Widerrufungsrecht Notebook ?!

Terr0rSandmann

Legende
Thread Starter
Mitglied seit
19.06.2010
Beiträge
31.181
Ort
Potsdam
Hi,

ich möchte von meinem 2 wöchigen Widerrufungsrecht beim Notebook gebrauch machen (Onlinekauf).

Nun schreibt mir der Verkäufer, dass das Gesetz erlischt, sobald ich das Notebook in gebrauch genommen habe. Ich bin der Meinung, dass ich auch vom Widerrufungsrecht gebauch machen kann, auch wenn der Notebook schon in Betrieb war. Wie sieht da nun die genaue Sachlage aus?

Kennt sich wer mit diesem Thema aus? Ich finde hier keinen expliziten Thread oder etwas ähnliches, daher tu ichs in den Notebookbereich.

Wär euch sehr dankbar, wenn mir da jemand helfen kann. Es zählt ja jeder Tag, da ich nur noch ca 8 Tage zeit habe.

Vielen Dank im vorraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Das hab ich mir auch schon durchgelesen ... aber ich seh da nicht, dass das Widerrufungsrecht erlischt, sobald der Laptop schon in betrieb war. Oder seh ich das falsch?
 
Das hab ich mir auch schon durchgelesen ... aber ich seh da nicht, dass das Widerrufungsrecht erlischt, sobald der Laptop schon in betrieb war. Oder seh ich das falsch?

Was ist denn das für ein Händler? Wie soll man sonst das Gerät testen, wenn man es nicht anmachen darf?
Erstens, zurücknehmen muss er den Laptop schon, denke ich mal. Er könnte dir höchstens etwas berechnen, wenn der Laptop nicht mehr als Neuware verkauft werden könnte. Dazu muss man jedoch nur das BS neu aufspielen. Also sollte das auch kein Problem sein.
Da biste ja an einen ganz miesen Händler geraten. Notebooksbilliger.de z.B. nimmt Notebooks ohne murren zurück. Selbst wenn man was an der Software geändert hat.

Edit: Also ich habe gerade auf der Notebooksbilliger.de-Seite gelesen, dass einem Online-Käufer das Recht gegeben werden muss, das Gerät zu testen, wie z.B. beim Ladenkauf auch. Und wie soll man das Gerät testen ohne es anzumachen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, der Meinung bin ich auch. Ich habe zwar Software raufgespielt, aber ich würde den Laptop dann ja eh formatieren und das Win7 neu aufspielen ohne etwas dran zu ändern.
Ich bin auch bereit einen "Verlustausgleich" zu zahlen, da er den Laptop dann vllt nicht mehr als neu verkaufen kann. Aber ich habe noch alle Schutzfolieren dran und der Pc ist sonst optisch zu 100% i.O.
Werde heute nochmal mit dem Freund meiner Mutter reden, der kennt sich mit sowas gut aus. Aber ich denke mal, dass ich da im Recht bin.
 
Jo, der Meinung bin ich auch. Ich habe zwar Software raufgespielt, aber ich würde den Laptop dann ja eh formatieren und das Win7 neu aufspielen ohne etwas dran zu ändern.
Ich bin auch bereit einen "Verlustausgleich" zu zahlen, da er den Laptop dann vllt nicht mehr als neu verkaufen kann. Aber ich habe noch alle Schutzfolieren dran und der Pc ist sonst optisch zu 100% i.O.
Werde heute nochmal mit dem Freund meiner Mutter reden, der kennt sich mit sowas gut aus. Aber ich denke mal, dass ich da im Recht bin.

Also wenn sogar noch alle Folien etc. drauf sind, sollte das echt kein Thema sein. Darf ich mal fragen, wo du bestellt hast? Interessiert mich mal, welcher Händler so mies ist.^^
 
Es handelt es sich um DeinPC.net

Hoffe ich krieg das alles geklärt, wobei ich halt denke, dass ich im Recht bin. Habe nur kein Bock wegen sowas notfalls auch noch den Anwalt und alles einzuschalten. Wobei ich das glaub noch nichtmal brauche, da ich halt im Recht bin. Bin halt auch bereit eine kleine Verlustentschädigung zu zahlen ...
 
Du bist im Recht. Da brauch man auch garnicht weiter rumfragen.

Genau für solche Fälle gibt es das Fernabsatzgesetz. Dem Kunden soll die Möglichkeit gegeben werden, ein Produkt kurz zu testen. Andere Möglichkeiten, wie im Geschäft, hat man ja nicht.

Bei Notebooksbilliger und Amazon wurden mir persönlich schon anstandslos zwei NB's zurückgenommen. Die ich natürlich auch ausgepackt hatte.

Mit den Folien ist auch kein Problem. Größere Shops haben Abteilungen, in denen die Geräte wieder neu verpackt werden.
 
Alles klar, dann danke für die schnelle Hilfe.

Werde das Laptop dann morgen zurück schicken und dort sicher kein weiteren Laptop mehr kaufen.
 
Der kann maximal eine kleine "Entschädigung" verlangen, weil er vlt. das windows wieder in den Ausgangszustand bringen muss.

Hört sich alles in allem aber nach einem überforderten Händler an, der händeringend versucht, Kosten zu sparen, damit er mit seinen Preisen mithalten kann... und solche versuchen es dann auch teils mit Lügen, denn wenn nur jeder 10. das akzeptiert, hat er wieder 100€ gespart (Porto+Arbeitsaufwand und vlt. auch Wertverlust, weil der das Notebook nicht mehr als neu verkaufen kann).
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh