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Wie erwartet hat die Bundesregierung vor wenigen Stunden dem von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzesentwurf abgenickt. Damit kann das umstrittene Papier als Grundlage für Beratungen und Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden, das Inkrafttreten dürfte damit noch in diesem Jahr erfolgen. Änderungen gegenüber der bisherigen Vorlage hat es laut Maas nicht gegeben.
Damit wurden auch die zahlreichen Einwände von Kritikern nicht berücksichtigt. Nach Ansicht der Bundesregierung sind die Vorwürfe aber nicht haltbar: „Und deshalb bin ich auch sehr zuversichtlich, dass wenn es eine gerichtliche Überprüfung geben wird, dieses Gesetz diesen Überprüfungen auch standhalten wird“, so der Minister. Allerdings klaffen zwischen seinen Ausführungen und denen der Kritiker teils riesige Lücken. Maas zufolge sind sowohl ein eindeutiger Richtervorbehalt als auch der Schutz von Berufsgeheimnisträgern enthalten, die Gegenseite verweist diesbezüglich aber auf sehr schwammige Formulierungen. So soll das Gesetz durchaus die Anforderung von Daten ohne richterliche Erlaubnis ermöglichen, zudem würden Daten von Anwälten und anderen Geheimnisträgern zunächst einmal gesammelt werden, lediglich ein Verwertungsverbot ist vorgesehen.
Konträr fallen aber auch Aussagen bezüglich der möglichen Zugriffsgründe aus. Während Kritiker befürchten, dass überflüssigerweise genügend Spielraum für die Anwendung auch bei der sogenannten Datenhehlerei sowie Urheberrechtsverletzungen vorhanden sei, verweist Maas auf einen Katalog, in dem alle in Frage kommenden Straftaten klar benannt werden. Dort werden unter anderem Mord, Totschlag, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Kinderpornografie genannt.
Aber nicht nur Umfang und Formulierung des Gesetzes ruft Gegner weiterhin auf den Plan, auch das Selbstverständnis der Verantwortlichen dürfte für anhaltende Diskussionen sorgen. Auf den Hinweis, dass es bislang keiner Studie und Institution gelungen sei, der Vorratsdatenspeicherung einen Mehrwert nachzuweisen, was aber für einen derart umfangreichen Eingriff in die Grundrechte zwingend notwendig wäre, fiel Maas’ Erwiderung kurz und unmissverständlich aus: „Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen.“
Im Gegenzug versuchte er, mit einer Verdrehung der Tatsachen das Gesetz zu rechtfertigen. „Nach all den Gesprächen, die wir geführt haben, auch mit den Ermittlungsbehörden, hat es in der Vergangenheit viele Fälle gegeben, auf denen aufgrund vom Nichtvorhandensein von Daten, weil sie nicht gespeichert waren, Straftaten auch nicht aufgeklärt werden können“, so der Politiker.
Wird der nun von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf unverändert vom Bundestag genehmigt, werden Verbindungsdaten für Telefonate und IP-Verbindungen zehn Wochen lang gespeichert, die dazugehörigen Standortdaten von Handys hingegen nur vier Wochen. Die jeweiligen Provider müssen sicherstellen, dass der unbefugte Zugriff nicht möglich ist und die Daten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland gesichert werden. Nach Angaben aus Kreisen der Wirtschaft wird dies vor allem kleinere Anbieter vor Probleme stellen. Es sei erkennbar, dass das Gesetz in der geplanten Form „nachlässig und ganz offenbar ohne den nötigen technischen Sachverstand formuliert“ worden sei, so Oliver Süme, Rechtsvorstand beim Verband der deutschen Internet-Wirtschaft eco.