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Anfang des Jahres beschloss das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Gesetzesentwurf (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) - PDF), nachdem alle Netzabschlusspunkte passiv sein müssen. Das Gesetz stellt eine freie Wahl eines Endgeräts für den Breitbandanschluss (Router, Kabelmodem) sicher. Damit soll die bisherige Praxis einiger Netzbetreiber unterbunden werden, die für den Netzzugang ausschließlich von ihnen vertriebene Endgeräte zulassen.
Das Gesetz hat nun die Hürde des Kabinetts genommen. Die Zustimmung des Gesetzesentwurfs erfolgte bereits am Mittwoch und wurde vom BMWi in der Folge bestätigt. Als nächstes wird der Entwurf nun dem Bundestag zur Lesung vorgelegt und muss dort auch beschlossen werden. Dies könnte, muss aber nicht in diesem Jahr erfolgen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht laut Text noch eine sechsmonatige Übergangsfrist, danach tritt es in Kraft und kann nicht mehr umgangen werden. Die sechsmonatige Frist soll den Betreibern die Möglichkeit eröffnen ihre Systeme umzustellen.
Stellungsname des BMWi nach dem Kabinettsbeschluss:
"Die Neuregelungen beim Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) stellen sicher, dass alle Arten von Endgeräten (Router, Kabelmodem) von der Liberalisierung erfasst sind. Damit wird auch dem europäischen Ziel eines offenen und freien Warenverkehrs von Telekommunikationsgeräten Rechnung getragen.
Durch Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird der Netzzugang der Verbraucher nun als sogenannter passiver Netzabschlusspunkt definiert. Das bedeutet konkret: Das Telekommunikationsnetz - dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen - endet gemäß den Neuregelungen damit bereits vor dem Router als aktives Endgerät. Der Router selbst gehört nicht mehr dazu; damit wird die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet, die ihre eigenen Router als aktiven Zugangspunkt zum öffentlichen Netz definieren und hierdurch Verbraucher bei der Nutzung von Internetdiensten an einen vorgeschriebenen Router zu binden.
Anbieter von Telekommunikationsdiensten dürfen ihren Kunden auch weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen. Die Verbraucher erhalten durch den Gesetzentwurf allerdings eine Wahlfreiheit: Telekommunikationsanbieter dürfen ihre Kunden künftig nicht mehr zwingen, ein bestimmtes Endgerät zu verwenden."
Die die Netzbetreiber zum Gesetzesentwurf stehen, haben sie schon mehrfach öffentlich gemacht. Die meisten Argumente von UnityMedia, Kabel Deutschland und Vodafone lassen sich aber recht schnell entkräften. Aus technischer Sicht sind die meisten ohnehin haltlos und teilweise entkräften die Netzbetreiber gleich selbst, da sie ihre Netze in anderen Ländern mit freier Routerwahl anbieten. Wirtschaftliche Interessen und der Umstand mehr Kontrolle über den Kunden zu haben, scheint den meisten Anbietern wichtiger zu sein.