Wie gut is das Zeug?

ich würd mal sagen PIT redet auch von der Technologie und OC barkeit und den latenzen, ja und wo sind jetzt da deine gennanten????
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
corsair ist der beste, sie haben die beste qualität
werden auch haufenweise verkauft (nicht an dell pcs oder so)
 
Corsair hat vielleicht die meisten Testauszeichnungen, das macht sie aber noch nicht zum Marktführer. Corsair sind nicht die Besten, es sind vielleicht die Module mit der aktuelle bei DDR2 höchsten inoffiziellen Taktspezifizierung aber mehr auch nicht. Und qualitativ sind Originalmodule von Samsung, Qimonda und Transcend besser. Corsair wird nicht wirklich haufenweise verkauft, das ist zwar ein Großer unter dem OC-Herstellern aber auf dem Gesamtmarkt immernoch ein kleiner Fisch.

Außerdem darf man nicht vergessen, dass Corsair, Kingston, OCZ, G.Skill usw. auch nur Chips und PCBs von anderen Herstellern einkaufen und zusammenlöten. Bei DDR2 ist bei den OC Riegeln zwar hauptsächlich Micron drunter, aber bei DDR1 waren es noch sehr häufig Qimonda, Hynix und Samsung. Und die gleichen Chips waren dann auch auf den Originalmodulen dieser Hersteller.
Das heißt zwar nicht automatisch, dass diese Riegel gleichgut oder besser gehen, aber schlechter müssen sie auch nicht sein.

€: Es geht hier auch garnicht darum welche Module besser gehen, es geht hier darum ob Corsair Marktführer ist, und das sind sie einfach nicht. Da kann Corsair auch Marktführer bei Strickmützenstricknadeln auf die Verpackung schreiben, trotzdem sind sie es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also irgendwie sind die 5 genannten, die vor corsair sind nicht so drall. Da hab ich lieber meine corsair ram, im Rechner :d Die lassen sich in der regel brav ocen etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

@ VL125: Was ist an dem P5b deluxe besser als an dem Gigabyte?




MFG,
HeinzTomato
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh