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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erneut gegen Facebook ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und das soziale Netzwerk am vergangenen Montag abgemahnt. Das gab man nun via Pressemitteilung bekannt. Nach Auffassung des vzbv sollen insgesamt 19 Klauseln aus den neuen Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinien gegen geltendes Recht verstoßen. Facebook hatte seine neuen AGB zum 30. Januar 2015 eingeführt.
Unter den 19 angeprangerten Klauseln sei etwa die Klarnamenpflicht oder die fehlende Einwilligung in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Vor allem aber seien die Bestimmungen in der Datenrichtlinie aus Sicht des vzbv intransparent. Für den Verbraucher würde es sich nicht auf den ersten Blick erschließen, wann und vor allem für welche Zwecke seine Daten verwendet werden würden.
Besonders problematisch seien die Voreinstellungen im Hinblick auf die Privatsphäre der Nutzer. Demnach sei das Auffinden der Profile durch externe Suchmaschinen bereits voreingestellt, auch dürfe Facebook automatisch durch das Liken verschiedener Fanseiten und Webseiten des Nutzers diese Informationen für Werbung nutzen. Wer das nicht möchte, der müsse die Voreinstellung eigenständig deaktivieren. Damit sei die Einwilligung der Nutzer zunächst vorausgesetzt und erfolge nicht durch ausdrücklichen Nutzer-Wunsch. Dieses Vorgehen sei nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht mit der deutschen und europäischen Rechtsordnung vereinbar und zudem kartellrechtlich bedenklich.
Die Aussage „Facebook ist und bleibt kostenlos“ auf der Startseite des sozialen Netzwerkes beäugt der vzbv ebenfalls kritisch. Nach Ansicht des vzbv würden Nutzer zwar kein Geld für die Nutzung von Facebook bezahlen, jedoch mit ihren persönlichen Daten. Facebook verdiene Milliarden US-Dollar im Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft. „Persönliche Daten werden damit zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiert“, meint Klaus Müller, Vorstand des vzbv. In diesem Kontext sei die Aussage auf der Startseite von Facebook irreführend.
Facebook selbst hat nun bis zum 16. März 2015 Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren.