Wurde ich abgezockt?

b000st

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23.11.2005
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Hi Community.

Ich hatte Anfang Januar eine Samsung 930BF TFT bekommen.
Wie ich hier auch berichtet habe, hat er gesummt, wenn die Helligkeit reduziert wurde.

Also ging er zurück. Heute hab ich nun das Geld zurücküberwiesen bekommen, und zwar rund 25€ zu wenig!

In den AGBs stand:
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Die Ware ist in unbenutztem Zustand* in unsere oder ähnliche Verpackung inkl. Originalverpackung und gesamten Zubehör wie Kabel, Adapter, Netzteile, Software, Handbücher, Servicehefte u.s.w. des Herstellers zurückzugeben.

( Die Originalverpackung des Herstellers darf beim Rückversand nicht beklebt, beschmutzt sowie ähnlich beschädigt werden.)

..................

All das hab ich beachtet, ich hab den monitor ausprobiert, also aufgestellt und angeschlossen. auch die originalverpackungen usw. wurden im originalzustand wiederverwendet.


BIN ICH BESCHISSEN WORDEN ???

Gruß b000st
 
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b000st schrieb:
Hi Community.

Ich hatte Anfang Januar eine Samsung 930BF TFT bekommen.
Wie ich hier auch berichtet habe, hat er gesummt, wenn die Helligkeit reduziert wurde.

Also ging er zurück. Heute hab ich nun das Geld zurücküberwiesen bekommen, und zwar rund 25€ zu wenig!

In den AGBs stand:
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Die Ware ist in unbenutztem Zustand* in unsere oder ähnliche Verpackung inkl. Originalverpackung und gesamten Zubehör wie Kabel, Adapter, Netzteile, Software, Handbücher, Servicehefte u.s.w. des Herstellers zurückzugeben.

( Die Originalverpackung des Herstellers darf beim Rückversand nicht beklebt, beschmutzt sowie ähnlich beschädigt werden.)

..................

All das hab ich beachtet, ich hab den monitor ausprobiert, also aufgestellt und angeschlossen. auch die originalverpackungen usw. wurden im originalzustand wiederverwendet.


BIN ICH BESCHISSEN WORDEN ???

Gruß b000st

Wenn die Ware defekt ist und sagst das du alles beachtet hast, würde ich sagen dass du entweder beschissen worden bist oder es eventuell auch ein versehen von der Firma war...
So weit ich weiß dürfen die nicht einfach so den Gutschriftsbetrag kürzen.

Edit: Ruf einfach an oder schreib höflich eine Mail ob das ein Irrtum bzw. warum die den Betrag kürzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hast du mal in den AGBs geguckt ob die da so ne klausel drin haben die besagt dass sie bei Rückgabe nicht den vollen Preis zurückerstatten aufgrund abnutzung oder ähnlichem?
 
in den agbs steht, dass nichts abgezogen wird, wenn sich das ausprobieren auf ein maß beschränkt, wie es im ladengeschäft möglich gewesen wäre
 
Absolut unzulässig. Den Nachweis für Beschädigungen hat stets der Shop zu führen, kann er das nicht - ab zum Rechtsanwalt und Druck gemacht.
 
Abgesehen davon das wir hier solche Threads schon hatten, hat der Shop sehrwohl das Recht was abzuziehen. In den AGB´s steht ja das man die Sache nur so testen darf wie es im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und dazu zählt keineswegs das Auspacken und Ausprobieren...
 
wie bitteschön soll ich das ding dann testen, so ein dummes gelaber, wie darf man denn die klausel dann verstehn?
 
1.) hast du das ding schon länger als 2 wochen? wenn ja, dann ist eh nur eine kostenlose reparatur drin. d.h. du schickst das gerät ein, die reparieren es für 0€ und das ding geht wieder an dich.

falls es früher als 14 tage nach kauf zurückgeschickt wurde (poststempel entscheidet) hast du ein recht auf rückerstattung des betrages. allerdings werden mehrere tage testen nicht mehr als "test" angesehen. deshalb ist es absolut zulässig, dass man dir einen teil des geldes nicht zurückerstattet.

ist blöd, aber steht so in den agbs und ist auch 100% rechtens. gerecht allerdings nicht!!!
 
