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Während sich Google erst vor wenigen Tagen mit der EU in Hinblick auf Vorwürfe seitens verschiedener Wettbewerber einigen konnte, droht eine Auseinandersetzung in Frankreich zu eskalieren.
Denn das US-Unternehmen geht gegen eine Strafe vor, die die unabhängige nationale Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l’Informatique) im vergangenen Monat verhängt hat. Der Grund hierfür war nach Ansicht der CNIL die mangelnde Transparenz im Hinblick auf den Umgang mit Kundendaten, als Ausgleich sollte Google zum einen 150.000 Euro zahlen, zum anderen für die Dauer von 48 Stunden direkt unterhalb des prominenten Such-Buttons einen Hinweis auf die CNIL-Entschädigung mitsamt Verlinkung platzieren.
Während die monetäre Strafe aus Sicht des milliardenschweren Konzerns kaum der Rede wert sein dürfte, störte man sich in Mountain View am zweiten Teil der Strafe. Ein Google-Sprecher erklärte, dass es so etwas noch nie gegeben habe, die Suchseite hätte schon immer ein „jungfräuliches“ Erscheinungsbild gehabt. Zudem betonte das Unternehmen, dass man in vollem Umfang mit den Datenschützern kooperiert hätte. Nun soll das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs die Strafe zunächst aussetzen, zur Begründung heißt es, dass der verlangte Hinweis auf der Suchseite eine irreparable Schädigung des eigenen Rufs zur Folge haben könnte. Eine Begründung hierfür lieferte Google bislang nicht, ein Urteil wurde noch nicht gesprochen.
Allerdings erklärte die Datenschutzbehörde umgehend, dass die Darstellung Googles nicht stimmen würde. Das Unternehmen würde die besagte Seite für die Bewerbung eigener Dienste nutzen. Zudem hätte Nutzer ein Recht darauf zu erfahren, dass man aufgrund des Verstoßes bestraft worden sei.
Derzeit muss sich Google in mehreren Fällen in verschiedenen EU-Staaten für seine Richtlinien rechtfertigen, Datenschutzverletzungen wurden unter anderem in Spanien, den Niederlanden und Deutschland erhoben. Zudem ermitteln französische Behörden derzeit in einem möglichen Fall von Steuerbetrug gegen die US-Amerikaner.
Update: Noch am Freitag hat das Verwaltungsgericht der Datenschutzbehörde CNIL Recht gegegeben. Google habe laut Gericht nicht ausreichend darlegen können, in welchem Umfang das eigene Ansehen unter der Strafe leiden würde - falls dies überhaupt der Fall sein sollte. Dementsprechend wird derzeit auf der franzözischen Google-Seite auf die Strafzahlung in Höhe von 150.000 Euro mitsamt Link zur CNIL-Entscheidung hingewiesen. Das Unternehmen erklärte aber, dass man weiter gegen die Entscheidung vorgehen werde.