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Bundesanwaltschaft startet nun doch Ermittlungen in NSA-Affäre

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Bundesanwaltschaft startet nun doch Ermittlungen in NSA-Affäre
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In der NSA-Affäre wird es laut Spiegel nun doch ein Ermittlungsverfahren geben. Dabei geht es aber nicht um das systematische Ausspähen von Bürgern, sondern lediglich um das Abhören des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Es gebe einen „hinreichenden Anfangsverdacht“, so das Nachrichtenmagazin. Dennoch werde das Verfahren zunächst nicht gegen eine konkrete Person oder Institution gerichtet sein, vorerst werde es nur gegen „unbekannt“ laufen. Vor einer Woche wurde berichtet, dass die Bundesanwaltschaft rund um Generalbundesanwalt Range von einem Verfahren absehen würde, da es weder Beweise noch Zeugen geben würde. Von Seiten der Bundestags-Opposition gab es dafür deutliche Kritik, die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), verlangte eine umgehende Aufklärung durch Range. Diese soll noch am heutigen Vormittag erfolgen, was genau der oberste deutsche Ermittler aber präsentieren wird, ist nicht bekannt.

Von Interesse dürfte vor allem sein, auf welche Hinweise man sich in Bezug auf das Ermittlungsverfahren in Sachen Kanzler-Handy beruft. Sollten im Zuge dieser Untersuchung Beweise hinsichtlich des illegalen Abhörens von Bundesbürgern zu Tage treten, sei ein weiteres, unter anderem auch vom Chaos Computer Clup gefordertes Ermittlungsverfahren nicht ausgeschlossen, so der Spiegel.

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