also das lief so: monitor ausgepackt, angeschlossen per vga dann per dvi, helligkeit runtergeregelt, montor fängt an zu summen. das prob war mir aus dem forum hier bekannt.
ausgeschaltet, hier in einem trend gefragt was ich machen kann dagegen, entschieden, dass ich für 370€ einwandfreie ware haben möchte und ihn ca nach 5std nach dem auspacken wieder eingepackt, "gelaufen ist der monitor ca 45 min.

entscheidet mal selber, ob das noch getestet ist, "wie es im ladengeschäft möglich gewesen wäre" ............
 
eXaByte schrieb:
Abgesehen davon das wir hier solche Threads schon hatten, hat der Shop sehrwohl das Recht was abzuziehen. In den AGB´s steht ja das man die Sache nur so testen darf wie es im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und dazu zählt keineswegs das Auspacken und Ausprobieren...
Offensichtlich nicht oft genug, denn dann wüsstest Du, dass AGB in vielen Fällen nicht das Papier wert sind, auf dem sie (nicht) gedruckt sind.

Die Formulierung "wie in einem Ladengeschäft" ist auf dem Mist des Bundesministeriums der Justiz gewachsen und entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften §355 BGB i.V.m. §312 BGB, geschweige denn der europäischen Fernabsatzrichtlinie Richtlinie 97/7/EG, sondern ist eine (willkürliche und nicht besonders gute) Interpretation - nicht mehr und nicht weniger.

In § 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe heißt es: "Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist."

Die Rechtsprechung ist sehr verbraucherfreundlich, im Einzelfall gilt stets, was ich bereits oben erwähnte: der Anbieter hat den Nachweis zu führen, dass eine Verschlechterung eingetreten ist, die bei bloßer Prüfung nicht hätte eintreten müssen. Prüfen heißt nach gängiger Interpretation: auspacken, anfassen, anschließen, (kurzfristig) in Betrieb nehmen, sorgsam wieder einpacken.

Weiter heißt es: "§ 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat." Sollte b000st also nicht schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert worden sein und auch die Tatsache, dass Wertersatz verlangt werden kann, so muss er in jedem Falle gar keinen Wertersatz erstatten. Den Nachweis der Information hat wieder der Shop zu führen.

Die meisten Computerfuzzies verwenden AGB, die keiner rechtlichen Prüfung standthalten. traurig aber wahr.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn der nur für ne halbe stunde oder so dran war, dann ist das natürlich ein reiner funktionstest. dann hast du anspruch auf dein volles geld!

@dr.dos: stimmt alles, solange es wirklich nur ein test war. wenn das paket erst nach 2 wochen wieder ankommt, kann es zwar immer noch ein 30min-test gewesen sein, aber dann wird es schwerer, das zu beweisen bzw sich mit dem laden zu einigen. auch wenn es grundsätzlich kein problem sein müsste!!
 
Zuletzt bearbeitet:
bertel1987 schrieb:
@dr.dos: stimmt alles, solange es wirklich nur ein test war. wenn das paket erst nach 2 wochen wieder ankommt, kann es zwar immer noch ein 30min-test gewesen sein, aber dann wird es schwerer, das zu beweisen bzw sich mit dem laden zu einigen. auch wenn es grundsätzlich kein problem sein müsste!!
Da ist was dran. Fakt bleibt aber, dass eine Verschlechterung eingetreten sein muss, die nachweisbar ist (Kratzer, Schmutz, fehlende teile etc). Den Nachweis muss der Shop führen. Eine "Einigung" käme für mich im geschilderten Fall gar nicht erst in Betracht.
 
problematisch war eben auch, das noch ein wochenende dazwischen war.

ganz generell möchte ich von n-oreal.de abraten, habe allgemein keinen guten eindruck bekommen, angefangen bei der telefonauskunft, bei der keiner so wirklich gescheites deutsch kann.
das ist nur meine persönliche meinung und soll andere nicht beeinflussen!
 
also meiner brummt auch bei helligkeit unter 75...
:wayne:
ich habs auf 80 und im grakatreiber auf 98% und fertig :bigok:
 
völlig richtig. allerdings wehren sich die shops meistens, solange man sich aufs anrufen oder emailen verlegt. da muss man oft mal rechtlich durchgreifen. mein vater hatte erst letzte woche wieder so einen fall... :rolleyes: sobald man den shops mit einem anwalt kommt, sind sie auf einmal freundlich ;)
 
