x1800xt kaputt als ersatz wird 8600gts geboten

کt٨tﺍﺥ;7607452 schrieb:
Was man hier wieder für Mist lesen muss...


Man hat nach Kaufdatum 2 Jahre Gewährleistung, dies ist vom Gesetzt vorgeschrieben. Das bedeutet du hast 2 Jahre lang das Recht auf das von dir gekaufte Produkt zu beanstanden. Und wenn der Händler das Produkt (X1800)nicht mehr vorrätig hat, ist dieser Gezwungen dir den vollen Betrag auszuzahlen!


Mindfactory wollte bei mir das gleiche abziehen, und nachdem meine 7950GX2 defekt war bekam ich nach langem hin und her die knapp 350€ ausgezahlt.

mit welcher begründung hast du dann 350eur bekommen, dass würde mich jetz echt interessieren?
 
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کt٨tﺍﺥ;7607452 schrieb:
Was man hier wieder für Mist lesen muss...


Man hat nach Kaufdatum 2 Jahre Gewährleistung, dies ist vom Gesetzt vorgeschrieben. Das bedeutet du hast 2 Jahre lang das Recht auf das von dir gekaufte Produkt zu beanstanden. Und wenn der Händler das Produkt (X1800)nicht mehr vorrätig hat, ist dieser Gezwungen dir den vollen Betrag auszuzahlen!

Den vollen Kaufbetrag? Wo im BGB steht das?

Die Gewährleistung (Sachmängelfreiheit) gilt zwar 2 Jahre . . . aber nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr. Dann musst DU beweisen, dass der Mangel beim Gefahrenübergang bereits anlag. Nichts weiter ist die Gewährleistung -- dass beim Gefahrenübergang kein Mangel anliegt.

Habe jetzt im BGB nichts gefunden, dass dem Kunden das Recht einräumen würde, mal eben so den vollen Kaufpreis zurückzuverlangen. Dem Händler steht immer das Recht der Nachbesserung zu, wenn er das nicht zur Zufriedenheit des Kunden tun kann, steht da immer noch nichts von vollständiger Rückzahlung.

Wüßte nicht, wer den Händler daran hindern sollte, eine Nutzungspauschale zu verlangen. Finde dazu nichts im BGB, was das verhindern würde, könnte also prima in AGB eingepflegt werden.

Nach welcher Zeit ist Dir Mindfactory so entgegengekommen? Bestimmt nicht nach 6 Monaten . . . dazu sind sie nicht verpflichtet (siehe oben). Wenn sie's doch getan haben, muss das gar nichts mit Rechtszwängen zu tun haben, sondern genauso gut kann es Kulanz gewesen sein. Kommt ja immer wieder mal vor.

§439BGB sagt, dass der Händler eine Form der Nachbesserung ablehnen kann, wenn diese für ihn mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist. Bei z.B. einer 2 Jahre alten Graka (wo der Käufer ohnehin in der Beweispflicht wäre) wäre es mit Sicherheit unverhältnismässig, den damaligen Kaufpreis zurückzuverlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
genau so hab ich das auch verstanden ddm :)

es kann aber sein, dass z.b. schon bei der kaputten ware 2 mal nachgebessert wurde, glaub dann muss man den kompletten preis zurückzahlen oder?!

bei nem kumpelt hatte das damals mit nem medion rechner geklappt. 1. netzteil kaputt 2. board cpu bla blubb gewechselt 3. 1,5jahre nach kauf vollen kaufpreis zurück bekommen.
 
genau so hab ich das auch verstanden ddm :)

es kann aber sein, dass z.b. schon bei der kaputten ware 2 mal nachgebessert wurde, glaub dann muss man den kompletten preis zurückzahlen oder?!

bei nem kumpelt hatte das damals mit nem medion rechner geklappt. 1. netzteil kaputt 2. board cpu bla blubb gewechselt 3. 1,5jahre nach kauf vollen kaufpreis zurück bekommen.

Das wäre dann wohl ebenfalls Kulanz. Die Gewährleistung ohne Wenn und Aber greift eben nur 6 Monate. Es geht ja nur um Schäden, die beim Gefahrenübergang bereits anliegen. Wenn danach was auftritt, ist das 'ne andere Kiste.

Im Übrigen gibt's den Unterschied zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelfreiheit und der Hersteller-Garantie. Letztere ist freiwillig.

Wie gesagt, im BGB steht nichts, dass den Händlern verbieten würde, eine Nutzungspauschale abzuziehen -- denn der Rechner wurde ja benutzt.

Wenn ich ein Auto kaufe und nach 1 1/2 Jahren den Kaufvertrag wiederrufen möchte (aber natürlich durch halb Deutschland geheizt bin) kriege ich auch nicht den vollen Preis zurück. Schön, ist kein Computer, aber bei Computern ist der Wertverlust gewaltig. Eine High-End Karte von vor 2 Jahren, die damals 500 Ocken kostete, kriegste heute für'n Appel und 'n Ei. Ist doch dem Händler nicht zuzumuten, da den vollen Betrag zurückzuerstatten, besonders, wenn das Teil lange lief.
 
