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Weil ein Kunde einen Amazon-Händler negativ bewertet hatte und Amazon den Händler aufgrund des Streits vorsorglich aus dem Marketplace-Angebot verbannte, droht Thomas A. aus Großaitingen im Kreis Augsburg nun eine Schadensersatz-Zahlung in Höhe von 70.000 Euro. Darüber hatten wir bereits Ende April berichtet. Nun ist ein ähnlicher Fall in den USA publik geworden.
Dem Streit vorausgegangen war in diesem Fall ebenfalls eine negative Bewertung. Ein Kunde entschied sich im September des letzten Jahres für einen Router des US-amerikanischen Herstellers Mediabridge, glaubte nach Erhalt des Gerätes aber festgestellt zu haben, dass Mediabridge lediglich einen Nachbau eines Router-Modells aus Asien verkauft und dafür einen ordentlichen Aufpreis verlangt hat. Außerdem wunderte er sich über die zahlreichen 5-Sterne-Bewertungen in den Rezensionen und unterstellte eine PR-Aktion. Etwa sieben Monate später erhält der Nutzer Post von einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, die negative Bewertung zu löschen, weil die Behauptungen nicht bewiesen werden könnten und schlichtweg falsch wären.
Die Drohung der Anwaltskanzlei hatte allerdings eine Reaktion Amazons zufolge: Der Onlinehändler entschloss Madiabridge komplett aus seinem Produktangebot zu werfen. Mediabridge darf keine Produkte mehr auf Amazon vertreiben.