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In den vergangenen Monaten haben nicht nur US-amerikanische Firmen wie Microsoft oder Facebook in ihren Transparenzberichten offengelegt, wie viele Nutzerdaten sie innerhalb eines Jahres an die Behörden weitergegeben haben. Auch deutsche Unternehmen legen verstärkt Zahlen offen. Heute veröffentlichte die Deutsche Telekom zum ersten Mal einen solchen Bericht.
Demnach habe man innerhalb der gesamten zwölf Monate des letzten Jahres insgesamt 946.641 IP-Adressinhaberdaten ermittelt und diese im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an die Behörden weitergeleitet. Dazu wurden 49.796 Anschlussüberwachungen durchgeführt. Der überwiegende Teil davon soll aufgrund §101a StPO stattgefunden haben und richterlich oder staatsanwaltschaftlich angeordnet worden sein. Hinzu kommen 28.162 Teilnehmerbestandsdaten, die die Deutsche Telekom im letzten Jahr herausgab sowie insgesamt 436.331 Verkehrsdatensätze.
Wie viele Anfragen das Unternehmen nicht beantwortet hat, führt man leider nicht auf. Anfragen ausländischer Behörden sollen von der Deutschen Telekom jedoch gänzlich unbeantwortet bleiben. Für solche Anfragen müssten sich die ausländischen Behörden den Angaben zufolge an eine der zuständigen inländischen Stellen wenden, die dann wiederrum gegebenenfalls an die Deutsche Telekom herantritt.
Gleichzeitig versichert die Deutsche Telekom, streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und den Datenschutz zu achten. Erst wenn die rechtlichen Grundlagen gegeben seien, würde das Unternehmen eingreifen. Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen sollen dabei strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip erbracht werden. Wenn Daten herausgegeben werden, seien immer zwei Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig kontrollieren. Alle Bearbeitungsschritte sollen ausführlich dokumentiert werden und unterlägen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Sicherheitsbevollmächtigten sowie durch die Bundesnetzagentur, so die Telekom in ihrer Pressemitteilung weiter.
Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft zu erteilen und Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen.