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Jugendmedienschutzstaatsvertrag - Web-Inhalte mit Altersfreigabe (Update)

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Jugendmedienschutzstaatsvertrag - Web-Inhalte mit Altersfreigabe (Update)
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Der Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) wird voraussichtlich Mitte Dezember auch die letzte Hürde nehmen. Dann werden alle Länderparlamente ihre Zustimmung gegeben haben und das Gesetz kann zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Dies hat weitreichende Konsequenzen: Jeder Anbieter einer Web-Seite und damit auch wir, müssen die Inhalte klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend ergreifen. Die Klassifizierung erfolgt über Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren), wie sie aus der Filmbranche bekannt ist. Für bestimmte Seiten mit Video und Ton-Inhalten kommen auch Sendezeitbeschränkung in Frage. Wer sich nicht daran hält, für den sieht der MStV Bußgelder vor. Doch viel entscheidender ist eine zu erwartende Abmahnwelle, denn wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten, verschafft er sich schließlich einen Vorteil durch die fehlende Beschränkung.

HardwareluxxFSK18

Was würde das für Hardwareluxx, also die Startseite und das Forum bedeuten?

Auch wir müssen die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung einführen. Eine Kontrolle aller 15 Millionen Foren-Beiträge und über 17.000 News und Artikel ist im Grunde nicht möglich. Täglich kommen tausende Beiträge hinzu, die allesamt von den Moderatoren geprüft und entsprechend klassifiziert werden müssten.

Uns bliebe also nichts anderes übrig, als eine Altersfreigabe für den kompletten Inhalt einzuführen. Um die umfassende Altersgruppe unserer Leser möglichst groß zu halten, wäre hier FSK12 denkbar. Damit aber schließen wir einen erheblich Teil des Forums mit Screenshots und Diskussionen über Games oder grundlegende Inhalte mit FSK16 und höher aus. Von FSK18 gar nicht zu sprechen. Nun könnten wir eine Klassifizierung ab 16 Jahren überdenken, um dies sicherzustellen wäre aber ein Perso/PostID-Verfahren nötig, das von allen Mitgliedern im Forum durchgeführt werden müsste. Völlig undenkbar bei einer Mitgliederzahl von fast 150.000 Nutzern und unzäligen Gästen, die auch ohne Anmeldung im Forum und auf der Startseite stöbern.

Der Berliner IT-Experte Kristian Köhntopp äußerte sich in seinem Blog sehr passend zur derzeitigen Situation rund um die Kontrolle des Internets und dessen Inhalten: "Meine bisherigen Inhalte nehme ich morgen offline, und falls ich noch einmal irgendwas mache, dann für ein Land, das Zukunft hat. Nicht Deutschland."

Zahlreiche Blogs und Internet-Seiten haben bereits angekündigt ihr Angebot zum heutigen Tage oder aber 1. Januar 2011 einzustellen.

Update

Die freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter spricht im Zusammenhang von "user generated content" zwar davon, dass Inhalte klassifiziert werden können, aber nicht müssen.

"Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht."

Die Passagen "solange sie keine Kenntnis davon haben" und "solange keine Kenntnis besteht" lassen diese Formulierungen allerdings schon wieder schwammig werden.

Weiterführende Links:

Quellen und weitere Links

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