Wichtig! Ungerecht oder nicht?

Ach so. Dein Anwalt soll für Dich die Rechtslage überprüfen und das Ganze bei negativen Erfolgsaussichten am besten noch umsonst?
Unfassbar, was manche für ein Bild von Anwälten haben :kotz:

Nein das ist quatsch, der soll aber nicht sagen da kann man gar nix machen udn dafür geld verlangen, das kann ich selber auch umsonst machen...
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
trotzdem war er zuerst da, insofern dürften keine Kosten auf ihn zukommen, er muss allerdings (befürchte ich) die domain abtreten.
 
Richtig, und die frage ist dann:
Muss ich meinen Nick auch überall ändern?
Da ich den schon seit über 6 Jahren habe ist das eine unmögliche aufgabe...
 
also echt, ich finde sowas total arm, nun kriegt man einen Brief vom Anwalt statt Kompromiss zu schaffen.. das kann doch nicht sein

hast du i-welche Papiere zu deiner Domain, Freischaltungsdatum oder sowas?
damit die ma merken, dass es nicht die richtige Art ist, einem ne Domain abzu nehmen.. unglaublich
 
Ich denke es geht denen gar nicht mal um die Domain sondern einfach nur ums geld...
 
Ums Geld? kann nicht sein, denn was wollen die von einem Otoo-Normal-Bürger?
Millionen? die hat er nicht!
 
Nein das ist quatsch, der soll aber nicht sagen da kann man gar nix machen udn dafür geld verlangen, das kann ich selber auch umsonst machen...

Genau das hab ich aber gemeint: Dein Anwalt überprüft die Rechtslage und hat dadurch schon eine Leistung erbracht, für die er auch zu bezahlen ist.
Wenn ein gerichtliches Vorgehen nun jetzt keine Aussicht auf Erfolg hat, hat das mit der bereits erbrachten Arbeitsleistung Deines Anwalts nichts zu tun.
Ich verstehe einfach Leute mit Deiner Einstellung nicht, die meinen, ein Anwalt "macht" nur was, wenn am Ende dabei was Positives für die Mandantschaft rauskommt :wall:
 
NIOX schrieb:
Nein das ist quatsch, der soll aber nicht sagen da kann man gar nix machen udn dafür geld verlangen, das kann ich selber auch umsonst machen...

Hä? Schonmal drüber nachgedacht, dass irgendeine Seite immer verliert?! Wenn du den Anwalt in Anspruch nimmst, musst du selbstverständlich auch für die Kosten aufkommen. Wenn er dir von Anfang an sagt, dass die Erfolgsaussichten gering sind, dann handelt er völlig richtig und auch fair.

Wie manche hier über Rechtsanwälte herziehen...einfach widerlich.

Genau das hab ich aber gemeint: Dein Anwalt überprüft die Rechtslage und hat dadurch schon eine Leistung erbracht, für die er auch zu bezahlen ist.

Danke! :)
 
50% aller Rechtsanwälte wollen am Ende Geld von ihren Mandanten :eek: :eek: :eek:
 
das er Ahnung hat???....ich tippe sogar auf >50%...muss vorher aber nochma juristische Glaskugel befragen.

btt...

zur Frage des Nicks: das stört die Firma in keiner Weise, da dein Nick ja eine Person bezeichnet. Markenrechte dürften also kaum gegeben sein, sonst wird ja bald jeder user verklagt :lol:

zur Frage der Domain.
Grundsätzlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, aber in deinem Falle solltest du ruhig einen Anwalt konsultieren, da nur er die im Gegensatz zu so manchem Forumuser Auskunft geben kann und rechtsbindend geben DARF!

Auf Halbwissen anderer Leute zu vertrauen ist schade....




btw...

Die Threads "wie soll ich rechtlich" vorgehen...besonders die in denen User über komische mails berichten laufen alle auf eins herraus----> Anwalt.
Denn wenn ich eins in meinen WIWI Rechtsvorlesungen gelernt habe...

richtig Ahnung hat nur der Anwalt :bigok:

also dann viel Erfolg bei der Problemlösung.

lg Akba
 
Hallo, wenn du einen Anwalt eingeschaltet hättest und es nachweisbar währe das du die Domain schon länger hast als es die Firma gibt hättest du die Domain noch. Selber schuld, das hätte dich beim Anwalt vllt 100 Euro gekostet, bei Rechtschutzversicherung gar nichts.
 
mmh mein Post auch! :bigok:
natürlich sind es 100% die Geld für Arbeit sehen wollen.
Nur die ERSTE juristische Beratung ist meistens kostenlos.

Wenn er es umsonst macht...naja mag so Leute geben die gerne umsonst arbeiten xD
 
wichtiger wäre was in dem Schreiben vom Anwalt steht.

Solange kein Gerichtlicher Beschluss ist würde ich erstmal keinen finger krum machen.
Falls Rechtsschutzversicherung vorhanden ab zum Anwalt.

Was wollen sie von dir? Geld? wenn ja wofür?

