Werbung
Nach der Vorstellung der Transparenzverordnung vor wenigen Wochen wächst die Kritik an der Bundesnetzagentur. Denn nach Ansicht des Chaos Computer Clubs (CCC) und der Free Software Foundation Europe (FSFE) gehen die Planungen zur Abschaffung der Zwangs-Router nicht weit genug und entsprechen nicht den Ankündigungen der Bundesregierung.
Denn während diese schon im Rahmen der Koalitionsverhandlungen forderte, dass die benötigten Zugangsinformationen „unaufgefordert mitzuteilen“ sind, sieht die Bundesnetzagentur eine abweichende Formulierung vor. Denn geplant sei, dass der Verbraucher seinen Telekommunikationsanbieter um die Herausgabe der Daten bitten muss. „Es fällt ins Auge, dass in dem Verordnungsentwurf grundlegend die Last beim Verbraucher liegt, wenn dieser einen anderen Router als den vom Vertragspartner estellten verwenden will, beispielsweise wenn es um die nötigen Zugangsdaten zum Breitband-oder IP-Telefonieanschlussgeht“, so die Stellungnahme des CCC und der FSFE.
Zudem geht die vorgesehene Formulierung beiden nicht weit genug. Denn für eine uneingeschränkte Nutzung des Anschlusses mit einem Router der eigenen Wahl seien nicht nur die Zugangsdaten erforderlich, sondern unter Umständen auch Angaben bezüglich verwendeter Standards und Protokolle mitsamt der Spezifikationen. Ansonsten könnten möglicherweise „E-Mail-Konten,FTPZugänge,VPNTunnel oderWebspeicher" nicht mehr genutzt werden. Kritisch bewertet werden auch die geplanten Zeitpunkte, zu denen die Provider den Planungen der Bundesnetzagentur zufolge ihre Kunden über die mögliche Verwendung eigener Router informieren sollen. Während die Behörde dies lediglich unmittelbar vor Vertragsabschluss und Vertragsverlängerung vorschreiben will, fordern CCC und FTSE dies bei jeder Änderung der Zugangsdaten, so dass Kunden diese unverzüglich anpassen können.
Darüber hinaus sollen die Anbieter verpflichtet werden, zu besseren Vergleichbarkeit von Angeboten die Anforderungen an Hard- und Software vor Vertragsabschluss zu nennen. Damit könne der Kunde prüfen, ob vorhandene Router problemlos genutzt werden können. Vermisst wird auch eine klare Definition des sogenannten Netzabschlusspunktes. Nach aktueller Rechtsprechung kann der Provider den Router als Abschlusspunkt einstufen. Verbraucherschützer fordern hingegen, dass die TAE-Dose den Abschluss darstellt.
Warum die Vorlage der Transparenzverordnung von den Ankündigungen der Bundesregierung abweicht, ist nicht bekannt. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Provider vor Vertragsabschluss klar und deutlich wichtige Leistungsaspekte in einem Datenblatt zusammenfassen. Unter anderem soll über die möglichen Bandbreiten des Internet-Anschlusses informiert werden. Noch im Frühjahr sollen die Arbeiten an der Vorlage abgeschlossen werden.