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Über die Abschaffung des Routerzwangs streitet die Bundesregierung bereits seit den Koalitionsverhandlungen. Zwar herrschte auf allen Seiten früh Einigkeit darüber, dass dem Verbraucher mehr Freiheiten eingeräumt werden sollen, Netzbetreiber und Provider wollten weitreichende Veränderungen aber verhindern. Zuletzt versuchten Lobbyisten den Bundesrat zu einer Intervention zu bewegen, die Einwände der Länderkammer wischte die Bundesregierung jedoch beiseite.
Damit können die Bundestagsabgeordneten über das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ bereits am Donnerstag entscheiden – eine breite Zustimmung gilt als sicher. Bis es in Kraft tritt, dürfte jedoch noch einige Zeit vergehen. Denn nach der Veröffentlichung gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist, erst danach kommt es für Anbieter und Nutzer zu einer der größten Änderungen der vergangenen Jahre.
Denn das Gesetz legt fest, dass der Netzabschlusspunkt künftig die Anschlussdose ist. Bislang ist dies nicht klar definiert, einige Netzbetreiber und Provider deklarieren bislang das Modem oder den Router als solchen. Der Unterschied: Ist die Dose der Abschlusspunkt, kann der Nutzer die Hardware frei wählen – unter anderem, da der Anbieter die benötigten Zugangsdaten aushändigt. Werden jedoch Modem oder Router als Abschluss betrachtet, hat der Verbraucher meist keine Wahl und erhält auch keinen Zugriff auf die Daten.
Dass die Wirtschaft lieber an letzterem Modell festhalten möchte, wird in erster Linie mit finanziellen Einbußen begründet. Zum einen müssen Kunden dann keine Hardware mehr beim Anbieter kaufen oder mieten, zum anderen befürchten diese Mehrausgaben beim Support. Ob die entsprechenden Unternehmen die Übergangsfrist bis zum Ende ausnutzen werden, ist noch nicht bekannt. Auch zu einem möglichen gerichtlichen Vorgehen gegen das Gesetz hat sich noch niemand geäußert.