Detailierte Rechnung vorhanden? wenn nein, verlang erstmal eine belastbare Rechnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Desshalb schreib ich VON IHREN MANDANTEN

Also ich werd aus Deinem Satz immer noch nicht schlau.
Ein Anwalt wird von seinem Mandanten IMMER Geld haben wollen. Der Mandant ist immer in erster Linie der Kostenschuldner, wenn es um die Bezahlung des eigenen Rechtsanwalts geht.
Nur wenn es möglich ist, nimmt man den Gegner für etwaige Kosten in Anspruch und versucht, die Kosten dem Gegner aufzuerlegen.
Wenn der Gegner aber nicht bezahlen kann oder will, muss der Mandant dafür gerade stehen.
Der Grund liegt darin, dass der Mandant mit dem Rechtsanwalt einen sog. Geschäftsbesorgungsvertrag schließt und der Mandant hierfür schlicht und einfach der Kostenschuldner ist
 
Zuletzt bearbeitet:
also normalerweise ist es in deutschland sitte, dass man erstmal einen hinweis an die person (in dem fall DU) schreibt, wenn du diese domain schon länger hast als der name existiert und der anwalt da nix machen kann (oder wie auch immer), dann such dir schleunigst nen neuen anwalt, der auch was macht. weil sowas ist ne sauerei, da könnte ich ja jetzt auf bumsebiene.de gehen, meld meinen namen beim register an und sag dann, dass ich für die domain geld als entschädigung sehen will, das könnte ja dann jeder machen

lass dir also nicht alles vorschreiben, auch du hast absolute rechte und eins davon ist meiner meinung nach, dass du für sowas nicht blechen musst/sollst

gehört für mich schon fast zum ******, nen nickname-homepage registrieren zu lassen und dann geld einzufordern
 
LOL Also ich würde auf nen Anwalt verzichten (kostet ja nur Geld) und sie einfach kommen lassen. Wenns daneben geht (trotz aller Wahrscheinlichkeit) -> Anwalt für Revisionsverfahren
 
nein, dieser hinweis nennt sich hinweis, weil eine (ab)mahnung bereits zu stufe 2 gehört
 
das ist doch aber genau der streitpunkt - ist eine (kostenpflichtige) abmahnung in dem fall überhaupt rechtmäßig? die domain würde er in einem prozess möglicherweise verlieren, weil der name nicht (von ihm) geschützt ist.. das kann generell jedem passieren, wenn der domain-name eindeutig auf einen markennamen hinweist (und nicht etwa auf eine stadt :d), bei foren-nicks ist dies nicht der fall, da gabs ja mal son urteil..
überhaupt bin ich mir da nicht 100%ig sicher, ob er die domain wirklich weggeben muss, aber da gibts sicher genug urteile drüber..

was aber absolut nicht in frage kommt, ist eine "strafe" in jeglicher hinsicht, weil man nicht verpflichtet ist, sich jeden tag zu informieren, ob der domainname nicht doch noch als markenzeichen eingetragen wird nachdem man ihn registriert..

wenn die "strafe" sich in der größenordnung einer rechtsberatung bewegt, würde ich es einfach drauf ankommen lassen, d.h. nicht zahlen.. was die domain betrifft, kriegst du sicher im internet kompetente auskunft, ob du im recht bist oder nicht..
 
Hallo, wenn du einen Anwalt eingeschaltet hättest und es nachweisbar währe das du die Domain schon länger hast als es die Firma gibt hättest du die Domain noch. Selber schuld, das hätte dich beim Anwalt vllt 100 Euro gekostet, bei Rechtschutzversicherung gar nichts.

Wie oft muss ich denn noch sagen dass wir bereits einen Anwalt aufgesucht haben, der daran aber nichst machen kann?? Nochmal? ok...

Wir haben bereits einen Anwalt aufgesucht der daran nichts ändern kann!!!
 
Naja ganz so einfach ist es nicht

Hallo,
die Anwaltskanzlei beruft sich sicherlich auf §14.

Dieser Paragraph bezieht sich allerdings nur auf geschäftliche Markenverletzungen und auch nur dann wenn der Verletzende im gleichen Umfeld arbeitet wie der Kläger.

Das ist bei einer Privatseite nicht gegeben.

Diese Antwort stammt übrigens von einem Anwalt. Ausserdem findet man zu diesem Thema auch sehr viel im Internet.

Die Firma existiert übrigens seit 1997, die .com Seite wurde 1999 registriert, der Name 2006 geschützt. Allerdings wie gesagt, da niox-online.de vorher registriert wurde denke ich hat die Firma nicht unbedingt die Chancen mit Ihrer Unterlassung durch zu kommen.

Es gibt hier mehrerer Urteile.

Selbst wenn niox-online.de gewerblich wäre, aber z.B. als Gewerbe den Verkauf von Spielen zum Ziel hat ist dies nicht im Wettbewerb mit einer Firma die Asthmageräte verlauft. Somit greift §14 nicht.
 
Markengesetz, das habe ich auch schon rausgefunden dass es nur bei geschäftlichem Verkehr zieht.
 
und deshalb dürften ihre Chancen nicht sehr hoch sein. (Hat mir auch eine Anwältin bestätigt)
 
Wie war das noch mit dem Thema Rechtsberatung im Forum?

Immer dieses semi-professionelle Halbwissen...

@ Mod: close plz!
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh