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Justizminister schließt Alleingang bei Vorratsdatenspeicherung aus

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Justizminister schließt Alleingang bei Vorratsdatenspeicherung aus
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Erst in der vergangen Woche erteilte die noch zuständige EU Innenkommissarin Cecilia Malmström, dass es seitens der Kommission keine Bestrebungen hinsichtlich einer neuen Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung geben werde. Nun erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), dass ein nationaler Alleingang nicht in Frage kommen werde, was die letzten Vermutungen bestätigt.

Gegenüber Spiegel Online reagiert der Politiker damit auf die Äußerung Malmströms, dass die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten auch auf Basis nationaler Regelungen die Vorratsdatenspeicherung umsetzen könnten, eine EU-weit gültige Richtlinie sei dafür nicht notwendig. Maas zufolge bestehe das größte Problem jedoch darin, dass derzeit niemand abschätzen könne, „ob eine anlasslose Speicherung, wie sie sich einige wünschen, rechtlich überhaupt noch möglich ist“. Denn das Anfang April gesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofs wäre weitreichender als das des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Neue Pläne für die anlasslose Datensammlung könne Maas sich deshalb „nur schwer vorstellen“.

Sollte sich die EU Kommission am Ende doch noch für eine neue Richtlinie entscheiden, würden die Arbeiten daran erst nach der Verabschiedung der europäischen Datenschutzgrundverordnung beginnen, so Malmström vor einer Woche. Im Bundesjustizministerium geht man jedoch davon aus, dass dies erst im kommenden Jahr der Fall sein wird. Dementsprechend lange dürfte die Diskussion rund um die Vorratsdatenspeicherung anhalten.

Eine klare Abfuhr erteilte der SPD-Poltiker der vom Bundesnachrichtendienst geplanten Echtzeitüberwachung sozialer Netzwerke. Der deutsche Auslandsgeheimdienst hatte für die entsprechend notwendige Verbesserung der eigenen Technik eine Budget-Aufstockung bis zum Jahr 2020 um 300 Millionen Euro gefordert. Laut Maas wäre ein solche umfangreiche Überwachung aber rechtlich „kaum zu begründen“.

Es gebe aber nicht nur juristische Bedenken, sondern auch solche hinsichtlich der Effektivität und Verhältnismäßigkeit: „Ich stelle mir mittlerweile auch grundsätzlich die Frage, ob bei Datenerhebungen immer größeren Ausmaßes überhaupt noch eine effektive Auswertung möglich ist. Wenn Behörden aus Sicherheitsgründen auf Daten zugreifen, mag das in Einzelfällen sinnvoll sein, sofern alles nach Recht und Gesetz zugeht. Aber wenn ohne konkreten Anlass tagtäglich millionenfach Daten erhoben werden, bezweifle ich schon, ob das Ziel der Verbrechensbekämpfung das generell aufwiegt.

Eine Entscheidung, ob die zusätzlichen Mittel bewilligt werden, soll noch nicht getroffen worden sein. Bislang seien laut Süddeutscher Zeitung lediglich 6 Millionen Euro zugesagt worden, um die Machbarkeit zu untersuchen. Maas’ Einfluss auf den BND ist jedoch begrenzt, formell untersteht der Geheimdienst dem Bundeskanzleramt.

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