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Mitte des Monats sorgte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für eine große Überraschung: Suchmaschinen wurden demnach verpflichtet, auf Antrag Suchergebnisse zu löschen. Google hat nun auf dieses Urteil reagiert und ein Formular online gestellt, in dem jeder die Entfernung von Suchergebnissen zu seiner Person beantragen kann.
Google selbst sieht das Formular als erste Maßnahme, um der Rechtssprechung des EuGH zu entsprechen. Weitere Verbesserungen sollen in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden umgesetzt werden. Wer jetzt schon Suchergebnisse löschen lassen will, soll seinen Namen (gegebenenfalls kann ein Löschantrag auch in Vertretung gestellt werden), eine Kontakt E-Mail-Adresse, die konkreten URLs, auf die Google nicht mehr verweisen soll und eine Begründung für die Löschung angeben. Um Missbrauch zu verhindern, muss außerdem eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises als Bilddatei eingereicht werden.
Google prüft anschließend jeden einzelnen Antrag und wägt zwischen Datenschutzrechten des Antragsstellers und den Aufkunfts- und Informationsweitergaberechten der Öffentlichkeit ab. Entsprechend der Rechtssprechung des EuGH wird auch berücksichtig, ob die Suchergebnisse veraltete Informationen über den Antragssteller enthalten.
Update: Googles Löschformular stieß gestern auf ein breites Medienecho. Dermaßen publik gemacht, soll es nach SPIEGEL-Informationen schon am ersten Tag sehr intensiv genutzt worden sein. Europaweit wurden bisher etwa 12.000 Anträge auf Entfernen von Suchergebnissen zur eigenen Person gestellt. Das "Recht auf Vergessen" wird also scheinbar intensiv eingefordert. Noch keine Angaben gibt es bisher dazu, aus welchen Motiven heraus diese Anträge eingereicht wurden.