??Wie geht das?? - >Bios Sockel Einlöten<

SerkanX2

Neuling
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Ist das ne Scherzfrage?! Natürlich verfällt die Garantie, wenn du am Mobo rumlötest.
Und wei flasht man bitteschön nen Sockel??
 
Lass es lieber sein und hol dir ein neues Mobo :-[
 
Ah, jetzt hab ich das Bild gesehen.

Wie hast du das denn gemacht? Man flsht doch net mitm Lötkolben :fresse:?! Oder was hast du da verzapft?
 
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Klar kannste das dort hin schicken. Zumindest wenn du optisch nix kaputtgemacht hast. Wozu gibts ne Hotline vom Hersteller MrNixgerafft?

mfg
 
Auf dem Satellitenfoto :d scheinen alle Sockelwände noch dazustehen. Ist etwa in den Ecken ein Riß entstanden, wie es mir schon mal passiert ist? Ich dachte der Sockel wäre unbrauchbar, aber trotz "loser" Sockelwand habe ich den Chip reingesetzt, einen Tropfen Sek.Kleber auf den Riß und mit ganz dünnem 2mm Kabelbinder festgezurrt und es hat geklappt. Ansonsten wüßte ich einen Mitstudenten aus Essen, der sich mit Biosflashen und Boards auskennt (PM).:fp
 
hi

ich habe das letztens mit meinem gigabyte K8N51GMF gemacht
nach einem update über das gigabytetool war es tot
der chip ist aber eingelötet ...

gigabyte bzw ARLT verweigerte die RMA
weil ich es bei ebay ersteigert hatte
rechnungen waren alle vorhanden ..
es darf aber eben nur der käufer auf rechnung "garantie" beanspruchen



also chip mittels heißluftlöter entfernt
lötstellen gesäubert
einen sockel aus einem alten board gelötet
Foto(988).jpg



dann den sockel eingelötet
die pins etwas aufbiegen das der sockel nur durch druck überall aufliegt
vorher die lötstellen mit etwas lötzinn belegen
dann ausrichten und mit einem feinen 15W lötkolben fixieren ...
(also nur kurz erwärmen an sich gegenüberliegenden Pins )
und dann komplett alle pins nachlöten ...
da lötzinn schon dran ist .. brauch man das nichtmehr

BIOS habe ich mir fertig geflasht schicken lassen
eingebaut , und das board lief wieder

Foto(989).jpg
 
saddevil schrieb:
gigabyte bzw ARLT verweigerte die RMA
weil ich es bei ebay ersteigert hatte
rechnungen waren alle vorhanden ..
es darf aber eben nur der käufer auf rechnung "garantie" beanspruchen

Sorry für OT, aber genau dafür gibt es eine Abtretungserklärung, mit der der Verkäufer die Garantieansprüche an den neuen Besitzer abgibt. Dann sollte es auch keine Probleme geben, wenn der neue Käufer mal eine RMA abwickeln muss.
 
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