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Große Koalition

Nein zu Zwangs-Routern und Streichungen beim Netzausbau

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Nein zu Zwangs-Routern und Streichungen beim Netzausbau
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Nachdem bereits gestern Teile des vorläufigen Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD publik geworden sind, haben die Parteien nach den abschließenden nächtlichen Verhandlungen nun die finale Version bereitgestellt. Aus netzpolitischer Sicht ist die Vereinbarung eher durchwachsen ausgefallen, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist dabei nur eine bittere Pille, die vermutlich geschluckt werden muss. Denn dem Internet wird kein höherer Stellenwert als bislang beigemessen, was in den vergangenen Wochen getroffene Aussagen der beteiligten Politiker teilweise ad absurdum führt.

Breitbandausbau

Vor allem das Thema Breitbandausbau war in mehreren Verhandlungsrunden auf der Tagesordnung wiederzufinden, vollmundig wurde über einen schnelleren Ausbau des Netzes gesprochen. Vorgesehen war ursprünglich, bis zum Ende des kommenden Jahres 75 Prozent der deutschen Haushalte mit 50 MBit/s und mehr zu versorgen, bis Ende 2018 sollten alle Anschlüsse derartige Übertragungsraten erreichen können. Realisiert werden sollte dies zum einen über den leichteren Zugang zu Fördermitteln, aber auch die Einstufung als Universaldienst war im Gespräch. Geblieben ist letztendlich nicht viel. Vereinbart wurde nun, dass „Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell wie möglich“ erschlossen werden. Im nächsten Schritt soll es bis 2018 „eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben“.

Von zusätzlichen Finanzmitteln ist keine Rede mehr, bislang war die Rede von bis zu 1 Milliarde Euro pro Jahr zusätzlich. Immerhin sollen die Hürden in Bezug auf Fördermittel niedriger werden. Zudem soll geprüft werden, ob Netzbetreiber den Netznutzern längere Vertragslaufzeiten anbieten können dürfen, um ein gewisses Maß an Refinanzierung zu ermöglichen. Klar ist auch, dass außerhalb von Ballungsräumen vornehmlich auf Funktechniken wie LTE gesetzt werden soll, was die Spaltung zwischen Breitbandanschlüssen 1. und 2. Klasse weiter vorantreiben dürfte.

WLAN-Hotspots und Zwangs-Router

Deutlich verbraucherfreundlicher fallen die Vereinbarungen im Bereich Hotspots und Router-Zwang aus. Hier ist es bei den bisherigen Verhandlungszielen geblieben. Durch Gesetzesänderungen sollen die Anbieter von WLAN-Hotspots Access-Providern gleichgestellt und somit von der Störerhaftung befreit werden. Gleichzeitig soll die Schaffung großer, frei zugänglicher Netze gefördert werden  - wie und in welcher Höhe ist jedoch unklar. Ebenfalls erforderlich sind Änderungen am Gesetzestext in Hinblick auf Zwangs-Router. Diese lehnt die große Koalition ausdrücklich ab und will die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend anpassen. „Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen“, so die unmissverständliche Formulierung.

Netzneutralität

Einen herben Rückschlag für die Telekommunikationsanbieter dürfte das Kapitel Netzneutralität bedeuten. Denn diese soll im Telekommunikationsgesetz festgehalten werden. Dazu heißt es: „Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür. Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeiten im Wettbewerb bevorzugen“. Dies würde nicht nur Dienste wie das IPTV-Angebot der Deutschen Telekom betreffen, sondern auch die Sonderbehandlung von Musik-Streaming-Diensten, wie es beispielsweise bei der Kooperation zwischen Vodafone und Ampya der Fall ist.

Weiterhin soll klar geregelt werden, dass auch Suchmaschinen „diskriminierungsfrei“ arbeiten und die Ergebnisse entsprechend anzeigen. Zu guter letzt soll der Best-Effort-Ansatz vorangetrieben werden, der „für die Gleichberechtigung der Datenpakete steht“. Dementsprechend soll die Zahl der sogenannten Managed Services begrenzt werden, einen Wert nennt man jedoch nicht. Das genaue Analysieren von Datenpaketen, als Deep Packet Inspection bezeichnet, soll hingegen komplett untersagt werden.

Quellen und weitere Links

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