1.2 Acer garantiert, dass jedes Gerät (im weiteren als „System“ bezeichnet), das in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz (das „Einzugsgebiet”)
erstmalig von einem Händler an einen Endverbraucher verkauft wurde, bei normaler Verwendung für die Dauer der auf der mit Ihrem System mitgelieferten Garantie-Karte
(„Garantiekarte“) vermerkten Frist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Als „System“ gilt hier lhr fabrikneues Acer-Produkt, zuzüglich aller Acer-Originalbauteile und
Komponenten (sofern diese zum Kaufzeitpunkt als „Optionen” und/oder „Zubehör“ angeboten worden waren und bereits im Zusammenhang mit dem Kauf Ihres Acer-Produkts
installiert worden waren).
Es obliegt der Verantwortung des Kunden, die Annahme des Acer Produkts zu verweigern, wenn es sich um Neuware handelt und das Acer Garantiesiegel geöffnet wurde. Es
muss dann umgehend der Verkäufer informiert werden. Wenn Sie ein Acer Produkt mit geöffneten Garantiesiegel annehmen, akzeptieren Sie (als Kunde) die (eingeschränkten)
Garantieansprüche eines solches Gerätes gegenüber den Standardbedingungen die beim Kauf eines neuen Acer Produktes gelten.