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Spätestens seit den Abmahnungen rund um das Erotik-Portal Redtube genießt das Landgericht Köln unter Internet-affinen Menschen einen eher zweifelhaften Ruf. Denn angesichts der Begleitumstände glänzte die Institution nicht durch umfangreiches technisches Verständnis.
Ein neues Urteil, ebenfalls von der 14. Zivilkammer gesprochen, dürfte dies nicht ändern, im Gegenteil. Denn in einem Zivilverfahren haben sich die Richter auf die Seite des Klägers gestellt und damit für viel Verunsicherung gesorgt - vor allem bei Betreibern von Webseiten. Denn in dem Verfahren ging es um die Frage, in welcher Form in der Bilderdatenbank Pixelio.de Hinweise auf den Urheber von Fotos eingebunden werden müssen.
Dem Kläger zufolge würde der direkte Aufruf sein Urheberrecht verletzen würde, da ein Hinweis auf den Rechteinhaber hier fehlen würde. Dies sei unter anderem dann der Fall, wenn das Bild über den Direkt-Link verwendet würde - die Hinweise auf den Urheber würden dann fehlen. Das Landgericht berief sich dabei auf die AGB des Anbieters, die nicht eindeutig genug wären. Denn der Einwand, dass die Datei selbst nicht entsprechend gekennzeichnet werden müsse, würde aus den Bedienungen nicht hervorgehen. Zudem würde das Unternehmen an anderer Stelle empfehlen, Fotos direkt mit den Daten zu versehen.
Das Gericht verteidigte die Entscheidung mit dem Hinweis auf die fehlenden Argumente von seitens Pixelio. Deshalb seien die Richter dem Kläger gefolgt. Allerdings stellt man klar, dass das Urteil keine allgemeingültige Aussagekraft besitze, sondern sich lediglich auf die Formulierungen der Pixelio-AGB beziehe. Wenig Verständnis für das Urteil hat der Anbieter. Denn seiner Ansicht nach sei die Entscheidung in vielen Fällen gar nicht umsetzbar. Um ihr zu folgen, müssten die Verwender eines Bildes die Urheberrechtshinweise in dieses selbst per Bildbearbeitung einbauen - eine solche Veränderung würden viele Rechteinhaber aber untersagen. Zudem sieht man das Urteil nur als Start eine ganzen Reihe ähnlicher Fälle an.
Ob Pixelio Rechtsmittel einlegen wird, ist bislang noch nicht geklärt. Bis dahin hat das Urteil keine Rechtskraft.