das ist doch aber genau der streitpunkt - ist eine (kostenpflichtige) abmahnung in dem fall überhaupt rechtmäßig? die domain würde er in einem prozess möglicherweise verlieren, weil der name nicht (von ihm) geschützt ist.. das kann generell jedem passieren, wenn der domain-name eindeutig auf einen markennamen hinweist (und nicht etwa auf eine stadt
), bei foren-nicks ist dies nicht der fall, da gabs ja mal son urteil..
überhaupt bin ich mir da nicht 100%ig sicher, ob er die domain wirklich weggeben muss, aber da gibts sicher genug urteile drüber..
was aber absolut nicht in frage kommt, ist eine "strafe" in jeglicher hinsicht, weil man nicht verpflichtet ist, sich jeden tag zu informieren, ob der domainname nicht doch noch als markenzeichen eingetragen wird nachdem man ihn registriert..
wenn die "strafe" sich in der größenordnung einer rechtsberatung bewegt, würde ich es einfach drauf ankommen lassen, d.h. nicht zahlen.. was die domain betrifft, kriegst du sicher im internet kompetente auskunft, ob du im recht bist oder nicht..