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Nur wenige Stunde vor dem Start der neuen umstrittenen Datenschutzbestimmungen hat Facebook die Zahlen für das abgelaufene vierte Quartal sowie das gesamte Jahr 2014 vorgestellt. Demnach konnte man nicht nur wie üblich die Nutzerzahlen vergrößern, sondern erstmals innerhalb eines Geschäftsjahres mehr als 10 Milliarden US-Dollar einnehmen.
Insgesamt landete man beim Umsatz bei 12,466 Milliarden US-Dollar, 58 Prozent mehr als noch im Jahr 2013. Noch größer fielen die Sprünge bei operativen Profit sowie dem Nettogewinn aus. Ersterer kletterte um 78 Prozent auf 4,994 Milliarden, letzterer um 96 Prozent auf 2,94 Milliarden. Die Zahl der monatlichen Nutzer stieg innerhalb eines Jahres um 13 Prozent auf 1,39 Milliarden, täglich griffen 890 Millionen auf das soziale Netzwerk zu - ein Plus von 18 Prozent. Welchen Stellenwert die Facebook-Apps sowie der mobile, per Browser erreichbare Auftritt inzwischen haben, zeigen die Zugriffe über Smartphones und Tablets. Mindestens einmal im Monat nutzen 1,19 Milliarden Nutzer diesen Zugangsweg, täglich sind es 745 Millionen - plus 26 und 34 Prozent.
Einen großen Anteil am erfolgreichen Abschneiden hatte das vierte Quartal. Zwischen Oktober und Dezember konnten 3,851 Milliarden US-Dollar umgesetzt (plus 48 Prozent) sowie 701 Millionen verdient werden (plus 34 Prozent); der operative Gewinn lag mit 1,133 Milliarden auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahreszeitraum.
AGB treten unverändert in Kraft
Einen Ausblick auf die kommenden Monate wagte das Unternehmen bislang nicht, am weiteren Wachstum dürften aber die morgen in Kraft tretenden neuen AGB nichts ändern - dies zeigt die Vergangenheit. Im Kern zielt die Kritik von Verbraucher- und Datenschützern auf das Vorhaben, das Surf-Verhalten der Nutzer auch außerhalb Facebooks beobachten und die Daten auswerten zu wollen. Das dahinter stehende Ziel ist bessere Ausrichtung der Werbung am einzelnen Nutzer. Kritiker gehen zudem davon aus, dass von Facebook gesammelte Daten an die Tochterunternehmen, beispielsweise WhatsApp oder Instagram, weitergeleitet werden. Auf die Argumente der Gegenseite wollte das Unternehmen bislang nicht eingehen und verwies auf die derzeit geltenden EU-Datenschutzgrundsätze.
Dass man sich auch an deutsches Recht halten müsse, wie Datenschützer einwenden und sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezüglich des Rechts auf Vergessen berufen, zweifelt man in den USA jedoch an.