@extreMist
Die inanspruchnahme einer Garantie hat eigentlich wenig mit Glück zu tun ;-), sondern ist eher rechtliche grundlage einer freiwillige Zurücknahme!
Im Hadbuch steht unter Garantie das ich die Ware an den Händler schickn muss, auch steht dort wie vermutet das ich 2 Jahre Garantie habe!!!
Also muss ich ausser der Fehlerbeschreibung, der Rechnung noch die Aufforderung dazuschreiben das ich von der Garantie nicht von der Gewährleistung gebrauch mache, dann sollte das doch mit preis-kampf geritzt sein. Was denkt ihr?
Die inanspruchnahme einer Garantie hat eigentlich wenig mit Glück zu tun ;-), sondern ist eher rechtliche grundlage einer freiwillige Zurücknahme!
Im Hadbuch steht unter Garantie das ich die Ware an den Händler schickn muss, auch steht dort wie vermutet das ich 2 Jahre Garantie habe!!!
Also muss ich ausser der Fehlerbeschreibung, der Rechnung noch die Aufforderung dazuschreiben das ich von der Garantie nicht von der Gewährleistung gebrauch mache, dann sollte das doch mit preis-kampf geritzt sein. Was denkt ihr?