Wie lange besteht in der Regel Garantie für Grafikkarten ?

SchnittenP

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weiß das jemand ?
ich hab meine jetzt nämlich ein Jahr und es kommt zu extremen Bildfehlern (siehe auch Thread unten). Jetzt ist die Frage ob ich einen Garantieanspruch habe oder der schon erloschen ist ?
 
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wenn du nix oc hast oder anderen kühler raufgebastelst hast, haste noch garantie. dein händler wird sie dann zum hersteller schicken und der wird sie halt reparieren oder ne neue karte zurück schicken.
 
2Jahre! allerdings liegt die beweislast jetzt bei dir!
 
krecki schrieb:
2Jahre! allerdings liegt die beweislast jetzt bei dir!

Genau so ist es krecki, denn nach 6 Monaten ist der Käufer in der Pflicht etwas zu beweisen *g*. Mit der Garantie ist es manchmal sogar so, dass der Händler wo du es kaufst 2 Jahre anbietet und die Firma (z.b. Asus oder so) 3 Jahre anbietet ;). Obwohl ich daran irgendwie manchmal zweifle :) ;)
 
SchnittenP schrieb:
weiß das jemand ?
ich hab meine jetzt nämlich ein Jahr und es kommt zu extremen Bildfehlern (siehe auch Thread unten). Jetzt ist die Frage ob ich einen Garantieanspruch habe oder der schon erloschen ist ?

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers der Karte und kann an beliebige Auflagen gebunden und fast beliebig lang sein. Wie lang sie bei Deiner Karte ist erfährst Du vom Hersteller, es steht auch in den Unterlagen die bei der Karte dabei waren. Üblich sind wohl zwischen 3 - 5 Jahren.

Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes, 2 Jahre andauerndes Recht gegenüber dem Händler (nicht dem Hersteller!). Hier kommt als Besonderheit noch hinzu dass in den ersten 6 Monate der Grundsatz der "Beweislastumkehr" gilt. Das heisst man nimmt in den ersten 6 Monaten an dass der Fehler "im Kern" schon bei der Übergabe vorhanden war und der Händler müsste, um sich vor der Gewährleistung zu drücken, jetzt explizit beweisen dass dem nicht so ist. Das ist in der Regel (grobe Fälle wie zerbrochene Chip Dies z.B. ausgenommen) nicht möglich und daher wird die ersten 6 Monate durch die Bank problemlos ersetzt. Grobe Fälle der Falschbehandlung ausgenommen natürlich.

Nach den 6 Monaten fällt die Beweislastumkehr weg und jetzt müsstest im Prinzip DU dem Händler beweisen dass der Fehler im Kern schon bei der Übergabe vorhanden war, das ist natürlich genau so schwierig bis unmöglich wie für den Händler in den ersten 6 Monaten. Ein guter Händler repariert/tauscht natürlich dennoch innerhalb der 2 Jahre, bei Billigheimern beisst man allerdings oft auf Granit. Dann is nix mit Gewährleistung und wer will schon wegen 200 Eur einen Rechtsstreit mit Gutachtern und ungewissem Ausgang und Kosten vorantreiben? Eben... Trifft man auf einen solchen Händler ist es besser für die Nerven die freiwillige Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen statt sich mit der Händlergewährleistung herumzuschlagen.
 
bei meiner x800 war es genau ein tag :haha:

aber wegen mir und nicht wegen des herstellers ;)
 
Erich.Sabbel hat es 100% korrekt erklärt. Um es nochmal kurz zusammenzufassen:

1. Garantie:
-freiwillige Leistung des Herstellers an den Endkunden
-steht im Handbuch oder auf der Webseite des Herstellers
-Dauer variiert stark
-(Garantien des Händlers gegenüber dem Endkunden sind wohl auch möglich, aber absolut unüblich im Computerbereich.)

2. Gewährleistung:
-gesetzliche Mindestdauer bei Neuware:
a) Händler -> Endkunde: 24 Monate; praktisch ist man aber nach 6 Monaten wegen der Beweislastumkehr gearscht.
b) Händler -> gewerblicher Abnehmer: keine! (bei diesem Punkt bn ich mir nur zu 99% sicher)
 
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