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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)verpflichtete Google Mitte Mai dazu, auf Antrag Suchergebnisse zu Personen zu löschen. Der Suchmaschinenbetreiber kam der Aufforderung schnell nach und ermöglicht die Beantragung einer solchen Löschung über ein spezielles Formular. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung hat Google jetzt bestätigt, dass man in Zukunft aber zumindest auf erfolgte Löschungen hinweisen möchte.
Das ist prinzipiell keine wirkliche Neuerung. Bereits jetzt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn Suchergebnisse beispielsweise zum Schutz des Urheberrechts ausgeblendet werden. Wenn ein solcher Hinweis aber auch bei gelöschten Einträgen zu einzelnen Personen erscheint, kann man das als ein Unterlaufen des "Rechts auf Vergessenwerden" sehen. Schließlich erhält der Suchende den expliziten Hinweis, dass die Suchmaschine Ergebnisse zur Person zurückhält. Gegebenenfalls könnten diese Ergebnisse dann auf anderen Wegen erreicht werden (beispielsweise durch die Nutzung von Google mit einer außereuopäischen IP).
Google selbst verteidigt die geplanten Hinweise mit dem Verweis auf Transparenz. Man wolle seine Nutzer nicht täuschen, die Suchergebnisse seien schliesslich unvollständig. Auch ein Hinweis auf das Urteil des EuGH ist für Google vorstellbar.