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Arokh schrieb:Er meinte nicht MF, sondern N0RSK-IT.
MF ist einer der besten online Shops (meiner Erfahrung nach)
Wenn ich im Recht wäre (also keine miesen Tricks von Wegen testen und bei schlechtem oc zurück), würde ich mein Recht mit allen Mitteln durchsetzen. Die Rechtsschutz würde es schon richten.mugger schrieb:Nun, das ist in diesem Fall ja auch fast egal - tatsache ist: MF zieht 15% fürs Verpackung aufmachen ab - so wie ich hörte ist auch immer ein Warnzettel dabei.
Ich hab auch bei Hoh einen TFT bestellt und ihn zurückgegeben und alles zürück bekommen.
Rate mal warum ?
a. ich bin kein Kind (das Verpackungen aufreißt wie dumm)
b. Ich kann lesen - da steht, man solle die Verpackung (wenn man nicht genau weiß, ob man das Teil behalten will - stichwort FAG 14 Tage... "pfleglich" behandeln.
Wer wie doof nicht mal ordentlich ne Verp. öffnen kann, hat sich ne Strafe verdient!
Korrekte Leute (like me) bekommen keine Strafe
Aber verbuch das mal unter "Lebenserfahrung" - mit Glück hast du etwas gelernt.
Korrekte Leute (like me)
Hab doch jetzt schon beim anderen SHop bestellt, das is die Lehre.Aber verbuch das mal unter "Lebenserfahrung" - mit Glück hast du etwas gelernt.
Und das sagte ich irg. auch schon öfters: wer bei diesen bösen Norwegern kauft - ist entweder doof oder Noob (einkaufen außerhalb der EU > tz tz tz > Alarm...?)
Falsch. Es besteht lediglich die Möglichkeit, dem Verbraucher die Übernahme der Kosten vertraglich aufzuerlegen. Dabei kommt es darauf an, dass 1. eine wirksame Formulierung verwendet wird und 2. die AGB wirksam in den Kaufvertrag einbezogen werden. Dies ist in vielen Shops nicht der Fall, weil die Anbieter ganz nach Pippi L. sich ihre Welt malen, wie sie ihnen gefällt, statt einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich mit der Materie auskennt.Berlinrider schrieb:Das Rückporto müssen sie ab 40 Euro übernehmen. Das sag ich doch die ganze Zeit.
Laut einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe muss der Händler auch die Hinsendekosten erstatten. Diese Rechtsprechnung deckt sich mit der europäischen Fernabsatzrichtlinie, wonach die einzigen Kosten, die dem verbraucher entstehen dürfen, die regelmäßigen Kosten der Rücksendung sind. Das berühmte "Notebook-Urteil" des OLG Frankfurt hatte bereits 2002 (?) ebenso entschieden, jedoch nicht ganz so explizit formuliert. Im Zuge der äußerst verbraucherfreundlichen Tendenz deutscher Gerichte war diese Entscheidung zu erwarten. Allerdings ließ die Entscheidung im Rahmen des jeweils äußerst geringen Streitwerts lange auf sich warten.Berlinrider schrieb:Mit anderen Worten, wenn der TFT 370 kostet und die 385 bezahlst (15 Euro Porto), dann müssen sie dir bei unbeschädigter Ware 370 erstatten