Zeitwert der Ware?! & 5770 Vapor-X oder XFX XXX ?

Thypari

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Hiho,
Hab mir vor 2 Jahren ne 8800 gt gekauft damals für ca. 220€.
Die ist vor 2 Monaten kaputt gegangen und hab sie, da ich ja noch Garantie habe, bei hoh.de eingeschickt. Nun haben sie mir den Zeitwert der Ware gutgeschrieben, da sie nicht repariert werden konnte und sie auch keine Ersatzkarte mehr haben.

Die Gutschrift wird in ein paar Tagen aufm Konto sein.

Meine Frage:
Heißt das ich krieg nur noch 80€ von denen, obwohl ich mal 220€ gezahlt hab?!
Das wäre ja die totale Verarsche, oder nich?


Naja da ich ja nun ne neue brauch und nich so viel Geld für ne 5850 hab. Wollt ich fragen welche von denen hier besser ist:
XFX Radeon HD 5770 XXX - Chiptakt: 875MHz, Speichertakt: 1300MHz
Sapphire Vapor-X - Chiptakt: 860MHz, Speichertakt: 1200MHz

Die Taktung spricht ja eher für die XFX, aber hier reden ja immer alle von der vapor-x, also was is nun besser?

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
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Und um auf deine Frage zu komme: Nimm die Vapor-X ... sind Ultraleise und wenn du unbedingt übertakten willst geht die Sapphire locker genausoweit wie die XFX...

Meine 5770er Vapor-X sollte nächste Woche eintrudeln, die 2. kommt dann im Laufe des nächsten Monats :fresse:
 
Nun, es kommt auf die Garantiebedingungen an.

Wenn du schlau gewesen wärst, hättest du die Karte mit Bezug auf die Gewährleistung und nicht Garantie zurückgeschickt. Dann hätten sie dir den vollen Kaufpreis erstatten müssen.
 
Wie redifrediablo schon sagt, ist das in diesem Fall schlecht für dich gelaufen. Ich habe mal eine defekte 3870 zurückgegeben und als ich nach 5 Wochen keine Grafikkarte hatte, hat mir KM aus Kulanz 125€ also den damaligen Wert einer 4850 gutgeschrieben.

Die 80€ investierst du am besten in eine Vapor-X. Die ist deutlich leiser als jede andere und bleibt schön Kühl. Ich bin mit meiner 4890 Vapor-X ziemlich zufrieden.
 
redfirediablo:
Kannst du mir das nochmal erklären oO

Hier ist mein thread bei hoh.de http://forum.hoh.de/viewtopic.php?f=21&t=5854&sid=10415a74494d93c42f58807787e88e3a


Kann ich da jetzt nich noch stänkern, dass ich auf meine gewährleistung nicht verzichten will und sie mir den vollen kaufpreis erstatten sollen?

und hier nochma der wichtige auszug aus der abg:
§ 8 Mängelhaftung

8.1. Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Mängeln und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

8.2. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die aus einer unsachgemäßen Verwendung, aus einer Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.

8.3. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadenersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 dieser AGB. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.


8.5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

8.6. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre, die für Unternehmer 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

kann ich demnach nicht den Vertrag rückgängig machen und das Geld so bekommen?

würde das jetzt so ungefähr schreiben:
Laut ihren AGB habe ich doch das Recht darauf den vollen Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen, indem ich den Vertrag rückgängig mache. Schließlich handelt es sich hier um den Gewährleistungsfall und ich bin mit dieser Abwicklung ganz und gar nicht zufrieden. Erst muss ich mehrere Monate warten, dann werde ich gezwungen mir eine neue Grafikkarte als zeitweisen Ersatz zu kaufen, damit ich meiner Arbeit nachgehen kann. Und nun bekomme ich nicht einmal den Kaufpreis zurückerstattet
 
Zuletzt bearbeitet:
meine uralte X1950XT hat damals 250 € gekostet, Ich habe dafür 95 €, also wird wohl schon mit rechten dingen zugehen.
 
nimm die vapor-x oder ne rev.2 (eierkühler) karte, sind auch sehr leise und zudem kühler als die im 58x0-design! ;)
REVIEW DER Vapor-X und XFX XXX
 
Zur 2. Frage: Nimm die Vapor-X.

Zur 1. Frage: Du wirst unter keinen Umständen den vollen Betrag zurückerhalten. Eine Zeitwertberechnung ist in solchen Fällen normal.

Gewährleistung in Deutschland hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Nach 6 Monaten erfolgt eine Beweisumkehrlast, d.h., dass du beweisen musst, dass der Schaden bereits von Anfang an gegeben war.

HOH macht hier nichts, was sie nicht machen dürften.
 
…Verbraucherrecht aktuell: Assessor Dominic Döring, Gießen, informiert: Der Europäische Gerichtshof entscheidet auf kostenlosen Umtausch für Verbraucher!

Die Situation ist kein Einzelfall. Gerade bei hochtechnisierten Geräten, wie z.B. Computern kommt es häufig vor, dass gegen Ende der zweijährigen Gewährleistung oder Garantie das Produkt bei einem Defekt nicht mehr durch ein gleiches ersetzt werden kann, wenn die Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Der Handel bot bislang in vielen dieser Fälle entweder Ersatz durch ein gleichwertiges Gerät oder die Zeitwerterstattung an. In beiden Fällen musste der Verbraucher drauflegen. Für das Ersatzgerät wurde eine Nutzungsentschädigung aufgerufen, beim Zeitwert gab es für einen knapp zwei Jahre alten Computer mit Glück ein Drittel des ursprünglichen Kaufpreises zurück.

Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.04.2008, AZ: C-404/06, entschieden, dass Verbraucher weder eine Nutzungsentschädigung zu zahlen haben, noch sich mit dem Zeitwert zufrieden geben müssen.

Der Umtausch hat für den Verbraucher in jedem dieser Fälle kostenneutral zu erfolgen.

Das Urteil im Volltext unter: http://www.rechtsanwalt-deutschland.at

Pressemeldung eingestellt von Jörg Reich - http://www.rechtsanwalt-deutschland.at
Datum: April 2008

naja probieren kann man es ja :d
 
Nun, es kommt auf die Garantiebedingungen an.

Wenn du schlau gewesen wärst, hättest du die Karte mit Bezug auf die Gewährleistung und nicht Garantie zurückgeschickt. Dann hätten sie dir den vollen Kaufpreis erstatten müssen.

Das ist so und erst recht im Kontext Unsinn.

Gewaehrleistung - gibt es 24 Monate; in den ersten 6 davon gilt die sog. Fiktion des Gesetzes und wird stets angenommen, dass der Mangel schon im Gefahruebergang bestand (also bei Versand oder Aushaendigung an den Kaeufer).

In den uebrigen 18 dagegen muss der Kaeufer dies beweisen. Wohlgemerkt: er muss nicht beweisen, dass die Sache mangelhaft ist, sondern dass der Mangel ursaechlich schon beim Gefahruebergang bestand - viel Glueck. Sollte ihm das tatsaechlich gelingen (z. B. mit einem Gutachten, dessen Kosten er zu tragen haette und die wohl hoeher waeren als der Kaufpreis der Sache) kann er prinzipiell zwar Nacherfuellung verlangen und liegt das Wahlrecht ueber die Art der Nacherfuellung auch prinzipiell beim Kaeufer. Trotzdem "muss" deshalb nicht der Kaufpreis erstattet werden, sondern wuerde rueckabgewickelt werden (Kaeufer gibt Sache zurueck, Haendler gibt Geld zurueck) ... abzueglich des gezogenen Nutzungsvorteils. Insoweit hat der Haendler hier also eigentlich schon kulant gehandelt.

Klueger waere gewesen, die Garantiebestimmungen des Herstellers (mit gesetzlicher Gewaehrleistung hat das nichts zu tun ...) zu pruefen, ob diese womoeglich guenstiger gewesen waeren.
 
Hiho,
Hab mir vor 2 Jahren ne 8800 gt gekauft damals für ca. 220€.
Die ist vor 2 Monaten kaputt gegangen und hab sie, da ich ja noch Garantie habe, bei hoh.de eingeschickt.
...
Heißt das ich krieg nur noch 80€ von denen, obwohl ich mal 220€ gezahlt hab?!
Das wäre ja die totale Verarsche, oder nich?
Das ist ganz normal.
80€ sind sogar noch ausgesprochen großzügig für eine 8800gt - würdest du sie verkaufen, dann würdest du nicht mal mehr 50€ dafür bekommen.

Naja da ich ja nun ne neue brauch und nich so viel Geld für ne 5850 hab. Wollt ich fragen welche von denen hier besser ist:
XFX Radeon HD 5770 XXX - Chiptakt: 875MHz, Speichertakt: 1300MHz
Sapphire Vapor-X - Chiptakt: 860MHz, Speichertakt: 1200MHz
Nimm die Vapor-X, da sie eine deutlich bessere (und leisere) Kühlung hat.
 
Zur 1. Frage: Du wirst unter keinen Umständen den vollen Betrag zurückerhalten. Eine Zeitwertberechnung ist in solchen Fällen normal.

Gewährleistung in Deutschland hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Nach 6 Monaten erfolgt eine Beweisumkehrlast, d.h., dass du beweisen musst, dass der Schaden bereits von Anfang an gegeben war.

HOH kann sich querstellen aufgrund der Beweislastumkehr, grundsätzlich akzeptieren das es ein Mangel ist aber dann Zeitwert zahlen geht nicht und wie hier netterweise schon gepostet wurde, gibt es dazu auch schon ein Gerichtsurteil des EUGH.

http://www.kostenlose-urteile.de/Wa...s-nicht-fuer-Abnutzung-aufkommen.news5927.htm

Ich hab übrigens, nachdem unser sauteurer 42er Philips LCD nach 20 Monaten den geist aufgab von Philips das Nachfolgermodell aus der übernächsten Generation bekommen, das zu dem Zeitpunkt genau das gleiche gekostet hat wie damals der alte. Gibt also nicht nur Firmen die so ihre Kunden verarschen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist vor einiger Zeit auch meine rund 2 Jahre alte 8800GTS (eine der ersten) kaputt gegangen. Hab diese dann direkt bei EVGA eingeschickt und eine 9800GTX SC bekommen. Dies entspricht zwar natürlich nicht dem Wert den ich damals für die Graka bezahlt habe (fast 400€). Da es leistungsmäßig auf ähnlicher Stufe war, halte ich das für angemessen. Vorallem da die Karte doch schon rel. alt war und ich diese schließlich 2 Jahre lang viel genutzt hab.
Wie das ganz genau gesetzlich aussieht, kann ich dir leider nicht genau sagen, aber Rechtsberatungen sind hier ohnehin verboten? ;)
 
naja hab jetzt sogar 111€ bekommen :d
bin schon zufrieden ^^

die vapor-x is bestellt, danke an alle!
 
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