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grugar schrieb:bei dem essener urteil wäre ich in berufung gegangen.
die aussage es hätte kein Kaufvertrag bestanden ist einfach eine falsche aussage, wenn man eine bestätigung sogar bekommt ist das ganze sogar doppelt gemoppelt!
will nicht wissen was der richter da von der firma in die hand gelgt bekommen hat.
FightingFalcon schrieb:Ja leider, wenn du in Laden die Karte für 313€ gesehen hättest, zugegriffen und an die Kasse, dann hätten Sie sie dir für 313€ geben müssen, aber bei Onlineshops stehts meistens in den AGB´s das evtl. Preisänderungen möglich sind.
Viell haste ja Glück und die Deppen schicken se dir für 313€.
Bucho schrieb:Anders in einem Geschäft wo die Ware so ausgepriesen (auf der Ware) ist.
Dann muß lt. Rechtslage der Verkäufer die Ware für den Wert verkaufen.
Kaktusliebhaber schrieb:Ein Händer gibt nie Ware raus, weil sie wissen dass du sie niemals verklagen würdest für 100€, das Risiko zu verlieren rendiert sich nciht wirklich .
Es sind aber die wenigsten Rechsschutz versichert, und wenn der Anwalt ein Kollegen von deinem Vater ist gibs ja sowieso keine Probleme .Tiny"BadBoy"RK schrieb:Ich liebe Rechtschutzversicherungen.
Zudem ist der Anwalt ein Kollege meines Vaters.
B!no2k4 schrieb:Äh ja...
Das schlimme ist nur, dass dieser "tippfehler" schon letzte Woche passiert ist...
Als ich das in mehreren Foren gepostet hatte und ich und andere User bei denen per Mail angefragt hatten, wurde das ganze als Tippfehler aufgelöst...
Nur komisch dass das ganze 1 Woche später wieder genau so passiert...
Glaub es wird zeit für ne Geizhals bewertung... kann nicht sein, dass sowas auch noch belohnt wird...