Zweitbesitzer Garantie

Goldeneye007

Dönertier
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Hallo MSI-Support-Team,
@MSIToWi


ich möchte bald meine 2080ti Duke weiterverkaufen, weil ich plane auf eine neue RTX3090 umzusteigen.

Wenn ich nun meine 2080Ti weiterverkaufe, geht dann die Restgarantie automatisch auf den Zweitkäufer über? Hängt die Garantie am Produkt oder am Käufer?

Oder hat der Zweitkäufer "nur" die Möglichkeit, dass ich die Rest-Gewährleistung an ihn abtrete?

Schließlich möchte man ja dem neuen Käufer noch irgendeine Sicherheit mitgeben.

Das Produkt ist bisher nicht online registriert. Gekauft im Juni2019 bei mindfactory.de. Produktionsdatum weiß ich jetzt nicht. Manchmal fängt die Garantie bei MSI wohl auch mit dem Produktionsdatum schon an, oder?

Über eine aufklärende Info wäre ich dankbar.


Beste Grüße
 
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Grundsätzlich gilt die Gewährleistung nur für den Erstkäufer. Beim Privatverkauf kannst Du eine Abtritts Erklärung beifügen.
Austausch über den Händler solange dieser den Weiterverkauf unterstützt,
 
Und Garantie nur für den Erstkäufer und nur über den Händler?
 
Garantie am besten über Dich abwickeln, ausgenommen selbstverursachter Schaden durch den Käufer Deiner Karte. Versand vom Käufer zu zahlen.

Habe ich auch schon bei einer Grafikkarte von MSI für einen Käufer aus dem Forums-MP gemacht.

Selbst wenn Du eine Abtretung der Ansprüche gegenüber Deinem Händler ausstellst, kann sich der Händler querstellen.

Wie will der zweite Besitzer denn beweisen, dass ein Mangel bereits beim Gefahrenübergang (bei Übergabe der Karte an Dich) vorhanden war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich mache das erstmal mit der Abtretung, da stellen sich nur sehr wenige Händler quer. Wenn alles nichts hilft, dann würde ich dem Käufer selbstverständlich unter die Arme greifen.
 
In den Garantiebedingungen steht nichts bezüglich weiterer Besitzer und mir war so dass ich irgendwo gelesen hatte dass die Garantie am Produkt verbleibt, ergo wäre das egal wie viele Besitzer sie hätte.. Stand ja auch mal in irgendeinem Vergleich meine ich 🤔

Mfg.
 
wäre ja schön, aber solange MSI sich hier nicht klar äußert ?
 
MSI gibt keine Endkunden-Garantie, die Abwickelung muss immer über Händler erfolgen.

3. Grafikkarten Servicerichtlinie
  1. Garantiedauer: 3 Jahre
  2. Die Garantie von 36 Monaten gilt für alle MSI Grafikkarten, ab Produktionsdatum. Die Garantiezeit gilt für alle Grafikkarten die von MSI Deutschland in Österreich und Deutschland vertrieben wurden. Die Garantieabwicklung erfolgt über den Händler bei dem Sie das Produkt gekauft haben oder einem anderen Fachhändler der MSI Produkte verkauft und unsere Serviceleistungen nutzt.
Arlt bietet z.B. eine Garantieabwickelung für Komponenten von MSI an, verlangt dafür aber eine Service-Pauschale wenn das nicht im Rahmen eines Gewährleistungsanspruches geschieht.
 
Darum geht es nicht, es geht darum wenn jemand anderes die Garantie einreicht als der Name wo auf der Rechnung steht ob das akzeptiert wird.

Mfg.
 
Bei den meisten Shops reicht das. Die größeren wie ALternate und Mindfactory können da auch nicht aus der Reihe tanzen. Musst dort nur mal durch die Foren lesen. Das kommt so oft vor.
 
Darum geht es nicht, es geht darum wenn jemand anderes die Garantie einreicht als der Name wo auf der Rechnung steht ob das akzeptiert wird.

Ohne Entrichtung einer Servicegebühr an Händler wie Arlt wird das mit Rechnung auf andere nicht akzeptiert.

Ein Händler dem Du seine auf einen anderen Namen ausgestellte Rechnung vorlegst, wird ohne Abtretung eher nichts zur Garantie-Abwicklung annehmen.

Über sechs Monate nach Kauf wird es für einen Zweitbesitzer schwer zu beweisen sein, dass ein Sachmangel bereits beim Gefahrenübergang angelegt war. Da ist man dann halt dem guten Willen des Händlers ausgeliefert.

Amazon lehnt es z.B. in Normalfall komplett ab, Garantie für Dritte abzuwickeln, völlig wurscht ob mit oder ohne Abtretung der Ansprüche des Käufers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie bereits erwähnt, die Garantie gilt zunächst nur für den Käufer des Produkts.
Wenn das Produkt veräussert wird, dann sollte eine Abtretungs Erklärung beigefügt werden.

Da die Abwicklung grundsätzlich über den Händler läuft, obliegt es dem Händer die Bearbeitung bei Weiterverkauf zu akzeptieren oder nicht.
 
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