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Roaming-Gebühren

Fair-Use-Vorschlag höhlt EU-Grundgedanken aus (Update)

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Fair-Use-Vorschlag höhlt EU-Grundgedanken aus (Update)
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Ab Juni 2017 kommen auf EU-Bürger keine Roaming-Gebühren mehr zu, wenn sie ihren Mobilfunkvertrag in einem anderen EU-Staat nutzen. Dass es aber nicht ganz so einfach wie erhofft wird, zeichnete sich bereits im vergangenen Oktober ab. Denn die EU-Kommission gab mit dem Ende gleichzeitig bekannt, dass der Entfall der Gebühren mit einer Fair-Use-Regel gekoppelt wird. Wie diese aussehen könnte, hat man nun bekannt gegeben. Fest steht: Wird der Vorschlag umgesetzt, konterkariert man eines der Grundprinzipien der Europäischen Union.

Entscheidend sind für Nutzer vor allem zwei Zeiträume: Nach spätestens 30 Tagen ununterbrochener Nutzung in einem anderen EU-Staat kann der Provider verlangen, dass der Nutzer sich in seinem Heimatnetz einloggt. Und nach 90 Tagen pro Jahr in fremden Netzen kann ein Aufschlag verlangt werden, der allerdings nicht oberhalb der Großhandelspreise liegen darf, die zwischen den einzelnen Providern üblich sind. Konkret schlägt die EU-Kommission 0,04 Euro pro Gesprächsminute, 0,01 Euro je SMS und 0,0085 Euro je MB vor. Letztlich könnte der Aufschlag schlicht auch Roaming-Gebühr genannt werden. Eine Ausnahme soll es aber geben. Werden innerhalb eines Tages das Heimatnetz sowie ein ausländisches Netz genutzt, wird dies nicht als Roaming gewertet.

Preise als vorgeschobenes Argument

Als offiziellen Grund für die Beschränkung auf 90 Tage pro Jahr nennt die EU-Kommission den möglichen Anstieg von Preisen. Damit dürfte man sich unter anderem auf die jeweils nur nationalen Netze beziehen, aber auch auf die Großhandelspreise. Denn wird statt des teuren einheimischen Anbieters der günstigere aus dem Nachbarstaat genutzt, erhöhen sich dessen Kosten deutlich stärker als bei einer steigenden Nachfrage aus dem eigenen Land bei gleichzeitig aber nicht höheren Einnahmen pro Kunde.

Tatsächlich dürften die Provider und Netzbetreiber aber Druck auf die EU-Kommission ausgeübt haben. Denn während die Preise beim zunächst günstigeren Anbieter steigen dürften, würden sie den Prinzipien des Marktes folgend beim teureren sinken, um attraktiver zu werden. Das dürfte jedoch nicht im Sinne der großen europäischen Anbieter sein, die im Schnitt deutlich teurer als die kleinere Konkurrenz sind.

Schlimmer jedoch: Mit der nun vorgestellten Fair-Use-Regel dürfte die EU-Kommission zumindest zwei der vier selbst aufgestellten Grundfreiheiten verletzen. Vor allem rund um die Dienstleistungsfreiheit dürfte sich eine Diskussion entfachen, erlaubt diese doch das freie Anbieten von Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne in allen eine eigene Niederlassung betreiben zu müssen. Durch die 90-Tages-Frist könnte in Deutschland der Laufzeitvertrag eines günstigeren französischen Anbieters nicht im eigentlichen Umfang genutzt werden.

In anderen Fällen sind Grundfreiheiten wichtig

Wie wichtig man die Grundfreiheiten sonst nimmt, zeigen zwei von zahlreichen Beispielen. Bereits 2005 bemängelte die EU-Kommission die Preisungleichheit bei Lieder in Apples iTunes-Store. Kunden in Großbritannien mussten umgerechnet mehr als diejenigen im Euro-Raum zahlen. Die Argumente, dass der Unterschied auf Wechselkursschwankungen sowie unterschiedliche Vertragsbedingungen zurückzuführen sei, ließ man in Brüssel nicht gelten. Entsprechend blieb Apple nichts anderes übrig, als die Preise EU-weit anzugleichen.

In einem anderen Fall, der derzeit noch läuft, geht es um Pay TV. In der Vergangenheit konnten die Anbieter den Vertrieb entsprechender Abos im Ausland unterbinden. Laut EU-Kommission ist dies aber ein wettbewerbswidriges Verhalten, da es unter anderem die Dienstleistungsfreiheit sowie den freien Warenverkehr verletze.

Wie sehr die Industrie die Erarbeitung derartiger Richtlinien beeinflusst, zeigt das Beispiel Geo-Blocking. Hieß es in Brüssel zunächst noch, dass diese Form der Beschränkung vollständig aufgehoben werden solle, waren zuletzt ganz andere Töne zu vernehmen. Es sei nicht im Sinne der Beteiligten, so EU-Kommissar Oettinger, die Kreativwirtschaft habe erhebliche Bedenken.

Update: Die Kritik an den Plänen der EU-Kommission scheint Wirkung gehabt zu haben. Denn auf der Homepage der Kommission heißt es inzwischen, dass der erste Entwurf auf Anweisung von Kommissionspräsident Jean-Claude Junker hin entfernt wurde. Gleichzeitig habe man mit den Arbeiten an einer neuen Version begonnen. Eine weitere Stellungnahme gibt es nicht.

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