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Seit Jahresbeginn gibt es den neuen, umstrittenen Rundfunkbeitrag. Die bis Ende 2012 an den Besitz von Rundfunkempfangsgeräten gekoppelte GEZ-Gebühr wurde durch eine pauschale Haushaltsabgabe abgelöst. Damit müssen alle Haushalte die volle Gebühr bezahlen (solange sie nicht befreit sind), einen ermäßigten Satz gibt es nicht mehr.
Die Bevölkerung steht dem Rundfunkbeitrag laut einer Umfrage von TNS Meinungsforschung mehrheitlich ablehnend gegenüber. Auch in den Medien wird er zunehmend kritisch hinterfragt. Selbst einige Unternehmen möchten die Neuregelung nicht hinnehmen. So hat die Drogeriekette Rossmann Klage eingereicht. Und der Handelsverband HDE hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt und den Kritikern des neuen Rundfunkbeitrags in die Karten spielt.
Der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart kommt zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag gegen Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes verstößt. Zum einen greift er in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein, zum anderen steht er in Widerspruch zum Gleichheitsgebot.
Gleichzeitig ist der Rundfunkbeitrag auch formell verfassungswidrig. Er entspricht dem Wesen nach einer grundstücksbezogenen Steuer. Die Bundesländer haben zwar den Rundfunkbeitrag beschlossen, dürfen über die Einführung einer solchen Steuer aber gar nicht entscheiden. Bedingt durch den Auftragsgeber geht das Gutachten dann noch besonders auf die Situation in Unternehmen ein. Hier wird eine ungleiche Belastung kritisiert, da Unternehmen mit vielen Niederlassungen überproportional stark belastet werden.
Das Gutachten zeigt auf, dass die Diskussion über den neuen Rundfunkbeitrag nicht abreißt. Vermutlich wird die Debatte auch noch über einen längeren Zeitraum ausgetragen werden - zumindest so lange, bis höchstinstanzliche Urteile zur Haushaltsabgabe vorliegen.