Wo ist da der Haken? MSI 6800GT 256MB für 313€

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Na die Preise locken kann ich nur sagen :xmas:, ich hoffe ja auf die 300 € Grenze Ende Oktober :bigok:; mein GB :d.

:btt:

Ein Händer gibt nie Ware raus, weil sie wissen dass du sie niemals verklagen würdest für 100€, das Risiko zu verlieren rendiert sich nciht wirklich ;).
 
grugar schrieb:
bei dem essener urteil wäre ich in berufung gegangen.
die aussage es hätte kein Kaufvertrag bestanden ist einfach eine falsche aussage, wenn man eine bestätigung sogar bekommt ist das ganze sogar doppelt gemoppelt!

will nicht wissen was der richter da von der firma in die hand gelgt bekommen hat.

jaja...verklag du mal alle :maul:
 
FightingFalcon schrieb:
Ja leider, wenn du in Laden die Karte für 313€ gesehen hättest, zugegriffen und an die Kasse, dann hätten Sie sie dir für 313€ geben müssen, aber bei Onlineshops stehts meistens in den AGB´s das evtl. Preisänderungen möglich sind.

Viell haste ja Glück und die Deppen schicken se dir für 313€.

Das is schlicht falsch

Der Preis darf bis zum kauf verändert werden(außer dies geschiet arglistig)

Bucho schrieb:
Anders in einem Geschäft wo die Ware so ausgepriesen (auf der Ware) ist.
Dann muß lt. Rechtslage der Verkäufer die Ware für den Wert verkaufen.

Zeig mir das mal schwarz auf weiß

Der Verkäufer muss keine ware ausgeben die falsch ausgezeichnet ist ob im internet oder sonstwo
Denn:Ein Kaufvertrag muss im beiderseitigem einvernehmen geschlossenen werden und das auch preislich !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kaktusliebhaber schrieb:
Ein Händer gibt nie Ware raus, weil sie wissen dass du sie niemals verklagen würdest für 100€, das Risiko zu verlieren rendiert sich nciht wirklich ;).


Ich liebe Rechtschutzversicherungen.
Zudem ist der Anwalt ein Kollege meines Vaters. :asthanos:
 
Tiny"BadBoy"RK schrieb:
Ich liebe Rechtschutzversicherungen.
Zudem ist der Anwalt ein Kollege meines Vaters. :asthanos:
Es sind aber die wenigsten Rechsschutz versichert, und wenn der Anwalt ein Kollegen von deinem Vater ist gibs ja sowieso keine Probleme ;) :d.
 
B!no2k4 schrieb:
Äh ja...

Das schlimme ist nur, dass dieser "tippfehler" schon letzte Woche passiert ist...

Als ich das in mehreren Foren gepostet hatte und ich und andere User bei denen per Mail angefragt hatten, wurde das ganze als Tippfehler aufgelöst...

Nur komisch dass das ganze 1 Woche später wieder genau so passiert...
Glaub es wird zeit für ne Geizhals bewertung... kann nicht sein, dass sowas auch noch belohnt wird...

Kannst du mir mal bitte die Threads verlinken?
Mich interessiert, wem das noch aufgefallen ist.

Wenn der nämlich die Preise ewig so gelassen hat, erhöhen sich meine Chancen massivst ;)
 
Der hat den Preis net so gelassen, sondern den Preis korrigiert, und jetzt war der Preis schon wieder so :rolleyes:
 
Natürlich muss der Händler im Falle eines Tippfehlers (oder technischen Defekts, z.B. Datenbankfehler) nix verkaufen.

Ich habe zwar keine Gesetzesbücher gewälzt oder Anwälte ausgequetscht, aber alles andere würde jeder Logik entbehren.. und so sehr man auf die deutsche Gesetzgebung schimpfen kann, die meisten Gesetze und vor allem Richter besitzen ihren Status zu recht.

Denn wie schon gesagt wurde, muss ein Kaufvertrag beidseitig geschlossen werden und eine automatisch generierte Auftragsbestätigung ist (meistens sogar ausdrücklich gesagt) kein Vertragsschluss !
Wenn natürlich noch eine manuell geschriebene oder zumindest bestätigte Mail oder gar Versandbestätigung zurückkommt is das natürlich was ganz anderes :)
 
Um mal alle Illusionen hier zu zerstören:

Ein Angebot im Internet ist wie eins im Schaufenster eines Geschäftes. Die Auszeichnung ist eine invitatio-ad-offerandum, d.h. eine Einladung an den Käufer, dem Händler ein Angebot zu unterbreiten. Das macht man mit der Bestellung zu dem Preis. Der Händler kann dieses Angebot des Kunden annehmen oder ablehnen. Die Bestellung ist zu keinem Zeitpunkt bindend, solange der Händler nicht in einer Mail den Vertragsschluss angezeigt hat und das ist bei automatisch generierten Mails nicht der Fall.

Es ist übrigens auch völlig irrelevant, wie lange das Angebot zu dem günstigen Preis bestand oder ob es nun wieder so günstig ist. Man könnte den Händler mit diesen Machenschaften höchstens aufgrund unlauteren Wettbewerbs verklagen.
 
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