Wiederrufsrecht

postmann

Neuling
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19.10.2006
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Hallo,
also es ist so das ich eine x-box 360 bestellt habe und diese jetzt wieder zurückgeben will.
Der Verkäufer meinte:
Rückgaberecht besteht nur wenn sich die Ware in einem umbenutztem
originalverpacktem Zustand befindet.

Damit ich es aber "testen" konnte musste ich es ja aus der Verpackung nehmen, sowie auch die Tüten aufreisen in denen die Kabel drinn waren.
Also zurücknehmen muss er doch und Wertminderung ist das doch auch nicht da es nötig war um ihn in Betrieb zu nehmen!?

Ich würde mich über kompetente Antworten freuen.

thx...
....posti
 
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Der Verkäufer hat meines Erachtens nach recht ..... Du darfst die bestellte Sache prüfen, so wie es Dir in einem Geschäft möglich gewesen wäre. Dazu zählt das Einschalten und ausprobieren aber gerade NICHT, oder ???

Wenn Du die Ware ausprobiert hast, kann er den Wert mindern.

Zwar ist in einem Gerichtsurteil mal festgelegt worden, das man die Originalverpackung nicht mehr haben muß, aber das heißt nicht, das er den Preis nicht aufgrund von Benutzung mindern darf .....
 
Widerufsrecht nur bei Fernabsatz, also bei Online/Katalogbestellungen!

(14 tägiges Rückgaberecht)
 
Der Verkäufer meinte:
Rückgaberecht besteht nur wenn sich die Ware in einem umbenutztem
originalverpacktem Zustand befindet.

Damit ich es aber "testen" konnte musste ich es ja aus der Verpackung nehmen, sowie auch die Tüten aufreisen in denen die Kabel drinn waren.
Also zurücknehmen muss er doch und Wertminderung ist das doch auch nicht da es nötig war um ihn in Betrieb zu nehmen!?

der erste absatz widerspricht dem zweiten absatz.

testen ungleich unbenutzt.

du hast kein recht auf rückgabe.
 
EDIT:
"26. Wird das Widerrufsrecht dadurch ausgeschlossen, dass der Verbraucher die Ware ausprobiert oder benutzt hat?
Nein! Der Gesetzgeber wollte dem Kunden, der nicht die Möglichkeit hat, sich die Ware im Ladengeschäft anzuschauen, Gelegenheit geben, diese eingehend zu inspizieren und zu testen, bevor er sich für einen endgültigen Kauf entscheidet. Allerdings hat der Verbraucher gem. § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB Wertersatz für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt wiederum nur, wenn darüber vor Vertragsschluss ausdrücklich belehrt wurde."

Das heißt ich darf die Ware zurückschicken.
Und weil ich die Ware nur kurz geprüft habe, muss ich auch keine abnutzungsgebühr bezahlen:

"Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken. Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Waren,"

P.S. heißt das das der Verkäufer mir erst mein Geld überweist?(steht in seinem AGB):
"Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Sie sind verpflichtet, die Ware zurückzusenden."

Und bitte nur Leute melden die sich das auch durchgelesen haben und wissen wo von sie sprechen;-)


mfg...
....posti
 
Zuletzt bearbeitet:
@Keldana
Erstens steht es unter Nummer 26 in dem post über dir. Der Auszug kommt aus einer Rechtsbeihilfe-Seite.
Zweitens steht es im Gesetzbuch.

Habe ich jetzt recht, mit dem was ich geschrieben habe?
 
Das Aufreissen der Plastikverpackungen ist eine Verschlechterung der Ware und hat leider daher einen Abzug bei der Erstattung zu Folge.


Dazu gab es auch schon ein Urteil, bei dem der Verkäufer 30% Abschlag gefordert hat, das Gericht den Abschlag allerdings auf 15% reduziert hat.

Diese Gebühr soll als Entgelt für das Wiederverpacken der Ware verwendet werden ( Prüfung, Einschweissen Artikel usw)
Ich muß mal schauen ob ich das Urteil irgendwo online finde

Schau mal hier nach
http://www.internetrecht-rostock.de/rueckgabe-originalverpackung.htm
 
Als erstes sollte mal gesagt werden ob im Laden oder per I-Net bestellt worden ist...
 
man muss auch die Seite des Händlers verstehen. Was will er dann mit einem Produkt machen, wo offensichtlich schon im gebrauch war und die ganzen Kabel etc schon unverpackt sind. Welcher Käufer nimmt sowas dann noch an wenn er nicht dafür eine Preisminderung bekommt.
 
