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Microsoft durchsuchte E-Mail-Konto eines Bloggers ohne Gerichtsbeschluss

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Microsoft durchsuchte E-Mail-Konto eines Bloggers ohne Gerichtsbeschluss
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Die Abhöraffäre rund um NSA und GCHQ hat Medien und Verbraucher hinsichtlich des Schutzes ihrer Daten sensibilisiert und IT-Unternehmen zu kritischen Äußerungen in Richtung der verantwortlichen Geheimdienste und Regierungen veranlasst. Dass es dabei gravierende Unterschiede zwischen Worten und Taten gibt, zeigt nun ein aktuelles Beispiel, bei dem Microsoft die entscheidende Rolle spielt.

Mitte 2012 wurden zahlreiche Interna rund um Windows 8, darunter Teile des Programm-Codes und Software zum Aktivieren des Betriebssystem, das erst einige Wochen später veröffentlicht wurde, von einem Mitarbeiter des Konzerns an einen französischen Blogger weitergeleitet. Auf das Informationsleck wurde Microsoft von Außenstehenden hingewiesen, die darauf hin eingeleiteten Schritte sollen jedoch ohne Ergebnis geblieben sein. Im September des selben Jahres habe die Rechtsabteilung der Redmonder dann entschieden, das Hotmail-Konto des Bloggers auf Hinweise zu durchsuchen. Dabei stiess man auf Mail-Verkehr zwischen diesem und einem Microsoft-Mitarbeiter, der den enthaltenen Informationen zufolge die Daten weitergegeben hatte. In Folge der Entdeckungen wurde er entlassen, für Aufsehen sorgt nun aber aufgrund der jetzt erst bekannt gewordenen Aktion das Vorgehen Microsofts.

Denn Gerichtsunterlagen zeigen, dass das Unternehmen das E-Mail-Konto ohne richterlichen Beschluss durchsucht hat. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme verteidigt das Unternehmen sein Vorgehen jedoch vehement. Man habe sich erst nach langen Beratungen zu diesem Schritt entschlossen und mit Strafverfolgungsbehörden in verschiedenen Ländern zusammengearbeitet. Darüber hinaus würden die Nutzungsbedinungungen für Outlook.com und den Vorgänger Hotmail ein derartiges Vorgehen erlauben - allerdings sei dies in der Vergangenheit immer nur das letzte Mittel gewesen. Bedenklicher ist jedoch die Meinung, die man hinsichtlich der Daten vertritt, die auf Microsoft-Servern gespeichert sind. Man bräuchte keinen Gerichtsbeschluss, um „sich selbst zu durchsuchen“, es gebe nicht einmal ein Prozedere, um eine solche Verfügung für Server, die sich auf dem eigenen Grundstück befinden, zu beantragen.

Natürlich, so die Stellungnahme weiter, würde man die Bedenken ernst nehmen. Deshalb werde man zukünftig nur noch dann Kundendaten wie Mail-Konten durchsuchen, wenn die Umstände einen Gerichtsbeschluss rechtfertigen würden. Darüber hinaus soll ein neues Team geschaffen werden, das zunächst unabhängig von der Rechtsabteilung derartige Vorfälle untersucht. Kommt es am Ende doch zu einer Durchsuchung, soll mit nicht näher genannten Mitteln sichergestellt werden, dass eine Beschränkung auf das Wesentlich statt findet; andere Daten sollen nicht gegen den Willen des Nutzers eingesehen werden. Zu guter Letzt will man in den kommenden Transparenzberichten offenlegen, wie viele derartige Aktionen in jeweiligen Zeitraum es gegeben hat.

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