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Seit Jahresbeginn gibt es den neuen Rundfunkbeitrag. Dieser Beitrag muss pauschal einmal je Wohnung in voller Höhe entrichtet werden, einen ermäßigten Satz gibt es nicht mehr. Zahlen muss nun auch, wer gar keinen Rundfunkempfänger besitzt (das alles wird von Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als "Beitragsgerechtigkeit" bezeichnet).
Schon zur Einführung des neuen Rundfunkbeitrags wurde angekündigt, dass im März ein Datenabgleich zwischen dem neuen "Beitragsservice" (der umbenannten GEZ) und allen deutschen Einwohnermeldeämtern erfolgen soll. Laut einer offiziellen ARD-Pressemeldung wurde dieser Datenabgleich jetzt wirklich gestartet. Während des Umstellungsprozesses sollen so bis Ende 2014 alle Haushalte ausfindig gemacht werden, die noch keinen Rundfunkbeitrag entrichten. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Die weitergeleiteten Daten (Name, Adresse, Familienstand, Geburtstag und Tag des Einzugs) stehen nur befristet zu Verfügung und werden nach Bearbeitung gelöscht.
Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk das neue Finanzierungsmodell als gerecht und zukunftssicher preist, steht es nach wie vor von vielen Seiten unter Kritik. Vor einem reichlichen Monat kam so das Gutachten eines Verfassungsrechtlers zu dem Schluss, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.