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NSA-Affäre

Bundesanwaltschaft verzichtet auf Ermittlungsverfahren

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Bundesanwaltschaft verzichtet auf Ermittlungsverfahren
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Die Bundesanwaltschaft wird kein offizielles Ermittlungsverfahren aufgrund des NSA-Abhörskandals einleiten. Dies berichten die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR übereinstimmend und verweisen dabei auf Behördenkreise. Als Grund für diesen Schritt werden mangelnde Beweise und fehlende Zeugen genannt, im Rahmen der bisherigen Untersuchungen sei man nicht in den Besitz von belastenden Informationen gelangt, die einen Anfangsverdacht untermauert hätten.

Dabei seien verschiedene Wege beschritten worden, auch über deutsche Geheimdienste hätte man versucht, an Material zu gelangen. Ebenso erfolglos seien bislang auch Rechtshilfegesuche in Richtung der USA geblieben, hier wurde nicht einmal reagiert.

Die Entscheidung, ein Verfahren nicht einzuleiten, hatte sich bereits im Dezember abgezeichnet. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte Generalbundesanwalt Range erklärt, dass man keine Hinweise darauf habe, „dass die NSA oder das GCHQ den deutschen Telefon- und Internetverkehr systematisch überwacht haben“. Man hätte den rechtlichen Rahmen vollends ausgeschöpft, verwertbare Informationen seien dabei jedoch nicht zu Tage getreten.

Allerdings soll nicht nur Range selbst eher zögerlich zu Werke gegangen sein, auch weitere Mitarbeiter hätten dem Bericht zufolge wenig Interesse gezeigt, er sei „auf Widerstand seiner eigenen Mitarbeiter“ gestoßen, wie es die Süddeutsche Zeitung formuliert. Offiziell heißt es, dass noch nicht alle Anfragen abschließend geklärt gewesen seien, weshalb es zu Verzögerungen gekommen sei. Die Bundesregierung hätte Range selbst völlig freie Hand gewährt, auch außenpolitische Konsequenzen hätten keine Rolle gespielt, wie es aus Berlin heißt.

Zwar hat die Bundesanwaltschaft die Entscheidung, kein Verfahren einzuleiten, noch nicht offiziell bestätigt, in Bundestagskreisen sorgte die Voranmeldung jedoch für deutliche Kritik an Range und seiner Behörde. Gegenüber der Zeit erklärte Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, dass man den Generalbundesanwalt dazu befragen wolle: „Wir erwarten, dass er uns dort so schnell wie möglich über den Stand des Verfahrens aufklärt.“ Von Seiten der Linkspartei von einem „beispiellosen Akt der Rechtsbeugung“ die Rede. Als „Ungeheuerlichkeit“ bezeichnete der Chaos Computer Club das Vorgehen der Bundesanwaltschaft. Es sei zu klären, wie man überhaupt an Material gelangen wolle, wenn man gar kein Ermittlungsverfahren starte, dies sei „Realitätsverweigerung“.

Der CCC hatte Anfang Februar Strafanzeige gegen die ehemalige Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für Verfassungsschutz, US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, den ehemaligen Bundesminister des Inneren sowie die Bundeskanzlerin erstattet. Nach Ansicht des Clubs gebe es genügend verfügbares Material, unter anderem jene Dokumente, die mehreren britischen und US-amerikanischen Zeitungen von Edward Snowden und seinen Unterstützern zugespielt wurden.

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