@Keldana
Erstens steht es unter Nummer 26 in dem post über dir. Der Auszug kommt aus einer Rechtsbeihilfe-Seite.
Zweitens steht es im Gesetzbuch.

Habe ich jetzt recht, mit dem was ich geschrieben habe?

Da steht, Du darfst testen wie es im Laden möglich wäre .... aber nicht Du darfst eine Spielekonsole auch für eine Weile zum Spielen benutzen ....

und darum geht es .... bist Du Dir sicher, dass mit "man darf testen" das Spielen gemeint ist .... also ich ehrlich gesagt nicht ....
 
Wie gesagt, im Internet bestellt!
Und wie weiter oben steht, heißt es das ich eine Wertminderung bei Verbrauchserscheinungen etc. zu zahlen habe und das auch nur wenn er das in sein HGB stehen hat, was es nicht hat!

Jo und ich habe das Teil echt nur ausgepackt und einmal an den TV angeschlossen, dann wieder zurückgepackt.

Also muss er es zurücknemen und darf aufgrund der geöffneten Verpackung, mir nicht weniger Geld zurücküberweisen, weil er es nicht in sein AGB geschrieben hat!

Kann jemand der sich damit ---AUSKENNT--- bestätigen was ich geschrieben habe.
 
vorallem bezieht sich das da oben nicht auf ware, die so im laden gekauft wurd, sondern auch dinge die man bestellt hat...also geliefert wurden...

wurd aber auch shconmal weiter vorne geschrieben...

allerdings machts aus meiner sicht keinen sinn da zu unterscheiden...die sachen sind ja gleich verpackt...egal ob ich das online bestell oder im laden kauf...

*edit*
@postmann:
hast du die ware zurückgeschickt und dann weniger geld bekommen, oder hast du einfach nur nachgefragt ob du's zurückschicken kannst?

ich würds nämlich einfach zurückschicken und gut ist...man muss ja auch keinen grund angeben...innerhalb der 2 wochen hast du meines erachtens nach volles rückgaberecht, wenn du die konsole wieder in die originalverpackung kriegst...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Keldana, wie soll ich eine Spiele-Konsole sonst testen(Was laut Gesetzbuch erlaubt ist), wenn ich diese nicht aus der Verpackung nehmen kann???

Beantworte mir das bitte

Zum letzten mal, ich habe die Konsole nicht genutzt sondern nur einmal ausgepackt, 30 Sekunden angemacht und dann wieder eingepackt!
Das nennt man testen.
Wie gesagt bei Fernseher machen das alle so, es ist im Prinzip das gleiche; Auspacken, anmachen und das wars.

@zgm-taurus
Joa danke das wollte ich schon mal so hören^^.
Ich habe erst mal bescheid gesagt das ich vom Wiederufsrecht gebrauch mache.
Kann wer bestätigen das wenn der Verkäufer nicht in seinem AGB stehen hat das die Ware durch gebrauch eine Wertminderung erfährt er keinen Abschlag von meinem Geld für sich machen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
ehrlich gesagt sehe ich überhaupt keinen Grund eine so populäre Konsole überhaupt zu testen. In vielen Elektronikgeschäften kann man sie "ausgiebig" testen und darüberhinaus gibt es genug Artikel über diese Konsole in den verschiedenen Medien.

Dagegen würde ich bei recht unbekannter Ware was nicht so in Masse vermarktet wird (also so ziemlich alle Produkte wo es eine weite Produktvielfalt gibt) das Testen ansich gestatten.
 
@Keldana, wie soll ich eine Spiele-Konsole sonst testen(Was laut Gesetzbuch erlaubt ist), wenn ich diese nicht aus der Verpackung nehmen kann???

Beantworte mir das bitte

Noch einmal .... "testen wie es im Geschäft möglich wäre" .... ich kann mich nicht erinnern, das man beim Blödmarkt ne zugeklebte Verpackung aufmachen darf, die Tüten aufreißen, das Ding an einen Fernseher anschließen und dann dem Verkäufer das Zeug in die Hand drücken und sagen "Sorry, gefällt mir nicht" ....

und mal davon abgesehen .... Du hast die Verpackung geöffnet, alles raus genommen und angeschlossen und dann nur für 30 Sekunden angemacht ??? Das glaubst Du doch selbst nicht, oder ??? Vor allen Dingen würde ich gerne mal wissen, wie Du in 30 Sekunden feststellen willst, das Dir das Ding nicht gefällt .....


In vielen Elektronikgeschäften kann man sie "ausgiebig" testen und darüberhinaus gibt es genug Artikel über diese Konsole in den verschiedenen Medien.

