ers auf der PLatte haben
aber nur weil die Bullen es eh nicht schaffen in 24 std deine daten rauszubekommen und dan durchsuchungs antrag stellen zu dir zu fahren und alles einpacken ;)
jetzt aber
:close: ;)
 
meine fresse warum fragen die leute immer noch?

download und upload von GESCHUEZTEN inhalten ist VERBOTEN

was gibts danoch zu fragen? is doch nun simpel eh -.-
 
tjo und jetz sind wir wieder am anfang
grad hieß es nicht strafbar
jetz heisst es ist strafbar von geschützten inhalten
toll was is denn schon nicht geschützt?
aus den anderen posts aber geht hervor dass es erlaubt ist

SUPER lol
und genau aus diesem grund habe ich den beitrag geschrieben und jetz kommen wieder verschiedene aussagen auf den tisch

bei jauch hieß es ist nicht strafbar
 
Dann sag ich es mal deutlicher
Runterladen egal von was normal Geld kostet
ist eine RAUBKOPIE und ist Strafbar
 
dass runterladen von freeware oder shareware erlaubt ist, ist ja klar LOL

was sollen dann die aussagen von wegen ab 2008 strafbar?
und was sollen die Aussagen dann, dass SHARING also upload strafbar ist und download nicht?

Irgendwie glaub cih gehts 80% genauso wie mir und wissen nicht was denn nun läuft
 
dann ist es ja noch schlimmer....

naja, bleiben wir mal auf dem boden der tatsachen.. eine anwaltliche rechtsberatung erfolgt immer zu einem konkreten individuellen einzelfall! und dafür haben anwälte gewisse auflagen, die dürfen ja nicht einfach so uneingeschränkt leute beraten..
aber fragen wie "ist der download illegal?" sind was anderes als "ich hab eine abmahnung von herrn soundso rasch bekommen, wie soll ich konkret vorgehen?", da gibts überhaupt keine rechtlichen bedenken - wenn das sogar ein staatsanwalt im fernsehen erzählt, dann darf das ein nicht-anwalt in irgendeinem forum erst recht!
was man in foren schreibt, ist die persönliche ansicht und für den betroffenen immer unverbindlich.. obwohl es sich von selbst versteht, kann man die leute gerne explizit darauf hinweisen, dass es sich lediglich um eine konversation handelt (rechtsverbindlich ist nur das, was der richter sagt!) - aber wieso die diskussion darüber grundsätzlich verbieten? das ist mist!
 
in den Forum Regeln steht ausserdem keine REchtsBeratung mehr in diesem Forum
 
in der Schweiz ist das uploaden illegal, das Runterladen sowie Kopieren für den Freundes- und Familienkreis legal.

Frag am besten bei der GEZ nach (oder wie das bei euch in D-Land heisst.) dann weisst dus ganz genau,
 
Die Musikindustrie verfolgt strenggenommen nicht das Herunterladen von Dateien, sondern das Bereitstellen - beides geht allerdings meist Hand in Hand. Wer nämlich einen Song bekommen will, muss dafür gewöhnlich auch einen Ordner öffnen, aus dem sich andere User bedienen können. Nur selten und sehr umständlich ist es möglich, dies zu unterbinden.

Quelle: stern.tv
 
jo es geht hier um 1 klick hoster
also ohne bereitstellung
 
jo es geht hier um 1 klick hoster
also ohne bereitstellung

Wenn keiner etwas "bereitstellt", dann kannst du auch nichts laden...


in der Schweiz ist das uploaden illegal, das Runterladen sowie Kopieren für den Freundes- und Familienkreis legal.

