x1900 xt 512, preiskampf!!!

@extreMist
Die inanspruchnahme einer Garantie hat eigentlich wenig mit Glück zu tun ;-), sondern ist eher rechtliche grundlage einer freiwillige Zurücknahme!

Im Hadbuch steht unter Garantie das ich die Ware an den Händler schickn muss, auch steht dort wie vermutet das ich 2 Jahre Garantie habe!!!
Also muss ich ausser der Fehlerbeschreibung, der Rechnung noch die Aufforderung dazuschreiben das ich von der Garantie nicht von der Gewährleistung gebrauch mache, dann sollte das doch mit preis-kampf geritzt sein. Was denkt ihr?
 
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@ postmann

ich hab zwar noch nicht die ganzen einträge durchgelesen. aber ich würde dir zuerst dazuraten, eine Mail an Connect3D.de zu schreiben. Um deine Probleme zu schildern. Wichtig ist dass du die Serie-nr an der Rückseite der Karte angeben musst.
ich glaub mich erinnern zu haben, dass ich mal meine grafikkarte an Hersteller zurückschicken konnte, wenn nur meine 2 Jährigen Herstellergarantie nicht abgelaufen wäre.
und ja, es gibt bei Connect3D eine Herstellergarantie und eine Verkäufergarantie.
Herstellergarantie = 2 Jahren Garantie ab Kaufdatum des Verkäufer.
Verkäufergarantie = 2 Jahren Garantie ab Kaufdatum des Kaufers

so hatte ich zumindest verstanden als ich ne Mail von Connect3D bekommen habe.

Ich sage nur Viel Glück.
:)
 
vorsicht!!
eine garantie gilt nur gegenüber demjenigen, der sie auch abgibt. und dies kann grundsätzlich nur jeder für sich selbst tun. connect3d kann grds keine händlergarantie abgeben, es sei denn, sie haben das mit dem händler, heir also preiskampf.de, abgesprochen.
eine garantieinanspruchnahme muss also gegenüber dem garantiebeger geschehen.
also abklären, wer eine garantie abgegeben hat und dann gegenüber diesem geltend machen.
es scheint, als hätten preiskampf.de und connect3d eine durch connect3d übernommene garantie über preiskampf.de abwickeln wollen.
ganz einfach ausgedrückt folgt aus der garantie, dass man als käufer die gewährleistungsrechte gegenüber dem garantiegeber erhält (kommt immer auf die art der garantie an und ist wirklich nur vereinfacht dargestellt, aber das wird wohl reichen), d.h. te könnte hier eine reparatur oder umtausch, evtl auch den rücktritt vom kauf, verlangen.
allerdings kann der garantiegeber immer noch den falschen umgang mit der ware nachweisen, d.h. ein etwaiges, nachgewiesenes übertakten oder sonstiges fehlverhalten könnte den anspruch noch hindern.
da te jedoch solches nicht gemacht hat, siehts mit dem fund der garantie imo ganz gut aus, was die ansprüche angeht.
duvo
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja also muss ich doch nur dazuschreiben das ich mich nicht auf die gewährleistung sondern die Garantie berufe und dann müssen dies zum Hersteller schicken, weil preis-kampf hat doch nischt damit zu tun, müssen halt nur weiterleiten!!!
 
mein 15 monate altes asus board war mir anfang des jahres auch verreckt.
der händler war zwar nicht begeistert aber hat die rma abwicklung übernommen und nach 3 wochen hatte ich ein repariertes board (das sowas heute noch jemand macht ?!?).

jedenfalls meinte asus zu mir (telefonisch) abwicklung in den ersten 2 jahren gehe über händler und so lief es dann auch ohne probleme.


da macht sich halt der miese service schlechter läden bemerkbar... die kalkulieren so niedrig das jede rma abwicklung, als verlust geschäft gewertet, versucht wird zu umgehen.
 
Wie wäre es denn mit eine Anschwärzung des Händlers bzw. eines Abdruck des Briefes in diversen Foren? Hier wäre der Finanzelle Schaden des genannten Händlers doch größer. Vor der Aktion würde ich natürlich den Händler darüber informieren. Prinzipiell aber nur wahrheiten erzählen, sonst kanns schlecht ausgehen.
 
@trendsetter
Das wäre frontale und aufwendige methode, die warscheinlich zu nichts führt!?! Aber is ne option, danke für den tipp!

Also sollte ich die Karte nochmal zu preis-kampf schicken, weil die offenbar dachten ich will die Gewährleistung in anspruch nehmen, wobei ich mich aber eigentlich auf die garantie berufen wollte, da hat preis-kampf aber nichts mit zu tun außer das die das Teil weiter schicken müssen zu Connect3d! Deswegen können die ja eigentlich dann auch nicht mehr verweigern und mit aussreden kommen!

Was haltet ihr davon???^^

thx...
....posti
 
klingt vernünftig.
vllt schnell mit connect3d abklären, da die ja die garantie abgegeben haben. und wenn du es direkt mit der garantiekarte/kopie davon an connect3d schickst könnts schneller gehen.
duvo
 
und dass mit dem "händler anschwärzen" wird wohl kaum was bringen....ich mein wer weiss denn nicht was preiskampf für ein sau laden ist? allein schon die guten geizhals bewertungen lassen daraufschliessen lieber nix bei dem laden zu kaufen( vor allem so billig ist das da auch nicht)
 
Wie wäre es denn mit eine Anschwärzung des Händlers bzw. eines Abdruck des Briefes in diversen Foren? Hier wäre der Finanzelle Schaden des genannten Händlers doch größer. Vor der Aktion würde ich natürlich den Händler darüber informieren.

Ja. Genialer Plan. Auch als Drohung eines empfindlichen Uebels iSv StGB 240, umgangssprachlich Noetigung, bekannt. Wegen der angestrebten Vermoegensschaedigung kommt alternativ sogar StGB 253 in Betracht. Weiter so!

Ist das hier eine Trollhoehle geworden ...
 
Zuletzt bearbeitet:
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