Gallatin
Neuling
Thread Starter
- Mitglied seit
- 09.10.2005
- Beiträge
- 313
Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob das in dieses Forum hier reinpasst. Bitte die Admins, es gegebenen Falles zu verschieben.
1.
Ich habe vor geraumer Zeit mit zwei Freunden drei Karaoke Videos gedreht. Alle drei Clips wurden von mir bei Youtube hochgeladen.
Jetzt hat gestern (20.03.07) einer meine Kumpels zufällig Superrtl geschaut und war total aus dem Häuschen, weil eines unserer Videos da lief! Die Sendung heißt "Webmix - Das Lustigste aus dem Internet". Die Ausstrahlung gestern war bereits eine Wiederholung.
Meine Frage, auch wenn sich das irgendwie komisch anhört: Dürfen die einfach mein Video, das bei Youtube zu finden ist, im Fernsehen zeigen?
Ich meine ohne irgendwie nachzufragen? Hätte ich eventuell sogar Anspruch auf eine Vergütung?
Soweit ich weiß, wurde unser Clip in der Sendung als Beispiel für eine Clip-Gattung verwendet: Karaoke-Videos. In der besagten Sendung ging es wohl um die verschiedenen Cliparten, die im Netz gezeigt werden.
2.
Als Autor dieses Videos besitze ich doch alle Rechte an diesem Video, nicht?
Ich meine gelesen zu haben, dass Karaoke-Videos illegal seien, weil die verwendete Musik oft Copyright geschützt ist.
Kann sein, dass ich da völlig falsch Informiert bin.
Die Musik, die ich verwendet habe, habe ich zu Hause im CD-Ständer stehen (Original CD). Habe ich mich jetzt trotzdem Starfbar gemacht?
Würde mich über eine kompetente Antwort freuen!
Vielleicht ist der eine oder andere hier juristisch so beschlagen, dass er mir weiterhelfen kann.
ich weiß nicht, ob das in dieses Forum hier reinpasst. Bitte die Admins, es gegebenen Falles zu verschieben.
1.
Ich habe vor geraumer Zeit mit zwei Freunden drei Karaoke Videos gedreht. Alle drei Clips wurden von mir bei Youtube hochgeladen.
Jetzt hat gestern (20.03.07) einer meine Kumpels zufällig Superrtl geschaut und war total aus dem Häuschen, weil eines unserer Videos da lief! Die Sendung heißt "Webmix - Das Lustigste aus dem Internet". Die Ausstrahlung gestern war bereits eine Wiederholung.
Meine Frage, auch wenn sich das irgendwie komisch anhört: Dürfen die einfach mein Video, das bei Youtube zu finden ist, im Fernsehen zeigen?
Ich meine ohne irgendwie nachzufragen? Hätte ich eventuell sogar Anspruch auf eine Vergütung?
Soweit ich weiß, wurde unser Clip in der Sendung als Beispiel für eine Clip-Gattung verwendet: Karaoke-Videos. In der besagten Sendung ging es wohl um die verschiedenen Cliparten, die im Netz gezeigt werden.
2.
Als Autor dieses Videos besitze ich doch alle Rechte an diesem Video, nicht?
Ich meine gelesen zu haben, dass Karaoke-Videos illegal seien, weil die verwendete Musik oft Copyright geschützt ist.
Kann sein, dass ich da völlig falsch Informiert bin.
Die Musik, die ich verwendet habe, habe ich zu Hause im CD-Ständer stehen (Original CD). Habe ich mich jetzt trotzdem Starfbar gemacht?
Würde mich über eine kompetente Antwort freuen!
Vielleicht ist der eine oder andere hier juristisch so beschlagen, dass er mir weiterhelfen kann.