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Weil Thomas A. aus Großaitingen (Kreis Augsburg) einen Amazon-Händler im Juli 2013 negativ bewertet hatte, zerrte ihn der Marketplace-Händler vor das Augsburger Landgericht und verklagte den 33-Jährigen auf Schadensersatz in Höhe von 70.000 Euro. Über den Fall hatten wir bereits im April ausführlich berichtet. In dieser Woche fällte das Gericht sein Urteil und wies die Klage ab – allerdings nur aufgrund eines Formfehlers, wie die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtet.
Demnach soll der Händler keine ausreichenden Beweise vorgelegt und zu spät seinen Beweisantrag gestellt haben. Folglich beschäftigte sich die zweite Zivilkammer des Augsburger Landgerichts nicht mit der Frage, ob der Verkäufer des 22,51 Euro teuren Fliegengitters einen Anspruch auf Schadensersatz habe. Zuvor habe Richter Rudolf Weigell versucht, das Verfahren mit einem Vergleich zu beenden. Thomas A. und sein Anwalt sollen zwar bereit gewesen sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben, jedoch soll die Klägerseite auf eine Schadensersatz-Zahlung in Höhe von mindestens 25.000 bis 30.000 Euro beharrt haben. Thomas A. und sein Anwalt lehnten dies jedoch ab.
Der Händler hat jetzt allerdings noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung zu gehen. Dann müsste das Oberlandesgericht neu über den Fall entscheiden.