Zuletzt bearbeitet:
na ok. jetz bin ich gerad am überlegen ob ich mir doch eine 3850 holen soll, weil die is lieferbar für 140eur! aber im prinzip lohnt sich da eine 3870 für 30eur mehr schon oder? hat man ja 256mb mehr speicher, ddr4 und die performt viel besser?!
 
کt٨tﺍﺥ;7607452 schrieb:
Was man hier wieder für Mist lesen muss...

Schreib halt weniger davon ...

کt٨tﺍﺥ;7607452 schrieb:
Man hat nach Kaufdatum 2 Jahre Gewährleistung, dies ist vom Gesetzt vorgeschrieben. Das bedeutet du hast 2 Jahre lang das Recht auf das von dir gekaufte Produkt zu beanstanden. Und wenn der Händler das Produkt (X1800)nicht mehr vorrätig hat, ist dieser Gezwungen dir den vollen Betrag auszuzahlen!

Mindfactory wollte bei mir das gleiche abziehen, und nachdem meine 7950GX2 defekt war bekam ich nach langem hin und her die knapp 350€ ausgezahlt.

Gewaehrleistung bedeutet, dass die Sache im Zeitpunkt des Gefahrenueberganges die vereinbarten Eigenschaften hat / frei von Maengeln ist.

In den ersten sechs Monaten wird stets angenommen, dass ein Mangel schon im Zeitpunkt des Gefahrenueberganges bestand.

Ab dem siebten Monat kommt es zur Umkehr der Beweislast - der Verbraucher muss nachweisen, dass der reklamierte Mangel schon im Zeitpunkt des Gefahrenueberganges bestand.

Die gesetzliche Gewaehrleistung selbst gibt es in den Geschmacksrichtungen Nachbesserung (die dem Haendler i. d. R. zwei Mal zusteht), Minderung (anteilige Erstattung des Kaufpreises - was aber nur sinnvoll ist, wenn der Mangel unerheblich ist und die Sache weiter fuer den Verbraucher nutzbar ist) oder Wandlung (Rueckgewaehrung der wechselseitig empfangenen Leistungen).

Nimmt der Haendler nun eine Karte zurueck, die aelter als sechs Monate ist und verzichtet auf einen Nachweis des Verbrauchers, wer den Mangel zu vertreten hat, ist dies bereits als kulant einzustufen (obschon es gaengige Praxis sein duerfte). Realitaetsfern dagegen ist zu verbreiten, der Haendler sei obendrein "gezwungen", den vollen Kaufpreis zu erstatten. Er wird vielmehr ueblicherweise den Zeitwert anbieten (und hierbei natuerlich den Mangel ausblenden) - also den gezogenen Nutzungsvorteil in Ansatz bringen. Der ist zwar gesetztlich nicht so einfach darstellbar, aber in der Rechtssprechung erstarkt.

Die Offerte des Haendlers an den Verbraucher ist im konkreten Fall also mehr als fair.

Gruesse vom

JePe

EDIT: Zu spaet. Da ist schon ein anderer Kragen vor meinem geplatzt ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte auch eine X1800 für ursprünglich 540€ gekauft und als defekt eingeschickt. Alternate hat mir den vollen Kaufbetrag (nach 5 Monaten Wartezeit) zurückerstattet.

MfG

KSK
 
Ich hatte auch eine X1800 für ursprünglich 540€ gekauft und als defekt eingeschickt. Alternate hat mir den vollen Kaufbetrag (nach 5 Monaten Wartezeit) zurückerstattet.

MfG

KSK

1.Dumm wenn du dich 5 Monate hinhalten lässt (Anwalt Drohen)

2.Ich glaube kaum, dass wenn die Karte älter als 1-max 2 Monate war, dass du den vollen kauf preis erstattet bekommen hast .



:wink:



Eagleone19
 
genau, wie alt war die karte da?
 
nur mal so in den raum gekotzt...

wieso labern ständig welche von "x1800xt kostet keine 100€ mehr, kauf dir 2 1800xt für 180€.." bla bla

Bei Alternate wird die x1800 !!! XL !!! angeboten....die is nun wirklich nicht vergleichbar mit der xt....

zeig mir doch mal nen shop wo die XT 90€ kostet....

Erst lesen, dann denken und dann erst.....
 
schorf... ähm ne xt gibts nich mehr neu. gebraucht kostet die zwischen 50 und 70eur!!!
 
das is mir schon klar...nur irgendwie setzen im moment wieder viele die x1800 xt mit der x1800 xl gleich....was absolut fürn arsch ist....

naja ...moep
 
na ja.. die haben nich mal eine im shop gelistet, was mich ja am meisten irritiert!!!

oder reicht die 3850 auch für crysis? wollt 1024x768 2xaa und n bissl af zocken :d

also ich hab bis letzte woche noch crysis auf hoch mit ner x1800gto gezockt(aa musste aber aus sein)lief flüssig

PS:hab nu nen spidersystem geholt mit ner hd3870 muss zugeben das is ein riesenunterschied
 
solalala... hab inzwischen die 162eur erstattet bekommen und zwar direkt auf mein konto.
 
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