Terr0rSandmann
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Hi,
ich möchte von meinem 2 wöchigen Widerrufungsrecht beim Notebook gebrauch machen (Onlinekauf).
Nun schreibt mir der Verkäufer, dass das Gesetz erlischt, sobald ich das Notebook in gebrauch genommen habe. Ich bin der Meinung, dass ich auch vom Widerrufungsrecht gebauch machen kann, auch wenn der Notebook schon in Betrieb war. Wie sieht da nun die genaue Sachlage aus?
Kennt sich wer mit diesem Thema aus? Ich finde hier keinen expliziten Thread oder etwas ähnliches, daher tu ichs in den Notebookbereich.
Wär euch sehr dankbar, wenn mir da jemand helfen kann. Es zählt ja jeder Tag, da ich nur noch ca 8 Tage zeit habe.
Vielen Dank im vorraus.
ich möchte von meinem 2 wöchigen Widerrufungsrecht beim Notebook gebrauch machen (Onlinekauf).
Nun schreibt mir der Verkäufer, dass das Gesetz erlischt, sobald ich das Notebook in gebrauch genommen habe. Ich bin der Meinung, dass ich auch vom Widerrufungsrecht gebauch machen kann, auch wenn der Notebook schon in Betrieb war. Wie sieht da nun die genaue Sachlage aus?
Kennt sich wer mit diesem Thema aus? Ich finde hier keinen expliziten Thread oder etwas ähnliches, daher tu ichs in den Notebookbereich.
Wär euch sehr dankbar, wenn mir da jemand helfen kann. Es zählt ja jeder Tag, da ich nur noch ca 8 Tage zeit habe.
Vielen Dank im vorraus.
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