Nenne mir einen Laden, wo man die testen kann .... Media Markt ausverkauft ... steht nur eine ohne Controller da ...
Saturn gar nichts ... EB Games läuft bloß ein Video von Mario .... Kaufhof gar nichts .... also in vielen sieht für mich anders aus ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde heißen das man nur die Verpackung angucken darf und das bei so gut wie allen Geräten die man im I-Net kaufen kann, da ja alle Verpackt sind.

Das mit den "30 Sekunden" ist wie mit "ich brauch noch ne sekunde" also eine art redewendung, getestet habe ich sie natürlcih länger, aber nicht gebraucht oder gar genutzt!
 
Hallo postmann,


für Dich ist §312d BGB und speziell §357 Absatz 3 BGB interessant:
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Folglich hast Du volles Rückgaberecht, ohne dass Dir kosten entstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich hast du ein gesetzlich garntiertes Rückgaberecht von 14 Tagen (für online bestellte Ware) nach Erhalt der Ware. Der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen. Wertminderung als Grund liegt glaube ich nur vor wenn das Produkt irgendwelche Mängel aufweist die du zu verantworten hast und die den Wert entsprechend mindern.
Das eine geöffnete Verpackung eine Wertminderung darstellt ist mir auch neu. Kann ich mir nicht vorstellen, außer die Verpackung ist komplett in den Müll gewandert. :)

Ich hatte auch schon des öfteren Ware im Netz bestellt und zurückgeschickt und es gab keine Probleme. Am besten du bestellst beim nächsten woanders deine Ware.
 
Ahhh danke COOOGAR.
Also ich habe es so verstanden, das weil ich das recht auf eine Prüfung habe, ich die xbox360 auch auspacken durfte, auch wenn dadurch die verschweisste Packung geöffnet wurde, denn nur so ist eine Prüfung überhaupt möglich.

Fazit: Wie schon coogar gesagt hat, volles Rückgaberecht und ich muss keine Werminderung bezahlen
 
laut ferabgebegesetz hat man generel bei onlinkauf ein 14 tägiges rückgaberecht,wenn die wahre gebraucht wurde kann der verkäufer 15%wegen wertminderung verlangen.zurüchnehmen muss er es auf jeden fall!
Hinzugefügter Post:
bei welchen händler haste den die xbox 360 gekauft.gut zu wissen wenn ein händler theater macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das so. Es wird von einer Prüfung der Sache gesprochen. Wer sich eine XBOX kauft, hat es sicherlich auf die XBOX an sich abgesehen und nicht auf den Karton. Eine Prüfung des Kartons wäre sicherlich eher witzlos. ;)
 
Ich habe die Konsole bei Chip-Sell gekauft, aber Theater haben die nicht wirklich gemacht, es war eben nur die undeutliche e-mail ihrerseits und bestimmt wird alles reibunglos klappen. (Wenn nicht sag ich bescheid;-))

Danke z.B. an coogar, zgm-taurus....... die mit ihren konstruktiven posts das gegenteil von chmielewski ereicht haben(nicht böse gemeint...:-)
 
Nenne mir einen Laden, wo man die testen kann .... Media Markt ausverkauft ... steht nur eine ohne Controller da ...
Saturn gar nichts ... EB Games läuft bloß ein Video von Mario .... Kaufhof gar nichts .... also in vielen sieht für mich anders aus ....

will ja nix sagen, aber die konsole kannst hier in KA in JEDEM geschäft testen, das irgendwie so zeug verkauft...der saturn hier hat 4 stück mit je 2 controller...war auch noch in keinem MM in dem man das ding nicht testen konnt...

war letzte woche auch in rund 10 verschiedenen märkten in 3 verschiedenen städten, weil ich ne wii gesucht hab und überall waren richtig viel 360er rumgelegen...wo wohnst du denn, dass die ausverkauft sind!?


aber ansonsten:
einfach zurückschicken und gut ist...sowas würd ich immer ohne ankündigung machen (wieso sollt ichs auch ankündigen!?)...wenn die dir dann nicht das ganze geld zurücküberweisen kannst dich immer noch beschweren...
komplett originalverpackt sollts aber shcon sein...inkl. tüten (auch wennd die nichtmehr zukriegst)...
 
@ostario
Wieder jemand der sich nicht einliest und sich dann noch unnötig äussert...
"Das mit den "30 Sekunden" ist wie mit "ich brauch noch ne sekunde" also eine art redewendung, getestet habe ich sie natürlcih länger, aber nicht gebraucht oder gar genutzt!"
Das steht schon weiter oben!

P.S. bin grad am einpacken, ojeh, was ziemlich aufwendig bei ner xbox360 ist.
 
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