Diese Verhärtung der Fronten zwischen Kunde und Händler ist inzwischen unerträglich. Beide schieben sich die Schuld zu...


b000st: Mahne den Shop schriftlich per Fax oder Einschreiben mit Fristsetzung (7 oder 14 Tage). Danach wird man sehen, wie sie reagieren und ob ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss oder ob es ein gerichtliches Mahnverfahren auch tut.
 
danke für eure fachmännischen tipps, scheinen ja einige profis unter euch zu sein,

ich werde nun morgen ersteinmal mit dem shop telefonieren, dann seh ich weiter
 
noch ein hinweis von mir, falls sich der shop auf seine AGB´s bezieht und das BGB zu deinem vorteil geschrieben ist gilt immer das BGB, die AGB wird dann in diesem punkt ungültig.

allerdings sollten im vorliegenden fall keine probleme auftreten, der fall ist klar...es ist keine verschlechterung des monitors eingetreten, der shop darf dir keinen ersatz für die verschlechterung abziehen :bigok:


mfg
thornhill
 
eXaByte schrieb:
Abgesehen davon das wir hier solche Threads schon hatten, hat der Shop sehrwohl das Recht was abzuziehen. In den AGB´s steht ja das man die Sache nur so testen darf wie es im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und dazu zählt keineswegs das Auspacken und Ausprobieren...

wie bitte soll ich denn nen monitor testen ohne ihn auszupacken :rolleyes::lol:
 
oh gott das hört sich aber gar nich gut an hier.
Ich hatte jetzt auch fast 2wochen lang einen TFT von www.hoh.de bei mir und hab ihn dann kurz vorher zurückgeschickt.
Ich hoffe die wollen mir jetzt nichts vom Preis abziehen, aber die haben ja eigentlich fast nur gute Bewertungen und ich hab den TFT auch gut behandelt und wieder gut verpackt.
Allerdings hab ich den Karton mit Klebeband zugeklebt da ich nich diese Plastikdinger hab die die dadrum gemacht haben und in den AGBs stand man soll den nich bekleben, aber wie soll das denn dann gehen? Irgnedwo muss ja auch der Postaufkleber hin?
Ich denk morgen geben die mir Bescheid da er heute bei denen angekommen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man könnte zum Beispiel um die OVP noch so ne Packfolie oder Packpapier machen und darauf dann den Postaufkleber.
Nur so als idee...
 
bundesgesetzbuch ... :lol: *duckundweg*

Ich möchte anführen, dass diese neue Handhabe auch nur Schutz der Hersteller und Händler ist. Einen geöffneten Artikel kann man kaum noch als "Neu" verkaufen und damit den Vollpreis erzielen. Bedenke auch das!
 
Obihörnchen schrieb:
bundesgesetzbuch ... :lol: *duckundweg*
Schadenfreude ist die schönste Freude, stimmts? :rolleyes:

Obihörnchen schrieb:
Ich möchte anführen, dass diese neue Handhabe auch nur Schutz der Hersteller und Händler ist. Einen geöffneten Artikel kann man kaum noch als "Neu" verkaufen und damit den Vollpreis erzielen. Bedenke auch das!
Das ist leider Pech des Anbieters. Wenn er mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht einverstanden ist, muss er auf den Versandhandel verzichten. Basta.
 
Also die ganzen Tipps mit Gesetz und Anwalt sind zwar recht schön, aber die letztendliche Frage bleibt doch, ob es sich lohnt für diesen Betrag einen solchen Aufwand zu treiben!
Und genau das ist das Problem. Auf der einen Seite gibt es genügend Overclocker, die in der Vergangheit recht schamlos zig HW ausgetestet und wieder zurückgeschickt haben. Auf der anderen Seite natürlich auch Shops, die nun den Spiess umdrehen und generell eine "Abnutzungsgebühr" geltend machen.
Mir ging es vor einem Jahr mit Speicherrieglen so, die nicht wie spezifiziert liefen. Ich habe diese wieder zurückgeschickt und die "Firma mit Sitz in Norwegen" hat 20,- einbehalten.
Einziger dauerhaft richtiger Entschluss: Ich kaufe NIE WIEDER bei diesem Shop etwas.

Wo hast du denn den Monitor bestellt?
 
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