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Mit den Stimmen aller Abgeordneten hat der Bundestag in seiner gestrigen Sitzung dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ zugstimmt. Damit dürfte der Zwang, vom Provider vorgeschriebene Hardware nutzen zu müssen, im kommenden Jahr ein Ende haben. Denn erst sechs Monate nach der obligatorischen Veröffentlichung tritt die Neuregelung in Kraft. Als Begründung werden die notwendigen Umstellungsmaßnahmen genannt.
Diese dürften je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen. Während einige ihren Kunden schon seit geraumer Zeit die Möglichkeit zur Verwendung eigener Endgeräte geben, bündeln andere die Tarife mit bestimmter Hardware. In letzteren Fällen müssen nicht nur die AGB entsprechend geändert werden, sondern auch die erforderlichen Zugangsdaten an die Kunden verteilt werden. Denn auch für bereits bestehende Verträge entfällt der Routerzwang.
Netzbetreiber und Provider hatten zuletzt mehrfach versucht, das Gesetzt zu verhindern oder zumindest abzuändern. Denn diese befürchten wirtschaftliche Einbußen, wenn die bislang über die Zwangs-Hardware generierten Umsätze entfallen. Zusätzlich wird auf unter Umständen höheren Kosten für den Kundendienst verwiesen. Statt hier eine überschaubare Anzahl an Geräten als Fehlerquelle zu berücksichtigen, könnte eine Vielzahl zu einem ganz anderen Aufwand führen, so die Argumentation. Selbst den Umweg über den Bundesrat versuchte die Lobby. Dieser konnte jedoch keinen Einfluss auf den Bundestag nehmen. Zwar muss sich die Länderkammer noch mit der Änderung beschäftigen, eine Zustimmung ist jedoch nicht nötig. Mehr als das Hinauszögern des Inkrafttretens ist somit nicht möglich.