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Wer hat uns verraten ... SPD-Parteikonvent stimmt für die Vorratsdatenspeicherung

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Wer hat uns verraten ... SPD-Parteikonvent stimmt für die Vorratsdatenspeicherung
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Schon Ende Mai hat die Bundesregierung die Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen. Obgleich etwas eingeschränkter als der erste, kläglich vorm Bundesverfassungsgericht gescheiterten Anlauf, ist auch die neue Vorratsdatenspeicherung im Kern ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. Auffällig bei der Vorlage des Gesetztesentwurfes war der 180-Grad-Meinungswandel des SPD-Bundesjustizminister. Hatte Heiko Maas die VDS vorher massiv abgelehnt, konnte er sich auf einmal gar nicht genug Begründungen dafür einfallen lassen, warum die verdachtslose Datensammelei nun plötzlich doch nötig sei. Zumindest die SPD-Basis konnte den plötzlichen Richtungswechsel nicht nachvollziehen. 122 SPD-Gliederungen, darunter elf von sechzehn Landesverbänden, haben sich gegen die Vorratsdatenspeicherung positioniert.

Auf dem SPD-Parteikonvent kam es nun zur Abstimmung über den Parteikurs. Man konnte hoffen, dass der Gegenwind von der Basis dort für Bewegung sorgen würde. Allerdings hatten Parteiführungskräfte schon im Vorfeld mit harten Bandagen gekämpft. Der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel warnte vor drohenden Auseinandersetzungen mit dem Koalitionspartner, die Generalsekretärin Yasmin Fahimi beschwor das Schreckgespenst einer regierungsunfähigen SPD. Diese Einschüchterungstaktik der SPD-Spitze war offenbar erfolgreich - trotz der Ablehnung an der Basis nahm der Konvent mit 124 zu 88 Stimmen (bei sieben Enthaltungen) einen Beschluss für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung an.

Dieser Beschluss betont zwar, wie sorgsam Freiheit und Sicherheit mit den neuen Regeln austariert worden und hebt die Einschränkungen bei der Speicherung hervor (vor allem: kein Speichern von Kommunikationsinhalten, differenzierte Speicherfristen, Richtervorbehalt für Datenzugriff), im Kern bleibt aber auch die neue "Vorratsdatenspeicherung light" eine verdachtslose Datensammelei und eine Beschneidung bürgerlicher Freiheitsrechte. Schließlich soll weiterhin pauschal gespeichert werden, wer wann wen wie lange anruft, wo das Mobiltelefon wann eingeloggt war und wie lange welche IP-Adresse welchem Gerät zugeordnet war. 

Dabei bleibt fraglich, welchen konkreten Nutzen die Vorratsdatenspeicherung wirklich haben wird - und das nicht nur vor dem Hintergrund der Überwachungsproblematik, sondern auch ganz nüchten mit Blick auf den zu erwartenden Kostenaufwand (der letztlich auch wieder auf Otto-Normalbürger abgewälzt werden dürfte). Aufwändig wird sicher auch die angekündigte "Evaluierung der Gesetzespraxis", die zumindest als kleines Zugeständnis an die parteiinternen Kritiker verstanden werden kann. Dabei hätte ein Blick über den Tellerrand gerreicht, um schon jetzt zu erkennen, wie wirkungslos eine Vorratsdatenspeicherung gegen die vielbeschworene Terrorgefahr ist. Auch in Staaten mit (meist weiterreichender Vorratsdatenspeicherung) nehmen Terror und Kriminalität nicht ab. Dem netzaffinen Beobachter bleibt dann eigentlich nur noch, zusammen mit Marc-Uwe Kling folgenden Ohrwurm anzustimmen. Man könnte ja aus gegebenem Anlass noch eine Strophe dazudichten... .

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Ein Kommentar von Philipp Moosdorf. Die Ausführungen spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der gesamten Redaktion wider.