Webcam in "lebensfeindlicher" Umgebung ;)

Guinnes

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Thüringen
Hallo,

Problem: Schwiegervater hat nen Bungalow am See (inkl. Bötchen).

Das Ganze liegt etwas ab vom Schuss, es gibt Strom nur von seiner Photovoltaik Anlage mit Batteriespeicher und das Mobilfunknetz hat in etwa EDGE Qualität.
220V sind also vorhanden, keine Ahnung ob die Batterien über die dunkle Jahreszeit ausreichen.....aber da könnte man ja nachrüsten.

Was meint ihr, wäre es möglich mit einer wetterfesten Webcam + einem altem Smartphone Bilder hochzuladen ? Gewünscht war "ein Livevideo" , den Zahn hab ich ihm allerdings schon gezogen ;)

Aber so ein Bild alle x-min, dass irgendwo hin hochgeladen wird, sollte doch drin sein ?! :hmm:

Vielleicht hat wer noch Tipps , auch welche Hardware passen würde....


Danke,
Guinnes
 
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Naja,

über EDGE ist schon ziemlich hart.

Was will er denn überhaupt ausgeben, in Summe?

Cam dann irgendwo per LAN anschließen? Oder ist da nen PC mit Zugriff auf nen Wireless AP, dass man das ohne Kabel gestalten soll?

Bisschen mehr Background wäre sinnig.
 
Danke erstmal, D1 und Vodafon liefert dort nur EDGE.
deshalb versteh ich die Frage von USAS nicht....dort gibts keinen PC / WLAN / Internetanschluss.
Selbst wenn es LTE gäbe, wäre der Mobilfunkvertrag/Prepaid sicher deutlich teurer, denk ich mal. Kenn mich da aber nicht so aus.

Hab was gefunden, ggf ist das besser als ne Bastellösung:

KLICK

Guinnes
 
Nach den Spezifikationen liest sich die Kamera als recht brauchbar. Nicht ganz klar ist allerdings, ob sie auch (wetterfest) vom Stromnetz läuft oder ob man jeden Monat die Batterien/Akkus wechseln muss.

Die Kostenberechnung erscheint mir allerdings zweifelhaft: pro Foto wird mit 80 kByte gerechnet, das ist selbst für die niedrigste Auflösung (5 MPixel) sehr sehr wenig. lch würde hier mindestens das Zehnfache ansetzen, wenn man normale Fotokameras oder Handys als Maßstab nimmt.
Außerdem: 8000 Fotos pro Jahr (also fünf Euro pro Monat mit 80 kByte Fotos) sind nur 21 Bilder pro Tag. Mit der Bewegungserkennung mag das ausreichen, aber wenn zum Beispiel im Wind bewegte Bäume oder Segelboote im Bild sind, kann das schnell ausgereizt sein.

Alternativ wäre auch ein Handy mit einer entsprechenden App denkbar. Fraglich ist dabei der Blickwinkel des Handy-Objektivs und wie man es wetterfest anbringt. Mit einem entsprechenden Datentarif könnte das günstiger sein.

Übrigens ist bei Kameraüberwachung immer der Datenschutz ein heikles Thema. Personen, Autonummern, etc., die auf öffentlichem Grund oder beim Nachbar sind, dürfen auf den Fotos nicht erkennbar sein. Bei professionellen Überwachungssystemen kann man daher Bereiche aus dem Bild ausblenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Personen, Autonummern, etc., die auf öffentlichem Grund oder beim Nachbar sind, dürfen auf den Fotos nicht erkennbar sein. Bei professionellen Überwachungssystemen kann man daher Bereiche aus dem Bild ausblenden.
War das nicht sogar so, dass nicht nur Personen nicht erkennbar sein dürfen, sondern bereits der Grund und Boden der außerhalb der eigenen Grundstücksgrenze liegt komplett geschwärzt oder unkenntlich gemacht werden muss?

Grüße
Thomas
 
Nö. Es geht nur um Personen. Autokennzeichen sind kein personenbezogenes Datum und somit auch nicht verpixelungspflichtig.
 
Das heißt unser oberstes Deutsches Gericht vor dem du im Zweifel das Filmen öffentlichen Grundes durchpeitschen müsstest, hat eine völlig falsche Rechtsauffassung zu dem Thema? Nur mal kurz zwei Zitate aus einer Entscheidung aus dem Jahre 2010:

Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - aaO; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen, NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann.

Einem Grundstückseigentümer ist es grundsätzlich gestattet, zum Schutz vor unberechtigten Übergriffen auf sein Eigentum seinen Grundbesitz mit Videokameras zu überwachen, sofern diese nicht den angrenzenden öffentlichen Bereich oder benachbarte Privatgrundstücke, sondern allein das Grundstück des Eigentümers erfassen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955, 1956; Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09, NJW 2010, 1533, 1534).

Deshalb ist die Installation einer Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück nicht rechtswidrig, wenn objektiv feststeht, dass dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden, wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich ist und wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.
Quelle: BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 - Az. V ZR 265/10


Daran hat sich soweit ich weiß auch im Jahre 2017 nichts geändert. Es gab irgendwann mal ein Urteil mit einem Sonderfall, in dem die Überwachung des angrenzenden Gehwegs erlaubt gewesen sein soll. Hier kam es wohl immer wieder zu Sachbeschädigungen am Grundstück, bei dem die Verursacher immer nur am Gehweg gestanden hatten. Was weiß ich, Eier, Flaschen oder sonstiges gegen die Fassade geklatscht. Dies war einer jeder Fälle, in dem das Interesse des Betreibers dem Persönlichkeitsrecht derer auf öffentlichem Grund (Gehweg) überwogen hat.

Es muss doch sogar kenntlich gemacht werden, oder zumindest zu erkennen sein, dass man einen videoüberwachten Raum oder eine videoüberwachte Fläche betritt. Wie genau soll sowas gehen, wenn meine Kamera das Nachbargrundstück voll mit nimmt und z.B. eine spezielle Software (mir nicht bekannt, dass es sowas gibt) nur die Personen im Video unkenntlich macht? Einen Pflock in des Nachbars Grundstück rammen mit Hinweisschild? Selbiges im öffentlichen Raum?

Nene... Fremder Grund und Boden hat von den Überwachungskameras des Betreibers nicht aufgezeichnet und eingesehen werden zu können. Wenn es entgegenstehende Urteile gibt - immer her damit. Ich will auf meinem Standpunkt nicht beharren, wenn die darüber entscheidenden Stellen das nun plötzlich anders bewerten sollten.

Grüße
Thomas
 
Das heißt unser oberstes Deutsches Gericht vor dem du im Zweifel das Filmen öffentlichen Grundes durchpeitschen müsstest, hat eine völlig falsche Rechtsauffassung zu dem Thema? Nur mal kurz zwei Zitate aus einer Entscheidung aus dem Jahre 2010:
Na ja, dort steht nichts vom Verpixeln von Kennzeichen.

Nene... Fremder Grund und Boden hat von den Überwachungskameras des Betreibers nicht aufgezeichnet und eingesehen werden zu können. Wenn es entgegenstehende Urteile gibt - immer her damit. Ich will auf meinem Standpunkt nicht beharren, wenn die darüber entscheidenden Stellen das nun plötzlich anders bewerten sollten.
Worauf willst Du hinaus? Ich habe doch nur geschrieben, daß Kennzeichen nicht gepixelt werden müssen. Damit habe ich mich auf das ", Autonummern" von awehring bezogen, welches Du zitiert hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Erklärung: ich habe Autonummern nur deswegen erwähnt, weil Google Streetview diese auch verpixelt. Ich habe aber keine detailierten juristischen Recherchen angestellt, mag also sein, dass ich falsch liege.
 
Ist jetzt zwar am eigentlichen Thema vorbei, aber die Diskussion über verpixelte Kennzeichen ist doch eh müßig, wenn man nur das eigene Grundstück überwachen darf. Die umligenden Grundstücke, Gehwege und Straßen müssen ausgespart sein. Würde also bedeuten das man fremde Fahrzeuge eh nur auf dem eigenen Grundstück filmen kann, wenn man sich an die Beschränkungen hält. Und dort hätte ich zumindest keine Probleme damit auch Gesichter komplett zu filmen.
 
so eine bastellösung aus webcam bzw. kleine IP-CAM + 3G-Router könnte man da schon hinbekommen, aber was wollt ihr da eig erreichen ? ich frag mich, bzw du solltest dich fragen:

- gehts jetzt ums ab- und zu live reinschauen ? (bzw mit akutellem standbild - das kriegt man schon hin)
oder willst du mitbekommen wenn da was passiert?:

- willst du dabei nur ein bild bei bewegungserkennung ?
- wie soll die benachrichtigung aussehen ?


-->bewegungserkennung bei so "günstigen" IP-cams ist meistens schrott, läufts doch meist über bildveränderung --> tag-nacht-wechsel -> haste 100bilder am tag. ist nicht unmöglich, aber schwer bis garnicht vernünftig einstellbar.

benachrichtigung: per email ? oder per app ? anruf ? (dann muss das mit der bewegungserkennung aber klappen, sonst haste dicken spam...)

als tipp vlt noch: bevor du ne totale bastellösung machst, recherchier mal ein bischen, was es für "komplett" angebote gibt: z.B. arlo, mylink, etc pp. problem bei dir ist, dass du keine vernünftige internetanbindung hast, das macht das alles sehr schwierig.

denn alles was du machst, könnte daran (inet) einfach scheitern, und ruckzuck haste 300 eur und ein 3g vertrag in den sand gesetzt^^

was evtl besser wäre:
denk mal über eine kleine alarmanlage nach, die dich per sms benachrichtigen kann. dh wenn da wirklich was passiert (Öffnungskontakt tür/fenster & bewegungsmelder innen), dann wirst du per sms informiert und kannst die pozilei oder den nachbarn da hinschicken.

wäre sehr viel einfacher umzusetzen, und der kommunikationsweg (SMS) ist save. kostenpunkt wäre vermutlich auch geringer. man kanns natürlich auch kombinieren ;)

problem an einer "video" lösung ist doch: mal angenommen es passiert was (wirklich jetzt), du wirst benachrichtigt (wie auch immer), bekommst das auch noch mit (zzzZZzzz ;) ), und nimmst das so ernst, dass du raufkuckst ( schon 100 fehlalarme :d), dann nimmste dein handy in die hand, und fängst an dich einzuwählen, das dauert bei soner edge-verbindung (wenns überhaupt klappt) :) und in der zeit wie du dich da einwählst, hat vor ort schon längst jmd die kamera runtergerissen ;) du hast keine verbindung, und weisst nicht was oder ob was passiert ist.

imo, mal so generell als denkanstoß ;) (vlt auch ein wenig zu pessimistisch, aber weisst ja, was schiefgehen kann geht schief ;) )
 
Worauf willst Du hinaus? Ich habe doch nur geschrieben, daß Kennzeichen nicht gepixelt werden müssen. Damit habe ich mich auf das ", Autonummern" von awehring bezogen, welches Du zitiert hast.
Sry, hatte sich so gelesen, dass sich das Nö auf meinen Beitrag bezieht.

Egal, zumindest hat man hier jetzt im Thread noch verewigt, was die private Überwachungskamera aufzeichnen darf und was nicht.

Grüße
Thomas
 
Zur Erklärung: ich habe Autonummern nur deswegen erwähnt, weil Google Streetview diese auch verpixelt. Ich habe aber keine detailierten juristischen Recherchen angestellt, mag also sein, dass ich falsch liege.
Google Streetview pixelt auch Fassaden, obwohl in D generell Panoramafreiheit gilt.
 
Google Streetview pixelt auch Fassaden, obwohl in D generell Panoramafreiheit gilt.
Aber doch nicht alle.
Soweit ich weiss hat Google ein Portal eingerichtet, wo man sich melden kann, wenn man seine verpixelt haben möchte.
Auf das Gesetz zu bestehen, hätte unnötig negative Publicity heirzulande verursacht.

Es gibt gesetzlich allerdings Unterschiede zwischen Fotos und dauerhafter Video-Aufnahme/Überwachung.
 
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