Frag am besten bei der GEZ nach (oder wie das bei euch in D-Land heisst.) dann weisst dus ganz genau,

Ich dachte, die Gesetze seien in der Schweiz geändert worden! ... hmmm
 
ich rede davon, dass ICH nichts bereitstelle
nicht was jemand anderer tut, das ist ja nicht mein problem
wenn ein anderer uploaded dann verbreitet er und nicht ich
 
was sollen dann die aussagen von wegen ab 2008 strafbar?

eine änderung des urheberrechtsgesetzes: der bezug einer kopie aus offensichtlich rechtswidrigen quellen ist dann verboten..

und was sollen die Aussagen dann, dass SHARING also upload strafbar ist und download nicht?

das mit dem upload dürfte klar sein: verbreitung von urheberrechtlich geschütztem material ohne genehmigung des urhebers ist rechtswidrig, also ein vergehen..
dagegen ist die "endnutzung" lockerer geregelt.. der download (auch aus einer offensichtlich illegalen quelle) fällt (noch!) unter privatkopie.. natürlich ist die nutzung ohne erworbene lizenz ebenfalls rechtswidrig, aber hier ist einfach die beweissituation unpraktikabel - niemand kann beweisen, dass du keine lizenz hast (du kannst ja den film auch gekauft haben aber lädst ihn lieber runter als ihn selber zu rippen).. beim upload ist es hingegen trivial zu beweisen, dass du keine lizenz zum anbieten hast :d
das geplante neue gesetz wird diese "lücke" schließen..

achja, wo du grade von deinem "besuch" berichtest (wie ist es denn ausgegangen? :d) - wenn man ein paar sachen in emule anbietet, kümmert das keinen staatsanwalt, aber bei FTPs kommen sie gerne vorbei :d
 
wie es ausging...naja alle dvd´s und cds naütrlich mitgenommen und vernichtet und das waren ein paar....
rechner nebst 1tb speicher auch mitgenommen
nach 6 monaten rechner komplett mit allem drum und dran unformatiert zurück
Fallen gelassen, wegen geringfügigkeit => 2gb upload, 6gb down wurden mir nachgewiesen wobei der polizeityp meinte ohne up wären sie nicht gekommen....

jednefalls hab ich keinen bock was zu laden und dann stress zu bekommen.
Zumal ich bis jetzt gar nichts mehr geladen habe.
 
in den Forum Regeln steht ausserdem keine REchtsBeratung mehr in diesem Forum

niemand gibt hier eine rechtsberatung - hier wird diskutiert und meinungen ausgetauscht!
Hinzugefügter Post:
jednefalls hab ich keinen bock was zu laden und dann stress zu bekommen.

lobenswerte einstellung :bigok:
deine entscheidung.. unsere meinungen zum thema hast du gehört.. über rechtliche konsequenzen in deinem individuellen fall kann dich dein anwalt informieren ;)

ich persönlich empfehle dir, keine vergehen zu begehen, indem du sachen lädst, für die du keine lizenz hast - das sage ich nicht aus rechtlichen gründen (bin ja kein anwalt), sondern aus moralischen :d
 
Zuletzt bearbeitet:
jo man denkt schon 2mal nach wenn man schon mal gehangen ist!!
Das ist kein Spiel, vor allem wenn man gerade in Richtung Studiumsbeendigung geht und einen vernünftigen Arbeitsplatz will!
 
Wie oft noch? Runterladen von musik ist legal, ende aus Mickymaus!
Uploaden zu andern usern ist verobten. Kapiert? also saugt weiter musik solang ihr nix uploaded. Egal ob das aktuelle musik ist oder alte.
 
Das downloaden ist erlaubt !
24 stunden darfst du ers auf der PLatte haben
aber nur weil die Bullen es eh nicht schaffen in 24 std deine daten rauszubekommen und dan durchsuchungs antrag stellen zu dir zu fahren und alles einpacken ;)
jetzt aber
:close: ;)

wo hast du denn das her mit den 24 stunden, das hab ich ja noch nie gehört. :rolleyes:
 
das mit den 24h ist quatsch - ebenso, dass runterladen immer bedingungslos legal ist! es ist (noch) legal, wenn man eine lizenz besitzt! - andernfalls ist es verboten, aber de facto nicht nachweisbar, daher wirds nicht verfolgt..
 
was für eine lizenz? eine lizenz zum download oder wie?
 
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