shinin
Umbrella Corp.
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Du kannst dich vielleicht Ingenieur nennen, bist aber (noch) keiner. Ich denke folgendes Wiki-Zitat bringt es auch gut auf den Punkt:Und jetzt darfst du mir noch erklären, warum ich mich nicht Ingenieur nennen darf. Der Begriff ist nicht geschützt (genauso wie Informatiker oder Chemiker) und nach dem 6. Semester habe ich auch keine Vorlesungen mehr. Also hab ich mittlerweile mehr als die Hälfte der Theorie hinter mir.
Und diesen Grad hast du nun einmal noch nicht - ganz einfach. Davon abgesehen ist die Berufsbezeichnung seit den 70er Jahren geschützt durch entsprechende Gesetze der Bundesländer: klickIngenieur: [...] Im engeren Sinne und modernen deutschen Sprachgebrauch beschreibt er als Oberbegriff die Summe verschiedener an Hochschulen (Technische Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen) erworbene Berufsabschlüsse unter Erlangung des akademischen Grades eines Diplom-Ingenieurs bzw. Bachelor und Master of Engineering oder Bachelor und Master of Science oder an Höheren Fachschulen (Berufsakademien, ehemalige Technische Fach- und Ingenieurschulen) erworbene Berufsabschlüsse unter Erlangung einer entsprechenden staatlichen Bezeichnung. [...]
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Außerdem führen wir Ordnungswidrigkeitenverfahren durch, wenn sich jemand Ingenieurin oder Ingenieur nennt, ohne die erforderliche Berechtigung hierzu zu haben.
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